Über Sozialpunkte und weitere Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat
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Die Frage ‚Wo verbringe ich mein Referendariat?‘ lässt wohl die wenigsten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter kalt. Viele möchten doch in der Nähe ihres Studienorts bleiben, wo ihr Freundeskreis ist oder wieder in die Nähe der Familie ziehen.
Besonders diejenigen, die ihren Vorbereitungsdienst in den großen Flächenländern absolvieren werden, schauen der Bekanntgabe des Dienstorts deshalb oft besorgt entgegen.
Die Zuweisung der Seminarstandorte und Dienstorte ist aber nicht leicht zu durchschauen.
Das liegt auch daran, dass sich die Kriterien und Abläufe in den Bundesländern leicht unterscheiden und sich in Details immer wieder verändern. Das macht allgemeingültige Aussagen schwierig.
Wir wagen dennoch einen Versuch!
Was sind Sozialpunkte (Referendariat)?
Sozialpunkte stellen in einigen Bundesländern Kriterien für die Vergabe von Referendariatsplätzen dar, um diese möglichst gerecht zu gestalten. Je mehr Sozialpunkte Sie haben, desto wahrscheinlicher ist ein Referendariatsplatz an Ihrem Wunschort. Die Gewichtung im Verhältnis zu weiteren Vergabekriterien unterscheidet sich je nach Bundesland.
Zuweisung der Seminarorte
Zunächst erfolgt die Zuweisung Ihres Seminarorts bzw. des Regierungsbezirks. Erst in einem zweiten Schritt geht es um die Schule, an der Sie Ihr Referendariat verbringen werden.
1. Wunschseminarorte/Wunschregierungsbezirke:
Mit der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst können Sie Ihre Wunschseminarorte bzw. die Wunschregierungsbezirke in der präferierten Reihenfolge angeben. Bei der Wahl der Seminarstandorte ist zu beachten, dass diese für Ihre Fächerkombi und Schulart in Frage kommen müssen.
Zunächst wird versucht, allen Bewerberinnen und Bewerbern ihren Erstwunsch zu erfüllen. Wenn es mehr Bewerbungen auf einen Ort gibt, als die dortige Ausbildungskapazität erlaubt, kommen weitere Kriterien wie Sozialpunkte zum Tragen.
2. Kriterien für die Platzvergabe:
Der Notendurchschnitt, der Bedarf an Bewerbern für die verschiedenen Fächer und Schularten, Wartezeiten sowie Sozialpunkte helfen, die Zuweisung der Plätze möglichst gerecht zu steuern.
Die Gewichtung der genannten Kriterien ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
3. Sozialpunkte:
Soziale Kriterien können zur Vergabe der Plätze herangezogen werden. Damit dies möglich ist, müssen Sie Ihren Erstwunsch plausibel begründen und Belege beifügen. Die Bescheinigungen sollten nicht älter als drei Monate sein.
Entsprechend der genannten Gründe, die Sie hier anführen, erhalten Sie Sozialpunkte.
Sozialpunkte sollen den Verantwortlichen helfen, die Zuweisung der Plätze möglichst gerecht zu steuern. Ein Anspruch wirklich an den gewünschten Ort zu kommen gibt es leider nicht.
In Bundesländern, die Sozialpunkte als Kriterium zur Platzvergabe werten, werden Bewerberinnen und Bewerber abhängig von der Anzahl ihrer Punkte bevorzugt behandelt. Bei Anwärtern ohne Sozialpunkte entscheidet der Zufall.
Wofür erhalte ich Sozialpunkte?
Für die hier aufgelisteten Punkte müssen Sie entsprechende Belege einreichen, damit sie anerkannt werden können.
- Sie tragen die Verantwortung für einen anerkannt pflegebedürftigen Menschen.
- Sie haben minderjährige Kinder, die bei Ihnen wohnen (Alleinstehende erhalten meist mehr Sozialpunkte).
- Sie haben Kinder mit gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen.
- Sie sind schwerbehindert, Schwerbehinderten gleichgestellt oder aus gesundheitlichen Gründen an einen Ort gebunden.
- Sie sind verheiratet oder leben in einer standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
- Ihr Lebenspartner/-partnerin befindet sich in einem ortsgebundenen Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis.
- Sie sind Träger eines Mandats und deshalb ortsgebunden.
- Sie versorgen Ihre minderjährigen Geschwister als Hauptverantwortlicher.
- Sie können auch weitere soziale Gründe geltend machen, wie ein bereits lange ausgeübtes, ortsgebundenes Ehrenamt.
Wichtig ist in der Regel, dass Sie
- in Ihrer Funktion nicht oder nur schwer ersetzbar sind,
- Ihr Anliegen gut begründen und
- entsprechende, aktuelle Bescheinigungen beilegen.
Die Gewichtung der einzelnen Punkte und ihre Einbeziehung in die Platzvergabe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Die einfache Mitgliedschaft in einem Verein, finanzielle Gründe, kein vorhandenes eigenes Auto, der Wohnort von Partner, Familie oder Freunden werden in der Regel nicht als triftige Gründe für die Vergabe von Sozialpunkten gewertet. Das Gerücht, dass der Besitz eines Pferdes die Chancen auf den Wunschort erhöht, fällt übrigens eher in die Rubrik „urbane Legenden“ …
Allerdings gilt auch:
Es entstehen Ihnen keine Nachteile durch das Anführen von Gründen. Und vielleicht kann eine gut formulierte Argumentation mit Gründen, die für die Sozialpunkte weniger relevant sind, den Ausschlag geben, wenn den Bearbeitenden zwei ansonsten gleichwertige Bewerbungen vorliegen.
Zuweisung des Dienstorts
Wenn feststeht, welchem Studienseminar Sie zugewiesen sind, können Sie in vielen Bundesländern erneut Wünsche äußern – diesmal für Ihren Dienstort, d. h. dem Ort, in dem sich Ihre zukünftige Ausbildungsschule befindet.
Die Wunschorte müssen natürlich im Einzugsgebiet des Seminarstandorts liegen. Wenn Sie bereits gute Beziehungen (z. B. durch ein Schulpraktikum) zu einer Schule haben, die im Einzugsgebiet liegt, können Sie sich bei der Schulleitung erkundigen, ob die Schule Sie vielleicht anfordern lassen würde.
Danach hilft nur noch Daumen drücken, dass es der Wunschort wird.
Wenn es dennoch nicht mit dem Wunschort klappt, gibt es noch eine Möglichkeit:
Tauschbörsen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
Entspricht der Platz so gar nicht den eigenen Vorstellungen, können Sie versuchen, jemanden zu finden, der mit Ihnen tauschen möchte.
Gute Chancen einen Tauschpartner zu finden, bieten Tauschbörsen für Referendarinnen und Referendare. Mit Angabe des jeweiligen Bundeslands, der Schulart und den Fächern können dort passende Tauschwillige ausfindig gemacht und kontaktiert werden.
Sobald Sie fündig geworden sind, sollten Sie und Ihr Tauschpartner das Tauschgesuch an den zuständigen Ansprechpartner im Kultusministerium weiterleiten, damit der Wechsel in die Wege geleitet werden kann.
Tauschbörsen:
Referendar.de: bundesweit, alle Schularten
Lehramtsanwärter24: bundesweit, alle Schularten
BLLV Tauschbörse: für Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Bayern
BLLV Tauschbörse: für Realschullehrerinnen und -lehrer in Bayern
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