Lehrer räumt Lehrertasche ein.
Schulrecht
Aktualisiert: 08.04.2021

Was müssen Lehrerinnen und Lehrer (nicht) selbst bezahlen?

Bezahlen Sie auch vieles, was Sie für den Schulalltag brauchen, selbst? Die Frage ist, müssen Sie das in allen Fällen wirklich?
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Was bezahlen Lehrer alles selbst?

Lehrerinnen und Lehrer bezahlen jährlich oft einen drei- bis vierstelligen Betrag für dienstlich genutzte Gegenstände selbst. Überwiegend beinhaltet dieser Arbeits- und Unterrichtsmaterialien sowie Bürobedarf. Aber auch Computer oder Laptops werden häufig mit aufgeführt. Ausführlichere Informationen im Video:

Welche Kosten müssen Schulen vollständig übernehmen?

Nach gerichtlichen Entscheidungen sind Schulen dazu verpflichtet, die für Sie entstandenen Kosten für Schulbücher vollständig zu ersetzen. Auch Klassenfahrten werden ersetzt, wenn die Veranstaltung genehmigt und die Erstattung rechtzeitig und vollständig beantragt wurde.

Wird die Einrichtung eines Arbeitszimmers übernommen?

Nach einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2013 müssen Schulen die Kosten für ein Arbeitszimmer nicht übernehmen. Diese können aber nachträglich von der Steuer abgesetzt werden (mehr Informationen dazu).

Eigenanteil von Lehrerinnen und Lehrern

Für die allermeisten Angestellten ist es selbstverständlich, dass ihr Arbeitgeber die Dinge bereitstellt, die sie zum täglichen Arbeiten benötigen. Dazu zählen z. B. Computer, die mit der nötigen Software ausgestattet sind, Büroutensilien wie Stifte, Schere, Locher, Hefter und Co, Ordner, in die Unterlagen geheftet werden können, oder Fachliteratur.

Bei Lehrerinnen und Lehrern sieht das häufig anders aus. Hier sind viele schon froh, wenn sie im Lehrerzimmer einen eigenen Platz und Stauraum haben, an dem sie ihr Arbeitsmaterial deponieren können.

Und obwohl ein großer Teil der Unterrichtsvor- und -nachbereitung am Computer stattfindet, sind Computerarbeitsplätze in der Regel Mangelware – von einem eigenen PC oder Laptop ganz zu schweigen.

Grafik: Private Nutzung von Computern an Schulen.

Lehrerinnen und Lehrer bezahlen vieles aus eigener Tasche

Da der Platz und die zur Verfügung stehenden Arbeitsmöglichkeiten in der Schule oft begrenzt sind, arbeiten die meisten Lehrerinnen und Lehrer auch von zuhause aus. Damit das möglich ist, muss dort ein Arbeitszimmer bzw. ein Arbeitsplatz mit Möbeln und Geräten wie Computer, Drucker, Scanner und Laminiergerät eingerichtet werden. Diese Kosten tragen Lehrkräfte in der Regel selbst.

Lehrerin laminiert Unterrichtsmaterialien.
Die Kosten für Geräte und Verbrauchsmaterial wie Laminiergeräte und Laminierfolien werden häufig selbst getragen.

Während diese Aufwendungen, abgesehen vom Ersetzen alter Geräte und Möbel, nur einmalig anfallen, gibt es Vieles, das immer wieder neu angeschafft werden muss wie Büro- und Verbrauchsmaterialien oder Lehrerkalender. Aufbewahrungsmöglichkeiten für Unterrichtsmaterial sind sozusagen die Grundausstattung jeder Lehrkraft. Dazu kommen fachspezifische Anschaffungen wie Fachbücher.

Lehr- und Lernmittel werden üblicherweise über den Schuletat bestellt. Wenn das Geld, das der Schule dafür zu Verfügung steht, knapp ist, greifen Lehrerinnen und Lehrer auch hier in die eigene Geldbörse, um den Unterricht mit den gewünschten Materialien halten zu können.

Von Lehrkräften, die Adventskalender befüllen, um ihre Schüler zu motivieren oder Arbeitsmaterialien für Schüler bezahlen, die aus schwierigen Verhältnissen kommen, reden wir da noch gar nicht.

Offizielle Zahlen, wie viel Lehrkräfte ausgeben, gibt es nicht. Im Laufe eines Schuljahres summieren sich diese Kosten aber leicht auf einige Hundert Euro, wenn man sich in der Lehrerschaft umhört. Einige Lehrkräfte berichten sogar von vierstelligen Summen.

Grafik: Was Lehrer selbst bezahlen

Auf eine Umfrage auf unserer Facebook-Seite, in der wir fragten, was alles selbst bezahlt wird, erhielten wir u. a. folgende Kommentare:

    • Fast alles, was über die Standardwerke in Mathe und Deutsch hinausgeht. Also alle Nebenfächer und alles zusätzliche Förder- und Differenzierungsmaterial. Wohl das Los einer noch zu übermotivierten Berufsanfängerin
    • Bastelutensilien, Spiele, Fördermaterial, Arbeitshefte etc.
    • Die Frage ist eher, was zahlt man nicht selbst
    • Jedes Jahr einen hohen dreistelligen Betrag. Ist das Laptop kaputt, wird's vierstellig ...
    • Nur die Lizenz für den Worksheet Crafter und wenige Unterrichtsmaterialien, die mir dann auch wirklich die Arbeit erleichtern. Ich arbeite schließlich, um Geld zu verdienen, nicht um für die Arbeit Geld auszugeben. Wo sonst bezahlen Arbeitnehmer ihre Arbeitsmaterialien selber? Schon schlimm genug, dass ich meinen privaten Laptop für die Arbeit nutze.
    • Ohne diese privat angeschafften Dinge, würde mein Klassenraum ziemlich kahl und trostlos aussehen, es würde vermutlich etwas unstrukturierter zugehen und viele Methoden wären gar nicht möglich.

Arbeitsmittel und Co. steuerlich geltend machen

Natürlich können Sie Ihre Ausgaben für Ihre Arbeit an der Schule von der Steuer absetzen. Was Sie in Ihrer Steuerklärung geltend machen können, erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag „Steuertipps für Lehrer“.

Steuererklärung wird ausgefüllt
Einige Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. StudioLaMagica – stock.adobe.com

Nur ist das Sammeln der Belege und die Erstellung der Steuerklärung zeitaufwändig (oder hat seinen Preis, wenn Sie jemanden damit beauftragen) und bringt Ihnen auch nur einen Teil Ihrer Ausgaben wieder.

Viele unterschätzen auch, dass sich die vielen kleinen Summen mit der Zeit summieren und reichen sie erst gar nicht ein. Einmal Rotstifte hier, Laminierfolien dort und das Druckerpapier ist auch wieder leer … Die Posten verschwinden auf dem privaten Einkaufszettel und sind schnell aus dem Blick (und aus dem Geldbeutel). Deshalb: Für alles Schulische immer einen separaten Beleg verlangen und diesen an einer dafür vorgesehenen Stelle ablegen!

Was bekommen Lehrerinnen und Lehrer von der Schule finanziert?

Wie viel und was Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt bekommen, hängt stark von der jeweiligen Schule und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Die Unterschiede sind hier teilweise sehr groß: Während manche Lehrkräfte Dienstlaptops, Laminierfolien, Fachliteratur und Büromaterial gestellt bekommen, sind in anderen Schulen sogar die Kreidevorräte erschöpft.

Wie mein Kollege Christoph in seinem Video auf dem YouTube-Kanal von Betzold zu diesem Thema sagt: „Ohne die finanzielle Beteiligung vieler Lehrer würde die Qualität des Unterrichts wohl sehr stark leiden. Erschreckend ist im Grunde die Tatsache, dass das schon als normal angesehen wird!“ In der freien Wirtschaft (oder auch bei anderen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst) würde das vermutlich keiner mitmachen.

Den Schulen selbst kann man eigentlich keinen Vorwurf machen: Sie können nicht mehr zur Verfügung stellen, als der Schuletat ermöglicht. Dieser wird vom Schulträger bereitgestellt, bei dem es sich meist um die Kommune handelt. Wie hoch der Etat ausfällt, ist von der Schülerzahl und der Schulart abhängig, aber eben auch davon, wie viel der Schulträger bereitstellen kann und will.

Was Sie auf jeden Fall machen sollten: Erkundigen Sie sich, was Ihnen die Schule zur Verfügung stellen kann. Fragen kostet nichts! Manchmal ist das „selber kaufen“ so selbstverständlich geworden, dass man Angebote vielleicht auch einfach übersieht.

Was müssen Lehrerinnen und Lehrer nicht selbst bezahlen?

Während Lehrkräfte bei der Finanzierung vieler Dinge abhängig von den Möglichkeiten der eigenen Schule Glück oder Pech haben können, gibt es aber auch Bereiche, in denen Gerichtsurteile klare Verhältnisse geschaffen haben.

1. Schulbücher

Am 12. März 2013 erließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt das Urteil, dass sich Lehrkräfte die Kosten der für den Unterricht notwendigen Schulbücher vom Land erstatten lassen können (BAG 9 AZR 455/11).

Unterstützt von der GEW erwirkte ein Mathelehrer aus Niedersachsen diesen Erfolg. Es ging dabei um ein Lehrbuch für Mathematik im Wert von 14,36 Euro – aber eben auch um die grundsätzliche Frage, was Lehrerinnen und Lehrer zur Ausübung ihres Berufs selbst bezahlen müssen. Schulbücher zählen seitdem nicht mehr dazu.

Quelle: Spiegel.de

2. Klassenfahrten

Dass eine Klassenfahrt für die begleitenden Lehrkräfte mit zeitintensiver Planung und der Verantwortung, die sie als Aufsichtspersonen rund um die Uhr tragen, alles andere als Freizeit ist, weiß jeder, der einmal in dieser Funktion dabei war.

Lange Zeit haben viele Lehrerinnen und Lehrer die Reisekosten teilweise oder vollständig selbst übernommen. In einigen Bundesländern wurde auf den Formularen für die Genehmigung einer außerunterrichtlichen Veranstaltung abgefragt, ob man bereit sei, die Reisekosten ganz bzw. teilweise selbst zu tragen, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Deckung nicht ausreichen.

Schüler im Museum
Klassenfahrten müssen Lehrerinnen und Lehrer nicht aus eigener Tasche bezahlen. Monkey Business – stock.adobe.com

Ein Realschullehrer aus Baden-Württemberg, der vor einer mehrtägigen Abschlussfahrt eine Verzichtserklärung unterzeichnet hatte, klagte gegen diese Praxis und bekam recht. Er hatte unterschrieben, dass er auf die Erstattung von 88 Euro überschreitenden Reisekosten verzichte. In dem Urteil vom 23. Oktober 2018 (BVerwG 5 C 9.17) entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Reisekosten vollständig erstattet werden müssen und sich der Dienstherr nicht auf eine solche Verzichtserklärung berufen kann.

Nun gilt: Wer an einer Klassenfahrt teilnimmt, hat Anspruch auf eine komplette Erstattung der Reisekosten, wenn die Veranstaltung genehmigt wurde und die Erstattung rechtzeitig und vollständig beantragt wurde.

Quelle: GEW-BW.de

Arbeitszimmer müssen dagegen selbst bezahlt werden:

Weniger gut lief die Klage eines Lehrers aus Niedersachsen, der damit die Bereitstellung eines Dienstzimmers sowie der notwendigen Büromaterialien in der Schule oder die Kostenübernahme für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erreichen wollte. Die Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 24. Januar 2013 abgewiesen.

Quelle: BVerwG.de

Seit 2010 ist es Lehrkräften allerdings wieder möglich, das Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen.

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Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: