Wichtig ist, dass Sie wissen, dass das Referendariat und die Zukunft als Lehrerin oder Lehrer der richtige Weg für Sie sind. Und auch wenn das zumindest phasenweise nicht der Fall sein sollte: Ruhe bewahren!
Versuchen Sie herauszufinden, ob nur die Ausnahmesituation des Refs die Zweifel sät oder ob die Anforderungen des Lehrerberufs für Sie grundsätzlich kein erfülltes Berufsleben ermöglichen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Alternativen zum Lehrerberuf“.
Könnten sich die Fehlzeiten negativ auf das Schulleitergutachten auswirken?
Wenn man sehr häufig an Brückentagen, vor und nach Wochenenden oder Ferien ein, zwei Tage ohne ärztliche Bescheinigung einer Erkrankung fehlt, kann das durchaus einen negativen Eindruck erwecken. Besonders, wenn das Engagement auch an den Tagen, an denen man anwesend ist, nicht übermäßig hoch erscheint.
Wer aber einfach das Pech hat, mehrmals während des Referendariats krank zu werden, sollte sich deswegen keine Sorgen machen!
Bei längeren Krankheiten bescheinigt Ihnen das ärztliche Attest, dass Sie krank waren und dass Kopfschmerzen oder eine fiese Erkältung auch die besten Referendarinnen und Referendare mal einen Tag ausknocken kann. Dies ist auch der Schulleitung klar.
Oder auf die amtsärztliche Beurteilung?
Den Amtsarzt interessieren in der Regel nur schwerwiegende oder chronische Erkrankungen. Er muss feststellen, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung dienstfähig sind.
Dass Sie während des Referendariats zweimal ein Magen-Darm-Infekt, eine starke Erkältung und dann noch ein grippaler Infekt zeitweise niedergestreckt haben, dürfte ihm ziemlich egal sein. Mehr Infos zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten Sie hier.
Es ist natürlich möglich, dass der Amtsarzt eine Auflistung Ihrer Fehltage und die zugehörigen Atteste erhält und bei sehr vielen Fehltagen zur Feststellung der Dienstfähigkeit nachfragt, warum es dazu kam.