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Entsorgung von Elektroaltgeräten

Ressourcenschonung trägt wesentlich zu einer besseren Umwelt bei. Dabei lässt sich die umweltbewusste Ressourcennutzung nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Nur gemeinsam können wir die Effizienz der Ressourcennutzung steigern! Bitte lesen Sie sich dazu die nachfolgenden Informationen zur umweltgerechten Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte durch.

Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“


Elektroaltgeräte-Entsorgung

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem folgenden Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzerin und Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll entsorgen dürfen. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abzugeben. Wir sind ebenfalls zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Hinweise zur Batterieentsorgung und -rücknahme

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Inhaltsstoffe, z. B. chemischer Art, von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wertvolle wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer bzw. Endnutzerin zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei einem Versender können Sie am Versandlager zurückgeben oder unentgeltlich zurücksenden. Sie können die Batterien oder Akkus unentgeltlich auch per Post zurücksenden, wobei ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer bzw. Endnutzerinnen für die Entsorgung übliche Mengen sowie Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Batterieentsorgung

Das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne erinnert Sie daran, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.

Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung über Inhaltsstoffe finden:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen

Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Elektroaltgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Elektroaltgerät zerstörungsfrei zu trennen.


Datenschutzhinweise

Bitte beachten Sie, dass die Löschung aufgespielter, vertraulicher, personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten in Ihrer Verantwortung liegt.


Rücknahmeverpflichtung

Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:

Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer bzw. eine Endnutzerin nehmen wir ein im Wesentlichen funktionsgleiches Elektroaltgerät des Endnutzers bzw. der Endnutzerin der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rückgabe). Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch die Auslieferung die Abgabe erfolgt.

Großgeräte:

Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus den Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten) und 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.

Unentgeltliche Abholung 1:1 Großgeräte:

Wünschen Sie bei Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes, dass wir Ihr altes Gerät kostenlos abholen? Vermerken Sie bitte Ihren Wunsch zur Abholung in dem dafür vorgesehenen Kommentarfeld im letzten der drei Bestellschritte.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns Ihren Wunsch zur Abholung direkt im Bestellprozess mitteilen müssen. Spätere Mitteilungen werden nicht berücksichtigt. Sollte es jedoch im Bestellprozess aus technischen Gründen einmal nicht funktionieren oder haben Sie eine Bestellung per Fax, Post oder Telefon aufgegeben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, den Sie wie folgt erreichen: Arnulf Betzold GmbH, Kundenservice, Ferdinand-Porsche-Str. 6, 73479 Ellwangen oder per Mail: [email protected].

Nach Erhalt Ihrer Bestellung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Abholtermin vereinbaren. Zum Abholtermin muss das Elektroaltgerät abholbereit, d. h. unter anderem verpackt, und mögliche Altbatterien und Altakkumulatoren müssen entnommen sein. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht. Das Gerät wird ab Bordsteinkante abgeholt.

Sollten Sie Ihren Kaufvertrag vor Lieferung des Neugerätes widerrufen haben, kann keine Abholung des Elektroaltgerätes vereinbart werden.

Wollen Sie nicht auf einen Abholtermin warten oder haben Sie keine passende Verpackung parat?
Sie können Ihre Elektroaltgeräte auch weiterhin bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof kostenlos abgeben.

Kleingeräte:

Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Elektroaltgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Eine Übersicht, welche Geräte unter die einzelnen Kategorien fallen, können Sie hier aufrufen:
https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung/.

Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können an einer Sammelstelle oder einem Wertstoffhof in Ihrer Nähe abgegeben werden. Unter folgendem Link finden Sie weitere Annahmestellen in Ihrer Nähe:
https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/.

Hierbei ist die Rückgabe nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft. Kleingeräte dürfen in haushaltsüblichen Mengen, d. h. maximal drei Geräte je Geräteart, an den Rückgabestellen abgegeben werden.

Sie haben auch die Möglichkeit für die Geräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (kleine IT- und Telekommunikationsgeräte), die in mindestens einer äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter, jedoch nicht über 50 Zentimeter sind, bei Kauf eines neuen gleichartigen Gerätes unter folgendem Link einen Rückgabeschein innerhalb von 14 Tagen nach Kauf des Neugerätes anzufordern und das Elektroaltgerät an die Annahmestelle in Ihrer Nähe abzugeben:
https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/.

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