Was verdienen Lehrkräfte als Beamte?
Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer erhalten keine tarifliche Vergütung, sondern eine Besoldung nach dem jeweils geltenden Landesbesoldungsrecht ihres Bundeslandes. Dadurch können verbeamtete Lehrkräfte trotz gleicher Besoldungsgruppe je nach Bundesland unterschiedlich viel verdienen.
Die konkrete Höhe der Besoldung hängt neben der Besoldungsgruppe auch von der Erfahrungsstufe sowie weiteren Faktoren wie Familienzuschlägen oder Zulagen ab, die im jeweiligen Bundesland geregelt sind.
Der Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe ist durch die Annahme einer Funktionsstelle möglich. Wie viel Sie als Lehrer/in verdienen würden, können Sie der für Ihr Bundesland gültigen Besoldungstabelle entnehmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man als Lehrer/in verbeamtet werden?
Nach dem Beamtenstatusgesetz (Abschnitt 2, §7) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder die einiger weiterer ausgewählter Staaten
- die Gewähr, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“
- das Besitzen der nach Landesrecht vorgeschriebenen Befähigung
Teil dieser Befähigung ist die Ableistung des Vorbereitungsdiensts (Referendariat). Deshalb ist es für Quer- bzw. Seiteneinsteiger ohne Referendariat in den meisten Bundesländern nicht möglich, verbeamtet zu werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die gesundheitliche Eignung: Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit prüft ein Amtsarzt die Dienstfähigkeit.
- ein vorstrafenfreies behördliches Führungszeugnis
- Höchstalter: für eine Verbeamtung als Lehrer/in besteht eine Altershöchstgrenze, die sich je nach Bundesland unterscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern können Sie beispielsweise nur bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres Beamtin/Beamter werden, in Hessen liegt die Grenze bei 50 Jahren.
Quelle:
Fit4Ref: Verbeamtung als Lehrer/in
dbb – Beamtenbund und Tarifunion: Lehrkräfte
info.beihilfe.de: Die Voraussetzungen zur Verbeamtung als Lehrer