A 12, A 13 oder A 13Z?
Bereits das Gehalt im Referendariat richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Da ist es von Vorteil, dass in immer mehr Bundesländern alle Lehrkräfte mindestens der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet werden.
In einigen Ländern läuft die Umstellung derzeit noch (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Es gibt jedoch auch Bundesländer, in denen keine Angleichung geplant ist: In Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz werden Grundschullehrerinnen und -lehrer (und teilweise auch Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Werkrealschulen) noch nach A12 besoldet.
Aber auch wenn nur noch wenige Bundesländer an A12 festhalten, gibt es Unterschiede: Die Besoldungsgruppe A 13Z erhalten Lehrerinnen und Lehrer meist, wenn sie an Berufsschulen oder an Gymnasien unterrichten.