Geschenk wird verschenkt
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Aktualisiert: 17.04.2020

Vorteilsnahme im Amt: Welche Geschenke dürfen Sie als Lehrerinnen und Lehrer annehmen?

Schülerinnen und Schüler verbringen viel Zeit mit Ihnen, als ihre Lehrerinnen und Lehrer. Da liegt es nahe, diese Wertschätzung zu besonderen Gelegenheiten mit einem Geschenk zu zeigen. Verständlich, aber: Lehrkräfte sind Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst, und das bringt Geschenke leicht in den Verdacht der Vorteilsnahme im Amt. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
© Monet / Fotolia.com  

Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit größter Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen.

Wenn ein Geschenk in einer Strafanzeige mündet

Das musste zuletzt auch eine Berliner Gymnasiallehrerin erfahren, deren oft zitierter Fall eine hitzig geführte öffentliche Diskussion – nicht nur unter Lehrkräften – auslöste: 2011 schenkte ihr ihre 10. Klasse zum Schuljahresende eine Skulptur und Blumen im Wert von über 200 Euro. Gedacht war das besondere Geschenk als Dankeschön für die sehr engagierte und beliebte Lehrerin, die die Klasse sechs Jahre lang auf ihrem Weg begleitet hat.

Der Vater eines Schülers, selbst Leiter einer Grundschule, merkte an, dass Lehrkräfte Geschenke in dieser Höhe nicht annehmen dürften. Dennoch wurde das Präsent überreicht und die Lehrerin nahm es an. Einige Monate später reichte der Vater eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Obwohl die Lehrerin einlenkte, die Skulptur zurückgab und ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, erstattete der Vater Anzeige. Um ein Verfahren abzuwenden, bezahlte die Lehrerin eine Geldbuße in Höhe von 4 000 Euro.

In vielen Beiträgen wird der Fall als Posse abgetan und die Verhältnismäßigkeit des Bußgeldes in Frage gestellt. Streitbar ist sicher auch die Position des Anklägers, der den Stein erst ins Rollen brachte.

Sie machte aber deutlich, dass Lehrkräfte sensibel mit dem Thema „Vorteilsnahme im Amt“ umgehen sollten, wenn Geschenke überreicht werden. Denn viele Reaktionen von Lehrerinnen und Lehrern auf den Fall hin zeigten, dass es ähnliche Situationen an zahlreichen Schulen gibt, wenn meist auch nicht mit Geschenken in einer solchen Höhe. Das greift auch ein Artikel auf Spiegel Online auf.

Der Geschichte ist wenig Positives abzugewinnen, Gewinner gibt es keine und die Skulptur wurde inzwischen für ganze 11 Euro versteigert.

Eltern informieren, um schwierige Situationen zu vermeiden

Am besten ist es, wenn Sie gar nicht erst in eine Situation kommen, in der Sie Schüler und Eltern durch die Ablehnung nett gemeinter Geschenke vor den Kopf stoßen müssen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Sprechen Sie das Thema deshalb auf einem Elternabend oder in einem Elternbrief an. Hier können Sie es mit wenigen Sätzen erläutern und danach ist es vom Tisch. Besonders vor dem Schulabschluss, wenn die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, größere Geschenke zu erhalten, ist eine Thematisierung sinnvoll.

Geschenke, die Sie bedenkenlos annehmen können

Wenn Dankbarkeit und Wertschätzung in Worten ausgedrückt wird, macht das häufig viel glücklicher, als materielle Geschenke. Was kommt schon gegen ein „Sie sind mein/e Lieblingslehrerin/-lehrer“ oder „In Ihrem Unterricht hab ich es zum ersten Mal verstanden.“ an :)

Trotzdem haben manche Eltern und Schüler das Bedürfnis, ein Geschenk zu überreichen.

Kinder stehen vor Tafel
Ein erstgemeintes „Dankeschön“ ist oft das beste Geschenk – das kann sich jeder leisten, es verwelkt nicht und bereitet dennoch große Freude :-) © contrastwerkstatt / Fotolia.com

Was dürfen Lehrerinnen und Lehrer als Geschenk annehmen?
Wer nach diesen Ausführungen vor der Frage steht: „Was darf man Lehrern schenken?“, findet hier ein paar Antworten:

    • Selbstgebasteltes: Kleine Basteleien von Schülern sind kein Problem, wenn der Materialwert nicht offensichtlich angemessene Grenzen übersteigt.
    • Selbstgebackenes: Das gleiche gilt für Kuchen, Plätzchen und Co. Besonders wenn sie zentral im Lehrerzimmer platziert werden :)
    • Spenden an den Förderverein: Ein weiteres gutes Geschenk, das der gesamten Schulgemeinschaft zugutekommt, sind Spenden an den Förderverein der Schule.
    • Kleine Geschenke mit vorwiegend ideellem Wert: Fotos von gemeinsamen Aktivitäten mit der Klasse, Dankeskarten u. Ä. können Sie natürlich annehmen :)

Beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz heißt es dazu: „Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten unterhalb der Bagatellgrenze. (…) Anerkennung und Wertschätzung können (…) auch ein Gedichtvortrag, Bastelarbeiten, Fotos oder selbst gemalte Bilder sein. Der Kreativität sind keine (Bagatell-)Grenzen gesetzt.“ ;-)

Verwandte und Freunde dürfen Lehrerinnen und Lehrer natürlich gerne mit zum Beruf passenden Dingen beschenken. 

Dürfen Lehrer Geschenke annehmen?

Allgemein gilt: Lehrerinnen und Lehrer dürfen wie andere Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst nach §331 des Strafgesetzbuchs keine Geschenke, Vorteile oder Belohnungen annehmen, da andernfalls der Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt besteht. Ausnahmen bilden Dankes- oder Werbegeschenke mit geringfügigem Wert, wie Kugelschreiber.

Alles andere müssen Sie der Schulleitung melden. Das gilt auch nach der Beendigung der aktiven Zeit als Lehrkraft.

§331 besagt, dass es Lehrerinnen und Lehrern untersagt ist, für die Dienstausübung einen Vorteil zu fordern, versprechen zu lassen oder anzunehmen. Bei Nichtbeachtung können Geld- oder Freiheitsstrafen erfolgen. Ziel des Gesetzes ist es, Korruption zu verhindern.

Geschenk
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Geschenk annehmen dürfen, melden Sie es bei der Schulleitung. © Rawf8 / Fotolia.com

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Bundeslandabhängig unterscheiden sich die Details in den Vorschriften zur Annahmen von Geschenken.

Nur wenige Bundesländer legen konkrete Wertgrenzen fest. Wobei hier wichtig ist zu wissen, dass bereits Geschenke ab 5 Euro pro Jahr und Schenker in manchen Bundesländern als Wert angesehen werden – besonders, wenn sie von einzelnen Schülern oder Eltern überreicht werden.

Berlin entschloss sich nach dem oben geschilderten Vorfall ins Detail zu gehen: Geschenke, die von der Klassengemeinschaft überreicht werden, dürfen bis zu 30 Euro kosten. Einzelpersonen dürfen – wie zuvor – Aufmerksamkeiten im Wert von höchstens 10 Euro verschenken. Geschenke bis 50 Euro müssen der Schulleitung gemeldet werden. Darüber hinaus bedarf es einer Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Der Tagesspiegel, 5. April 2016).

Darüber hinaus wird in einigen Bundesländern darauf hingewiesen, dass v. a. die Situation, in der das Geschenk überreicht wird, relevant ist. Besonders Gaben von Einzelpersonen und Präsente, die vor einer Handlung, wie einer Notenvergabe, Zeugnissen oder der Empfehlung für eine weiterführende Schule gemacht werden, sollten Sie äußerst kritisch betrachten und zur Sicherheit immer der Schulleitung melden.

Was gegen Lehrergeschenke spricht

Die Regelungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sind u. a. aus folgenden Gründen durchaus sinnvoll und haben damit auch eine Schutzfunktion für Lehrkräfte:

  • Vorteilsnahme im Amt:

    Nichts deutet darauf hin, dass es hierzulande an Schulen ein Problem mit dem §331 des Strafgesetzbuches (StGb) zur Vorteilsnahme im Amt geben könnte. Dennoch muss es im Interesse aller liegen, den Verdacht, ein Geschenk könne in Zusammenhang mit einer erwünschten Gegenleistung stehen, gar nicht erst entstehen zu lassen.
    Das ist sicher der entscheidende Grund, doch auch weitere Faktoren sprechen gegen Geschenke für Lehrerinnen und Lehrer:

  • Neid im Kollegium:

    Geschenke machen für alle im Kollegium sichtbar, wer bei den Schülern und den Eltern besonders gut ankommt. Je teurer das Präsent, umso größer ist das Neidpotential. Schlechte Stimmung im Kollegium ist eine mögliche Folge. Im schlimmsten Fall führt Neid zu Mobbing.

  • Der Kindergeburtstags-Effekt:

    Es beginnt mit Süßis, dann kommen kleine Mitgebsel und am Ende muss es mindestens ein angesagtes Spielzeug sein. Was auf vielen Kindergeburtstagen zu beobachten ist, wo Eltern immer größere Summen ausgeben, um das tollste Fest zu schmeißen, ist auch bei Lehrergeschenken zu befürchten: Jede Klasse will das beste Geschenk machen und so schaukelt es sich langsam aber stetig hoch.

  • Gruppenzwang:

    Der Druck, sich bei Geschenkaktionen zu beteiligen, ist hoch. Wer will schon der Spielverderber und Geizkragen sein? Nicht zuletzt, weil sich nicht alle Eltern größere Summen für Lehrergeschenke leisten können, sollte dieser Gruppenzwang am besten gar nicht erst aufkommen.

Am allerbesten ist eben doch das ernst gemeinte „Dankeschön“ sowie in Worten geäußerte Wertschätzung und Anerkennung – das kann sich jeder leisten, es verwelkt nicht und bereitet dennoch große Freude und hat hohes Motivationspotential :)

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Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: