Wer krank ist, ist krank – auch im Referendariat!
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Normalerweise sind Sie extrem selten krank. Und nun dauert das Referendariat gerademal ein paar Wochen und schon kündigt sich zum zweiten Mal ein Infekt an.
Da der Vorbereitungsdienst eine ziemlich stressige Zeit ist und Stress die Krankheitsanfälligkeit zu unseren Ungunsten beeinflussen kann, ist es gar nicht so verwunderlich, dass viele Referendarinnen und Referendare häufiger krank sind als üblich.
Dazu kommt noch, dass es in der Schule viel Potential gibt, sich Viren und Bakterien einzufangen (u.a. von Lehrkräften, die sich krank in die Schule schleppen …).
- Das schlechte Gewissen kämpft mit der Vernunft
- Andere könnten denken, dass man den Anforderungen des Referendariats nicht gewachsen ist.
- Könnten sich die Fehlzeiten negativ auf das Schulleitergutachten auswirken?
- Oder auf die amtsärztliche Beurteilung?
- Könnten die Fehltage eine Verlängerung des Referendariats bewirken?
- Die Kolleginnen und Kollegen, die die Fehlstunden übernehmen müssen, könnten verärgert sein.
- Was ist bei einer Erkrankung zu tun?
Das schlechte Gewissen kämpft mit der Vernunft
Vernünftig wäre es, den Tag, und falls nötig auch den nächsten, mit einer Krankmeldung zuhause im Bett zu verbringen und dann auskuriert wieder in die Schule bzw. zum Seminar zu gehen.
Die Vernunft hat gute Argumente:
- Sie könnten Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler anstecken.
- Werden noch mehr Lehrkräfte krank, müssen die anderen noch mehr Vertretungsstunden übernehmen.
- Eine kranke Lehrkraft ist meist keine gute Lehrkraft: Laune, Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sind auf keinem guten Niveau. Guter Unterricht ist in diesem Zustand nur schwer möglich.
- Wird die Erkrankung nicht auskuriert, kann sie sich in die Länge ziehen oder sogar verschleppt werden.
Leider ruft eine Erkrankung meist auch das schlechte Gewissen auf den Plan, das gleich mehrere Gründe kennt, aufgrund derer es besser wäre, trotzdem in die Schule zu gehen:
- Andere könnten denken, dass man den Anforderungen des Referendariats nicht gewachsen ist.
- Könnten sich die Fehlzeiten negativ auf das Schulleitergutachten auswirken?
- Oder auf die amtsärztliche Beurteilung?
- Könnten die Fehltage eine Verlängerung des Referendariats bewirken?
- Die Kolleginnen und Kollegen, die die Fehlstunden übernehmen müssen, könnten verärgert sein.
Damit das schlechte Gewissen nicht gewinnt, hier ein paar Argumente, warum Sie besser im Bett bleiben sollten, wenn Sie krank sind:
Andere könnten denken, dass man den Anforderungen des Referendariats nicht gewachsen ist.
Ja, könnten sie. Aber meist beschäftigen sich die Kolleginnen und Kollegen gar nicht so sehr mit Ihren Krankheitstagen, wie Sie vielleicht denken. Die meisten erinnern sich auch noch an das eigene Referendariat und wissen, dass es Infekte in dieser stressigen Zeit leichter haben, das Immunsystem lahm zu legen.
Wichtig ist, dass Sie wissen, dass das Referendariat und die Zukunft als Lehrerin oder Lehrer der richtige Weg für Sie sind. Und auch wenn das zumindest phasenweise nicht der Fall sein sollte: Ruhe bewahren!
Versuchen Sie herauszufinden, ob nur die Ausnahmesituation des Refs die Zweifel sät oder ob die Anforderungen des Lehrerberufs für Sie grundsätzlich kein erfülltes Berufsleben ermöglichen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Alternativen zum Lehrerberuf“.
Könnten sich die Fehlzeiten negativ auf das Schulleitergutachten auswirken?
Wenn man sehr häufig an Brückentagen, vor und nach Wochenenden oder Ferien ein, zwei Tage ohne ärztliche Bescheinigung einer Erkrankung fehlt, kann das durchaus einen negativen Eindruck erwecken. Besonders, wenn das Engagement auch an den Tagen, an denen man anwesend ist, nicht übermäßig hoch erscheint.
Wer aber einfach das Pech hat, mehrmals während des Referendariats krank zu werden, sollte sich deswegen keine Sorgen machen!
Bei längeren Krankheiten bescheinigt Ihnen das ärztliche Attest, dass Sie krank waren und dass Kopfschmerzen oder eine fiese Erkältung auch die besten Referendarinnen und Referendare mal einen Tag ausknocken kann. Dies ist auch der Schulleitung klar.
Oder auf die amtsärztliche Beurteilung?
Den Amtsarzt interessieren in der Regel nur schwerwiegende oder chronische Erkrankungen. Er muss feststellen, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung dienstfähig sind.
Dass Sie während des Referendariats zweimal ein Magen-Darm-Infekt, eine starke Erkältung und dann noch ein grippaler Infekt zeitweise niedergestreckt haben, dürfte ihm ziemlich egal sein. Mehr Infos zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten Sie hier.
Es ist natürlich möglich, dass der Amtsarzt eine Auflistung Ihrer Fehltage und die zugehörigen Atteste erhält und bei sehr vielen Fehltagen zur Feststellung der Dienstfähigkeit nachfragt, warum es dazu kam.
Könnten die Fehltage eine Verlängerung des Referendariats bewirken?
In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Bestimmungen dazu, ab wie vielen Fehltagen eine Verlängerung des Referendariats erwogen werden kann. Hierzu müssten Sie die Bestimmungen in Ihrem Bundesland prüfen.
In Nordrhein-Westfalen gibt §7 Abs. 3 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung NRW z. B. an, dass bei Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen auf Antrag eine Verlängerung um bis zu sechs Monate erfolgen kann.
Ob und wie lange verlängert wird, hängt auch vom Ausbildungsstand ab. Entscheidungen über eine Verlängerung werden abhängig von der individuellen Situation getroffen.
Die Kolleginnen und Kollegen, die die Fehlstunden übernehmen müssen, könnten verärgert sein.
Natürlich hält sich die Freude darüber, Vertretungsstunden für erkrankte Kolleginnen und Kollegen übernehmen zu müssen, bei den meisten in Grenzen. Wenn sich die Fehlzeiten in einem normalen Rahmen bewegen, hat man dafür aber auch Verständnis – schließlich ist jeder mal krank.
Ein Grund, auf Sie wegen einer Erkrankung ärgerlich zu sein, besteht also nicht. Anlass dazu bestünde eher, wenn Sie sich krank in die Schule schleppen und dort andere anstecken.
Was ist bei einer Erkrankung zu tun?
Wenn nun die Vernunft gegen das schlechte Gewissen gewonnen hat, müssen Sie noch Folgendes tun:
- Krankmeldung: Melden Sie sich im Krankheitsfall am ersten Fehltag bei Ihrer Ausbildungsschule vor Unterrichtsbeginn sowie beim Studienseminar krank.
- In der Regel gilt: Bei mehr als drei Fehltagen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, auf der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vermerkt ist.
- Diese reichen Sie bei der Schulleitung sowie in Kopie beim Seminar ein.
- Prüfen Sie aber unbedingt, ob die Bestimmungen Ihres Studienseminars nicht hiervon abweichen.
Ihre Bezüge werden Ihnen im Krankheitsfall weiterhin ausgezahlt.
Gute Besserung!
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