Lehrerin schlichtet Streit
Pause & Schulhof
Schulrecht
Sicherheit
Aktualisiert: 19.05.2020

Aufsichtspflicht an Schulen

Die Aufsichtspflicht an der Schule für minderjährige Kinder bzw. die Verkehrssicherung- und Fürsorgepflicht für bereits volljährige Lernende zählt für Lehrkräfte zu den Dienstpflichten. Lehrer sind grundsätzlich allen Schülerinnen und Schüler einer Schule gegenüber aufsichtspflichtig. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Aufsichtspflicht an Schulen.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
© highwaystarz / Fotolia.com 

Häufig gestellte Fragen zur Aufsichtspflicht an Schulen

Wann sind LehrerInnen zur Aufsicht verpflichtet?

LehrerInnen sind während der Unterrichtszeit, bei Unterrichtsausfall, in den Pausen und eine angemessene Zeit vor und nach Unterrichtsende zur Aufsicht verpflichtet. Die Aufsichtpflicht greift auch bei schulischen Veranstaltungen und außerschulischen Aktivitäten wie Exkursionen.

Was regelt die Aufsichtspflicht?

An Schulen regelt die Aufsichtspflicht, in welchen Situationen und Zeiträumen Lehrkräfte für die Schüler verantwortlich sind. Die Aufsichtspflicht soll verhindern, dass Schüler Schaden nehmen oder Schaden verursachen.

Wann sind LehrerInnen persönlich haftbar?

Persönlich sind Lehrerinnen und Lehrer haftbar, wenn ein Gericht entscheidet, dass sich ein Unfall aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ereignet hat.

Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit größter Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen.

Grundsätzliches zur Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht soll verhindern,

    • dass Schüler Schaden erleiden.
    • dass Schüler Schaden verursachen.

Sie sind in diesem Sinne dazu angehalten,

    • gefährliche Situationen präventiv durch Überprüfung der räumlichen Verhältnisse und vorausschauendes Handeln gar nicht erst entstehen zu lassen.
    • Fehlverhalten von Schülern und gefährlichen Situationen für Schüler aktiv zu unterbinden.
    • den Schülern durch Ihre Anwesenheit kontinuierlich das Gefühl zu geben, beaufsichtigt zu werden.
Junge springt über Hindernis
Es ist nicht immer leicht, zu entscheiden, wie viele Freiheiten man den Schülern zugestehen sollte. © jenella/Depositphotos.com

Was bedeutet die Aufsichtspflicht für Lehrerinnen und Lehrer?

Als Lehrerinnen und Lehrer bezieht sich Ihre Aufsichtspflicht

    • auf „Ihre“ Schüler. D. h., die Kinder, die Sie unterrichten, mit denen Sie einen Ausflug unternehmen oder über die Ihnen die Aufsicht direkt erteilt wurde.
    • ebenso auf alle Schüler der Schule, wenn Sie bemerken, dass ein Kind wie genannt Schaden erleiden könnte oder verursacht.

Was so simpel klingt, ist es aber in vielen Situationen nicht. Nicht jede Eventualität in der Sie eine Entscheidung treffen müssen, kann schriftlich niedergelegt werden. Deshalb müssen Sie als Lehrerinnen und Lehrer oftmals abwägen, wann Sie Ihren Schülern Freiheiten zugestehen können und wann Sie ihnen doch lieber etwas dichter „auf die Pelle“ rücken sollten.

Bei einer solchen Entscheidung sollten Sie folgende Kriterien miteinbeziehen:

    • Alter der Schüler
    • Reifegrad der Schüler
    • Verantwortungsbewusstsein der Schüler
    • Umgebung

So sollten Sie z. B. Grundschüler möglichst immer im Blick haben, da sie viele Gefahren noch nicht richtig einschätzen können. Oberstufenschüler können den seit Jahren bekannten Weg zur Sporthalle hingegen durchaus ohne Ihre Hilfe bewältigen.

Wer trägt die Verantwortung für die Organisation der Aufsicht?

Die Verantwortung darüber, dass die Beaufsichtigung der Schüler auch in den Pausen, vor und nach dem Unterricht, in Hohlstunden und an Bushaltestellen gewährleistet ist, trägt die Schulleitung.

Sie legt in Aufsichtsplänen fest, welcher Lehrkraft die Aufsichtspflicht übertragen wird. Die Aufsichtspläne enthalten Informationen, welche Lehrkräfte in einen bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Ort (z.B. die Bushaltestelle, Schulhof, Gebäudeinneres) verantwortlich ist. Beim Ausfall einer Lehrkraft müssen Vertretungen benannt werden.

An welchen Orten besteht eine Aufsichtspflicht durch die Schule?

    • Auf dem Schulgelände:

      Beim Betreten des Schulgeländes beginnt der Aufsichtsbereich der Schule.
      Der Weg zur Schule und zurück nach Hause unterliegt der elterlichen Aufsichtspflicht.

    • An Orten, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden.

    • Auf den Unterrichtswegen:

      Müssen Schüler Wege zwischen schulischen Veranstaltungen (z. B. zum Schwimmunterricht oder zum Gottesdienst) zurücklegen, besteht eine Aufsichtspflicht der Schule. Jüngere Schüler sollten diese Wege nur in Begleitung von Aufsichtspersonen gehen. Mit älteren Schülern sollten Sie über geltende Verhaltensregeln sprechen und den Weg vorab auf gefährliche Situationen prüfen.

    • An der Bushaltestelle:

      Befindet sich die Haltestelle auf dem Schulgrundstück besteht zweifelsfrei eine Aufsichtspflicht.
      Eine Aufsichtspflicht an Haltestellen besteht für die Schule aber auch, wenn ein „Schulbezug“ festzustellen ist. Gemeint ist ein direkter räumlicher Bezug, d. h., die Busse halten direkt vor oder nahe bei der Schule. Nötig ist eine Aufsicht, wenn der Schulbetrieb zu gefährlichen Situationen für die Schüler führen kann. Das ist v. a. bei einem großen Ansturm auf die Haltestellen vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende der Fall. Die Aufsicht können neben Lehrkräften mit Einverständnis der Eltern auch zu Schülerlotsen ausgebildete Schüler übernehmen.

Schüler rennen aus Schule
Wenn nach Schulschluss alle zur Bushaltestelle stürmen, kann es dort im Gedränge zu gefährlichen Situationen kommen, © monkeybusiness / Fotolia.com

Zu welchen Zeiten besteht die Aufsichtspflicht der Schule?

    • Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende:

      Da viele Schüler häufig etwas früher auf dem Schulgelände eintreffen, muss auch für diese Zeit eine Aufsicht gewährleistet sein. Wie lange diese Zeitspanne sein sollte, ist auch vom Eintreffen und der Abfahrt der Schulbusse abhängig. In einigen Verwaltungsvorschriften zur Aufsicht (z. B. Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG: Aufsicht. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.7. 2005 (ABl. NRW. S. 289) ) werden 15 Minuten vor und nach dem Unterricht als angemessen genannt.

    • Unterrichtszeit:

      Während des Unterrichts haben Sie die Aufsichtspflicht über die Schüler inne, die Sie unterrichten. Im Idealfall sind Sie pünktlich zu Stundenbeginn im Raum und verlassen ihn wieder gemeinsam mit der Klasse.

      Da die Pausenaufsicht evtl. noch nicht aktiv ist, sollten die Schüler nicht vor dem offiziellen Ende der Schulstunde entlassen werden. In der Regel werden Klassen- und Fachräume zumindest in den längeren Pausen abgeschlossen, um es der Pausenaufsicht zu erleichtern, die Übersicht zu behalten.

      Verlassen Sie die Klasse nur in unumgänglichen Ausnahmefällen (z. B. wenn Ihnen unwohl ist). Treffen Sie in solchen Situationen alle möglichen Maßnahmen, um Ihre Schüler vor Verletzungen zu bewahren und Sachbeschädigungen vorzubeugen. Beziehen Sie dabei Alter, Reife und Verhalten der Schüler bei der Wahl der Vorkehrungen mit ein.

      Die Klasse sollte sich deshalb in einer ruhigen Stimmung befinden, wenn Sie gehen. Am besten versorgen Sie sie noch mit einer Aufgabe, die in Ihrer kurzen Abwesenheit erledigt werden soll, und übergeben an einen oder mehrere verlässliche Schüler die provisorische Aufsicht über die Klasse. Möglich ist auch, die Kollegin bzw. den Kollegen in der Nachbarklasse zu bitten, immer wieder einen Blick in die Klasse zu werfen, bis Sie wieder zurück sind. Wenn Sie nur etwas im Lehrerzimmer vergessen haben, ist es sinnvoller, einen verlässlichen Schüler zu schicken, um sich das Vergessene dort geben zu lassen.

      Gerade im Sportunterricht können Verletzungen auch durch die vorbildlichste Ausübung der Aufsichtspflicht nicht komplett ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie Ihren Schülern nur Aufgaben stellen, die sie körperlich bewältigen können und ggf. Hilfestellung geben. Geben Sie Schwimmunterricht, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie immer vor Ihren Schülern im Schwimmbereich sind!

    • Aufsichtspflicht während der Pause auf dem Schulgelände:

      Wie viele Lehrkräfte durch die Schulleitung zur Pausenaufsicht eingeteilt werden müssen, ist von der Größe des Schulgeländes, der Übersichtlichkeit und der Anzahl der Schüler abhängig. Positionieren Sie sich so, dass Sie einen guten Überblick haben, um ggf. schnell eingreifen zu können.

    • Außerschulische Aktivitäten und Veranstaltungen:

      Immer wieder begleiten Sie Schüler auf außerschulischen Aktivtäten, wie Exkursionen, Klassenfahrten, Ausflüge, Wandertage oder Wintersporttage. Eine ausreichende Zahl von Aufsichtspersonen ist unerlässlich. Findet sich im Kollegium niemand, können Sie auch Elternteile Ihrer Schüler begleiten. Stimmen Sie sich vorab gut über die Aufgaben einer Aufsichtsperson ab.
      Die Aufsichtspflicht besteht hier von Beginn bis Ende – auch auf der Hin- und Rückfahrt!Kindergruppe im Freien

      © highwaystarz / Fotolia.com 
    • Gerade bei längeren Aktivitäten ist eine durchgehende Kontrolle kaum zu leisten. Irgendwann müssen sogar Lehrer schlafen ;-)
      Besprechen Sie deshalb die Verhaltensanweisungen mit Ihren Schülern eingehend, weisen Sie auf Gefahren hin und wiederholen Sie die Hinweise in den entsprechenden Situationen. Lassen Sie die Kinder in potentiell gefährlichen Situationen und Umgebungen nicht unbeaufsichtigt. Schließen Sie Ziele mit bereits vorab erkennbarem Gefahrenpotential aus.

    • Unterrichtsausfall:

      Wenn z. B. aufgrund von Krankheit eine Stunde kurzfristig nicht von der üblichen Lehrkraft unterrichtet werden kann, muss die Schulleitung festlegen, wer aus dem Kollegium die Aufsicht übernehmen kann.

Wann besteht in den genannten räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten keine Aufsichtspflicht?

    • Mit Einverständnis der Eltern:

      Mit Einverständnis der Eltern (am besten schriftlich festgehalten) kann Ihre Aufsichtspflicht für genau festgelegte Zeiträume und Situationen ausgesetzt werden. Wenn Sie sich z. B. mit älteren Schülern auf einer Exkursion befinden, können es die Eltern erlauben, dass die Schüler sich einen Teil der Zeit alleine in einer Stadt bewegen.

    • Bei unerlaubtem Entfernen:

      Entfernt sich ein Schüler verbotenerweise und unbemerkt von Ihnen und der Gruppe, kann die Aufsichtspflicht nicht mehr ausgeübt werden.

    • Für Schüler, die das Schulgelände verlassen dürfen:

      In der Regel sind allein die Schüler der Sekundarstufe II durch die Schulordnung dazu berechtigt, das Schulgelände zu verlassen (natürlich nur, wenn kein Unterricht stattfindet ;-) ).

Wann sind Lehrerinnen und Lehrer persönlich haftbar?

Persönlich sind Lehrerinnen und Lehrer haftbar, wenn das Gericht entscheidet, dass sich ein Unfall aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ereignet hat. Strafrechtliche, zivilrechtliche und disziplinarische Folgen sind in diesem Fall möglich.
Wenn Sie in der Ausübung der Aufsichtspflicht die nötige Sorgfalt walten lassen und dennoch etwas passiert, haben Sie keine negativen Folgen für sich zu befürchten.

Schulbegleiterin/Schulbegleiter werden: Aufgaben, Qualifikationen und Einstiegsmöglichkeiten
Schülerförderung
Lehrerin hilft Schülerin
Bettina Kroker | 23.12.2025
Schulbegleiterin/Schulbegleiter werden: Aufgaben, Qualifikationen und Einstiegsmöglichkeiten
Schulbegleiterin/Schulbegleiter werden – aber wie? Kinder mit Förderbedarf im Schulalltag an Regelschulen zu unterstützen, ist eine wichtige Aufgabe, die sowohl Engagement als auch Organisationstalent erfordert. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über das Berufsbild. So bekommen Sie einen kompakten Überblick, wenn Sie überlegen, in diesem Bereich aktiv zu werden.
Weiterlesen
Masern-Impfpflicht in der Schule: Hintergrund und Infos
Gesundheit
Ausschnitt aus einem Impfpass
Bettina Kroker | 29.08.2019
Masern-Impfpflicht in der Schule: Hintergrund und Infos
In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen die Masern-Impfpflicht gilt, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie sie mit der Schulpflicht zusammenhängt
Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren
Brandschutz in der Schule: Anforderungen an Möbel, Fluchtwege und Lernräume verständlich erklärt
Schulrecht
Sicherheit
Flur mit Schild für Feuerlöscher
Bettina Kroker | 31.03.2026
Brandschutz in der Schule: Anforderungen an Möbel, Fluchtwege und Lernräume verständlich erklärt
Hier im Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Brandschutzbeauftragten glücklich machen, ohne auf eine angenehme Schulatmosphäre und neue pädagogische Raumnutzungskonzepte verzichten zu müssen.
Weiterlesen
Vandalismus vorbeugen: Tipps für saubere Schultoiletten
Saubere Schule
Pause & Schulhof
Mann reinigt Toilette
Bettina Kroker | 17.02.2026
Vandalismus vorbeugen: Tipps für saubere Schultoiletten
Verschmutzte und beschädigte Schultoiletten sind an vielen Schulen ein Problem. Der Beitrag zeigt Ihnen, welche Ursachen dahinterstecken und mit welchen pädagogischen, organisatorischen und praktischen Maßnahmen Sie gemeinsam mit Ihrer Schule für mehr Sauberkeit, Verantwortung und ein besseres Wohlbefinden sorgen können.
Weiterlesen
10 leckere Rezepte für Pausenbrote und Snacks
Essen & Trinken
Gesundheit
Pause & Schulhof
Auswahl an Pausenbroten
Bettina Kroker | 10.02.2026
10 leckere Rezepte für Pausenbrote und Snacks
Warum nicht mal wieder die eingestaubte Vesperbox herausholen und ein Pausenbrot schmieren? Zur Inspiration haben wir hier 10 Rezepte für Pausensnacks zusammengestellt.
Weiterlesen
Werken Arbeitsblatt für die Klassen 5 und 6: Werkzeugkunde und Sicherheit
DIY
Sicherheit
Arbeitsblätter Werken
Bettina Kroker | 28.08.2025
Werken Arbeitsblatt für die Klassen 5 und 6: Werkzeugkunde und Sicherheit
Mit klar strukturierten Arbeitsblättern fällt der Einstieg in den Werkunterricht der Klassen 5 und 6 leichter – besonders auch für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte. Hier finden Sie Materialien zum Download, die Sie direkt im Unterricht einsetzen können.
Weiterlesen
Schule schwänzen vor den Ferien: Bußgeld bei Schulpflichtverstoß
Fehlstunden
Ferien
Schulrecht
Leere Stühle
Bettina Kroker | 17.06.2025
Schule schwänzen vor den Ferien: Bußgeld bei Schulpflichtverstoß
Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: Direkt vor den Sommerferien beobachten viele Lehrerinnen und Lehrer ein mysteriöses Phänomen: Plötzliche Erkrankungen, Geburtstage (oder Beerdigungen) 90-jähriger Großmütter und Hochzeiten naher Verwandter häufen sich und führen zu einem spürbaren Schülerschwund in der Klasse. Andere fehlen einfach unentschuldigt. Was steckt dahinter?
Weiterlesen
Tafelprüfung: Schultafeln sicher nutzen, Unfälle vermeiden
Tipps für die Tafel
Sicherheit
Lehrerin steht vor Klapptafel
Bettina Kroker | 22.04.2025
Tafelprüfung: Schultafeln sicher nutzen, Unfälle vermeiden
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine regelmäßige Tafelprüfung wichtig ist, wie sie organisiert wird und worauf bei der Durchführung geachtet werden sollte.
Weiterlesen
Verkehrserziehung in der Grundschule – Praktische Ideen für den Unterricht
Sicherheit
Lehrerin hält Kinder an einer roten Ampel an
Bettina Kroker | 03.04.2025
Verkehrserziehung in der Grundschule – Praktische Ideen für den Unterricht
Um zu lernen, wie man sich sicher im Straßenverkehr bewegt, ist Verkehrserziehung besonders in der Grundschule ein wichtiges Thema. In diesem Beitrag finden Sie Ideen für Spiele und Übungen, Materialien und Arbeitsblätter zum Download für Ihren Unterricht.
Weiterlesen
Auf Entdeckungstour: Ideen für den Schulgarten
Pause & Schulhof
Fachunterricht: Biologie
Fachunterricht: Sachkunde
Mädchen sammelt Pflanzenteile in Glas
Bettina Kroker | 01.04.2025
Auf Entdeckungstour: Ideen für den Schulgarten
Im Sachkunde- oder Biologieunterricht bietet es sich besonders an, den Unterricht bei passenden Themen nach draußen zu verlegen. Hier stellen wir Ideen für Entdeckungstouren durch den Schulgarten und einige nützliche Ausrüstungsgegenstände vor.
Weiterlesen
Urheberrecht an Schulen: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen sollten
Schulrecht
Schülerin gibt Zettel ab
Gitte Hartung | 11.02.2025
Urheberrecht an Schulen: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen sollten
Ob beim Kopieren von Arbeitsblättern, dem Einsatz von Videos oder der Nutzung digitaler Plattformen – Lehrerinnen und Lehrer kommen häufig mit dem Urheberrecht in Kontakt und bewegen sich im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Sicherheit und pädagogischen Anforderungen. Doch was ist erlaubt? Hier Finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Schulen.
Weiterlesen
DIY-Anleitung: Frühbeet anlegen mit Kindern
Essen & Trinken
Pause & Schulhof
Kind pflanzt Gemüse im Garten
Tobias Stößer | 04.02.2025
DIY-Anleitung: Frühbeet anlegen mit Kindern
Sie möchten Ihrer Kindergartengruppe oder Klasse die Natur näherbringen und sie zu gesunder Ernährung anleiten? Nichts leichter als das! Mit einem selbst angelegten Frühbeet wecken Sie bestimmt die Begeisterung der Kinder, wenn sie ihrem Lieblingsgemüse beim Wachsen zusehen können. Wie genau Sie ein Frühbeet anlegen und bepflanzen, verrät Ihnen die folgende Anleitung.
Weiterlesen
Buddy Stop: Eine Haltestelle für Freunde
Gewaltprävention
Pause & Schulhof
Schulfreunde
Kinder an einem Buddy-Stop
Bettina Kroker | 29.10.2024
Buddy Stop: Eine Haltestelle für Freunde
An immer mehr Kindergärten und Grundschulen in Großbritannien werden an den Außenspielflächen und den Schulhöfen bunte Schilder mit der Aufschrift „Friendship Stop“ oder „Buddy Stop“ angebracht. Dahinter steht eine wie wir finden tolle Maßnahme gegen Einsamkeit und Mobbing, die man leicht auch andernorts umsetzen kann.
Weiterlesen
Störende Gegenstände im Unterricht – was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?
Smartphone
Schulrecht
Unterrichtsstörungen
Sammlung konfiszierter Gegenstände
Bettina Kroker | 24.09.2024
Störende Gegenstände im Unterricht – was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?
In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Möglichkeiten, die Sie als Lehrkraft haben, um Unterrichtsstörungen durch mitgebrachte Gegenstände zu beenden.
Weiterlesen

Wer schreibt hier?

Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: