Im Rahmen des Projekts wurde zudem durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) ein Qualitätsstandard für die Schulverpflegung erarbeitet. Gemüse, Salat, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Getreideprodukte stehen hier im Vordergrund. Fleisch, Wurst und Kartoffelerzeugnisse sollen dagegen höchstens einmal pro Woche auf dem Speiseplan stehen. Als Getränk wird Mineralwasser empfohlen.
Die Vertreter aus Wissenschaft und Schulpraxis hatten aber nicht nur ein ausgewogenes Angebot von Nahrungsmitteln im Blick, sondern auch die Bereitstellung von kostenlosen, kalorienarmen Getränken und die Schaffung einer Essensatmosphäre, in der sich die Schüler wohlfühlen. Zuletzt rückte auch das Thema "Nachhaltigkeit" verstärkt in den Blickpunkt.
Als Ansprechpartner wurden von IN FORM in allen Bundesländern „Vernetzungsstellen zur Schulverpflegung“ geschaffen, die Hilfestellungen für die Bereitstellung einer guten Verpflegungsqualität geben. Auf Bundesebene ist 2016 das "Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule" (NQZ) als zentraler Ansprechpartner für die Vernetzungsstellen eingerichtet worden.
Informationen erhalten Sie auch beim Deutschen Netzwerk für Schulverpflegung e.V. (DNSV), das sich ebenfalls für eine Verbesserung der Qualität der Schulverpflegung einsetzt.
Allerdings ist die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards nicht in allen Bundesländern verpflichtend. Das ist Stand Dezember 2020 nur in Berlin, Thüringen, Bremen, Hamburg und dem Saarland (für Ganztagsschulen) der Fall. Das trägt dazu bei, dass Schulessen in Deutschland keine einheitliche Qualität hat. Ist eine ausgewogene Schulverpflegung vielleicht aufgrund des Preisdrucks nicht zu leisten?
Was kostet Schulessen?
Die 2019 veröffentlichte KuPS-Studie (Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung) ermittelte im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bundesweit folgende durchschnittliche Preise, die Eltern für Mittagsmahlzeiten bezahlen müssen:
- Grundschulen: 3,22 Euro
- weiterführende Schulen: 3,45 Euro
- Förderschulen: 3,31 Euro
Der tatsächliche Mahlzeitenpreis inkl. Lebensmittel- und Personalkosten sowie Betriebs-, Investitions- und Verwaltungskosten liegt meist jedoch höher. Das Essen muss deshalb ggf. von den Schulträgern oder durch das Bundesland bezuschusst werden. In der Regel entscheiden die Schulträger nach einer Ausschreibung, welcher Anbieter an der oder für die Schule kocht und wie viel Geld dafür ausgegeben werden soll. Die Zuschüsse betragen je nach Schulträger zwischen 0 Euro und 2,50 Euro.
In der KuPS-Studie wurden die Kosten für eine dem DGE-Qualitätsstandard entsprechenden Mahlzeit exemplarisch für eine Grundschule mit 200 ausgegebenen Mahlzeiten wie folgt veranschlagt: Je nach Verpflegungssystem würden zwischen 5,03 Euro bei Warmverpflegung (Kombination von Eigen- und Fremdbewirtschaftung) und maximal 5,65 Euro bei Anlieferung von Kühlkost (Fremdbewirtschaftung) anfallen. Eine Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards würde demnach nur eine geringe Preissteigerung zur Folge haben.
Für viele Kinder wären die Preise aber viel zu hoch, um sie regelmäßig zu bezahlen. Überall dort, wo Länder und Kommunen die Schulverpflegung nicht oder nur in geringem Ausmaß bezuschussen, hat dies zur Folge, dass an allen Ecken und Enden gespart werden muss. Dass das Schulessen unter diesen Voraussetzungen keine optiimale Qualität aufweisen kann, liegt auf der Hand.
Der Anspruch an das Schulessen ist oft weit von der Realität entfernt
Der hohe Preisdruck führt dazu, dass die Empfehlungen der DGE an Vielfalt, Qualität von Nahrungsmitteln und deren Zubereitung oft nicht umgesetzt werden können. Der Spaß am Essen bleibt auf der Strecke, wenn das Menü gar zu lieblos auf die Teller geschüttet wird, der Salat bereits matschig oder das Hähnchenfleisch nach sechs Stunden Warmhaltung jede Saftigkeit verloren hat.