Nur ist das Sammeln der Belege und die Erstellung der Steuerklärung zeitaufwändig (oder hat seinen Preis, wenn Sie jemanden damit beauftragen) und bringt Ihnen auch nur einen Teil Ihrer Ausgaben wieder.
Viele unterschätzen auch, dass sich die vielen kleinen Summen mit der Zeit summieren und reichen sie erst gar nicht ein. Einmal Rotstifte hier, Laminierfolien dort und das Druckerpapier ist auch wieder leer … Die Posten verschwinden auf dem privaten Einkaufszettel und sind schnell aus dem Blick (und aus dem Geldbeutel). Deshalb: Für alles Schulische immer einen separaten Beleg verlangen und diesen an einer dafür vorgesehenen Stelle ablegen!
Was bekommen Lehrerinnen und Lehrer von der Schule finanziert?
Wie viel und was Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt bekommen, hängt stark von der jeweiligen Schule und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ab.
Die Unterschiede sind hier teilweise sehr groß: Während manche Lehrkräfte Dienstlaptops, Laminierfolien, Fachliteratur und Büromaterial gestellt bekommen, sind in anderen Schulen sogar die Kreidevorräte erschöpft.
Wie mein Kollege Christoph in seinem Video auf dem YouTube-Kanal von Betzold zu diesem Thema sagt: „Ohne die finanzielle Beteiligung vieler Lehrer würde die Qualität des Unterrichts wohl sehr stark leiden. Erschreckend ist im Grunde die Tatsache, dass das schon als normal angesehen wird!“ In der freien Wirtschaft (oder auch bei anderen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst) würde das vermutlich keiner mitmachen.
Den Schulen selbst kann man eigentlich keinen Vorwurf machen: Sie können nicht mehr zur Verfügung stellen, als der Schuletat ermöglicht. Dieser wird vom Schulträger bereitgestellt, bei dem es sich meist um die Kommune handelt. Wie hoch der Etat ausfällt, ist von der Schülerzahl und der Schulart abhängig, aber eben auch davon, wie viel der Schulträger bereitstellen kann und will.
Was Sie auf jeden Fall machen sollten: Erkundigen Sie sich, was Ihnen die Schule zur Verfügung stellen kann. Fragen kostet nichts! Manchmal ist das „selber kaufen“ so selbstverständlich geworden, dass man Angebote vielleicht auch einfach übersieht.
Was müssen Lehrerinnen und Lehrer nicht selbst bezahlen?
Während Lehrkräfte bei der Finanzierung vieler Dinge abhängig von den Möglichkeiten der eigenen Schule Glück oder Pech haben können, gibt es aber auch Bereiche, in denen Gerichtsurteile klare Verhältnisse geschaffen haben.
1. Schulbücher
Am 12. März 2013 erließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt das Urteil, dass sich Lehrkräfte die Kosten der für den Unterricht notwendigen Schulbücher vom Land erstatten lassen können (BAG 9 AZR 455/11).
Unterstützt von der GEW erwirkte ein Mathelehrer aus Niedersachsen diesen Erfolg. Es ging dabei um ein Lehrbuch für Mathematik im Wert von 14,36 Euro – aber eben auch um die grundsätzliche Frage, was Lehrerinnen und Lehrer zur Ausübung ihres Berufs selbst bezahlen müssen. Schulbücher zählen seitdem nicht mehr dazu.
Quelle: Spiegel.de
2. Klassenfahrten
Dass eine Klassenfahrt für die begleitenden Lehrkräfte mit zeitintensiver Planung und der Verantwortung, die sie als Aufsichtspersonen rund um die Uhr tragen, alles andere als Freizeit ist, weiß jeder, der einmal in dieser Funktion dabei war.
Lange Zeit haben viele Lehrerinnen und Lehrer die Reisekosten teilweise oder vollständig selbst übernommen. In einigen Bundesländern wurde auf den Formularen für die Genehmigung einer außerunterrichtlichen Veranstaltung abgefragt, ob man bereit sei, die Reisekosten ganz bzw. teilweise selbst zu tragen, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Deckung nicht ausreichen.