Was verdienen Lehrkräfte als Beamte?
Lehrerinnen und Lehrer werden als Beamte im öffentlichen Dienst nach den in dem jeweiligen Bundesland gültigen Tarifvertrag (TVöD oder TV-L) besoldet. Die Besoldung hängt von der Besoldungsgruppe (je nach Schulform) und -stufe (je nach Berufserfahrung) sowie dem Familienstand ab.
Der Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe ist durch die Annahme einer Funktionsstelle möglich. Wie viel Sie als Lehrer/in verdienen würden, können Sie der für Ihr Bundesland gültigen Besoldungstabelle entnehmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man als Lehrer/in verbeamtet werden?
Nach dem Beamtenstatusgesetz (Abschnitt 2, §7) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder die einiger weiterer ausgewählter Staaten
- die Gewähr, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“
- das Besitzen der nach Landesrecht vorgeschriebenen Befähigung
Teil dieser Befähigung ist die Ableistung des Vorbereitungsdiensts (Referendariat). Deshalb ist es für Quer- bzw. Seiteneinsteiger ohne Referendariat in den meisten Bundesländern nicht möglich, verbeamtet zu werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die gesundheitliche Eignung: Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit prüft ein Amtsarzt die Dienstfähigkeit.
- ein vorstrafenfreies behördliches Führungszeugnis
- Höchstalter: für eine Verbeamtung als Lehrer/in besteht eine Altershöchstgrenze, die sich je nach Bundesland unterscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern können Sie beispielsweise nur bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres Beamtin/Beamter werden, in Hessen liegt die Grenze bei 50 Jahren.
Quelle:
Fit4Ref: Verbeamtung als Lehrer/in
dbb – Beamtenbund und Tarifunion: Lehrkräfte
info.beihilfe.de: Die Voraussetzungen zur Verbeamtung als Lehrer