Was dürfen Sie prüfen?
Geprüft werden können in der Regel Lerninhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zuvor im Unterricht erarbeitet, vertieft und durch Übungen gefestigt wurden. Das heißt, Informationen, die z. B. im Lehrbuch stehen, aber nicht behandelt wurden, sollten nicht Bestandteil der Klassenarbeit sein. Länger zurückliegende Inhalte und Transferaufgaben sind selbstverständlich möglich.
Darf eine Klassenarbeit geschrieben werden, bevor die letzte herausgegeben wurde?
Das ist nicht möglich.
Die vorausgegangene Arbeit muss vorher korrigiert und besprochen werden.
Müssen Sie Klassenarbeiten ankündigen?
An weiterführenden Schulen ist die Ankündigung einer Klassenarbeit üblich. „Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.“, lautet der Passus hierzu in der für Baden-Württemberg geltenden Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung: §8, Absatz 1).
Für Grundschulen kann es anders aussehen: So müssen Arbeiten z. B. an bayerischen Grundschulen erst ab Klasse 4 angekündigt werden (Schulordnung für die Grundschulen in Bayern: §10, Absatz 2). Dahinter steht der Gedanke, Stress von den Kindern zu nehmen und den aktuellen Leistungsstand zu sehen.
Wann die Ankündigung erfolgen sollte, ist nicht immer genau festgelegt. Einen Anhaltspunkt gibt wieder das eben zitierte Beispiel aus Bayern. Hier heißt es, der schriftliche Leistungsnachweis muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.
Tests, d. h. kürzere, weniger stark gewichtete, mündliche oder schriftliche Überprüfungen des Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler, dürfen auch ohne Ankündigung durchgeführt werden. Sie beziehen sich in der Regel auf die direkt vorangegangenen Unterrichtsstunden. Schülerinnen und Schüler, die in dieser Zeit gefehlt haben, können deshalb nicht geprüft werden.
Müssen Sie versäumte Klassenarbeiten nachschreiben lassen?
Fehlt ein Schüler/eine Schülerin entschuldigt, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie ihn die Arbeit wiederholen lassen. Kann der Schüler/die Schülerin keine Entschuldigung vorweisen, kann diese wie bei einem Täuschungsversuch mit „ungenügend“ bewertet werden.
Müssen Sie schlecht ausgefallene Klassenarbeiten wiederholen lassen?
Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen. In den meisten Bundesländern gibt es dazu keine Angaben und es liegt im Ermessen der Lehrkräfte, ob sie eine Arbeit wiederholen lassen. Häufig gibt es schulinterne Regelungen, ab welchem Notendurchschnitt (oft schlechter als Note 4) eine Arbeit nachgeschrieben werden muss.
Wie viel Zeit ist für die Korrektur vorgesehen?
Für Niedersachsen regelte der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“, dass die Korrekturzeiten „im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten sollen“. Diese Angaben können als Richtwerte angesehen werden.
Grundsätzlich gilt, dass eine möglichst zeitnahe Rückgabe sinnvoll ist.