Richtlinie zur Vermeidung von Korruption und Bestechung und Meldeverfahren
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie zur Vermeidung von Korruption und Bestechung gilt für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, Lieferanten, Beratenden und Geschäftspartner der Arnulf Betzold GmbH (im Folgenden „Unternehmen“). Sie stellt sicher, dass alle geschäftlichen Tätigkeiten im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen zur Bekämpfung von Korruption stehen.
Das Unternehmen verpflichtet sich zu ethischem Verhalten und lehnt jede Form von Korruption, Bestechung und unethischem Geschäftsgebaren entschieden ab.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung und unterstützt das Unternehmen dabei, eine ethische und transparente Geschäftspraxis zu gewährleisten. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen angepasst.
2. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle Geschäftsaktivitäten des Unternehmens und gilt für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder des Unternehmens, einschließlich aller Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen weltweit. Ebenso betrifft sie alle Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Dritten, die in direkter oder indirekter Beziehung zum Unternehmen stehen.
3. Definitionen
- Korruption: Missbrauch einer überantworteten Macht oder Entscheidungsbefugnis, verbunden mit der Absicht, einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen
- Bestechung: das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen von unrechtmäßigen Vorteilen, um geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen
- Geschenke und Einladungen: jegliche Form von Sachgeschenken, Dienstleistungen oder anderen Zuwendungen, die im Geschäftsverkehr angeboten oder angenommen werden
4. Grundsätze und Verhaltensrichtlinien
4.1 Null-Toleranz-Politik
Das Unternehmen verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. Jede Form von korruptem Verhalten, unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer Absicht, wird nicht geduldet und kann zu rechtlichen Schritten und disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen.
4.2. Verbot von Bestechung
Mitarbeitende des Unternehmens dürfen weder Bestechungsgelder annehmen noch anbieten. Dies schließt alle unrechtmäßigen Vorteile ein, die dazu dienen, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Es ist strikt untersagt, finanzielle oder andere Vorteile anzubieten, um Auftraggeber in Schulen, Bildungseinrichtungen oder andere Kundengruppen zu bevorzugen.
4.3. Geschenke und Einladungen
Das Annehmen oder Anbieten von Geschenken oder Einladungen, die den Anschein erwecken, eine Geschäftsbeziehung zu beeinflussen, ist verboten. Geringfügige Geschenke von symbolischem Wert (z. B. Werbegeschenke bis zu einer festgelegten Wertgrenze von 50 €) sind zulässig, sofern sie den allgemeinen Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs entsprechen und keine Beeinflussung beabsichtigen.
4.4. Transparenz in Geschäftsbeziehungen
Alle Geschäftsaktivitäten müssen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Alle Verträge, insbesondere mit Behörden oder Bildungseinrichtungen, müssen den internen und externen Prüfungen standhalten und im Einklang mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Korruption erfolgen.
4.5. Verbot von Schmiergeldzahlungen
Das Unternehmen toleriert keine Zahlungen an Amtsträgerinnen und -träger oder andere Dritte, um Geschäftsprozesse zu beschleunigen oder behördliche Entscheidungen zu beeinflussen (sogenannte „Schmiergeldzahlungen“).
5. Buchführungs- und Dokumentationsanforderungen
Das Unternehmen ist verpflichtet, genaue und vollständige Aufzeichnungen aller Transaktionen zu führen. Diese Aufzeichnungen sollen sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Zahlungen oder Zuwendungen verschleiert oder falsch dargestellt werden. Verstöße gegen diese Buchführungsanforderungen können sowohl disziplinarische Maßnahmen als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
6. Verantwortlichkeiten
Alle Mitarbeitenden des Unternehmens sind verpflichtet, die Richtlinie zur Vermeidung von Korruption und Bestechung zu befolgen und etwaige Verstöße unverzüglich an die Geschäftsführung, an die Team- oder Abteilungsleitung oder an unternehmensinterne Hinweisgeberschutzbeauftragte zu melden. Führungskräfte tragen die besondere Verantwortung, die Einhaltung der Richtlinie in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen und durch Schulungen und Aufklärung das Bewusstsein für die Risiken von Korruption zu fördern.
7. Schulungen und Kommunikation
Das Unternehmen wird regelmäßig Schulungen für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte anbieten, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit der geltenden Richtlinie zur Vermeidung von Korruption und Bestechung vertraut sind. Alle relevanten Dokumente werden in einer zugänglichen Form zur Verfügung gestellt und die Einhaltung der Richtlinie wird regelmäßig überwacht.
8. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Richtlinie zur Vermeidung von Korruption und Bestechung können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeitenden führen. Intern können disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung verhängt werden. Extern drohen strafrechtliche Sanktionen gemäß den einschlägigen deutschen und internationalen Gesetzen, einschließlich Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
9. Meldesystem und Schutz von hinweisgebenden Personen
Das Unternehmen bietet allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, anonym oder namentlich Verdachtsfälle von Korruption oder Bestechung über das nachfolgende Formular zu melden. Damit helfen Sie uns, frühzeitig Probleme zu erkennen und zu lösen. Ihre Meldungen werden streng vertraulich behandelt: Sie können selbst entscheiden, ob Sie anonym bleiben wollen. Für die Aufklärung des Sachverhalts wäre es für uns jedoch von großem Vorteil, Rückfragen stellen zu können.
Datum der Inkraftsetzung: 16.08.2024
Genehmigt durch: Ulrich Betzold, Tina Betzold, Markus Merz