Wofür darf das Geld ausgegeben werden?
Für die Verwendung der Fördergelder wurden drei zentrale Handlungsstränge festgelegt:
1. Ausbau der digitalen Infrastruktur
Hier geht es um alles, was die „Basis_IT“ einer Schule betrifft, also eine belastbare, sichere und flächendeckende technische Umgebung für digitalen Unterricht:
- Investitionen in digitale Endgeräte (Tablets, Laptops/PCs, interaktive Displays/Tafeln)
- Aufbau und Erweiterung der technischen Infrastruktur (WLAN, Schulserver, Netzwerke, IT_Sicherheit)
- Zentrale Plattform /Cloud Lösungen
- Wartung, Support und Serviceleistungen, die den verlässlichen Betrieb der Technik sicherstellen
2. Digitalisierungsbezogene Schul_ und Unterrichtsentwicklung
Dieser Strang zielt auf die pädagogische Seite: Wie Unterricht, Schulorganisation und Curricula weiterentwickelt werden, damit Digitalisierung didaktisch sinnvoll verankert ist.
- Weiterentwicklung curricularer Vorgaben
- Aus_, Fort_ und Weiterbildung der Lehrkräfte
- Nutzung und Weiterentwicklung einer flächendeckenden digitalen Bildungsmedieninfrastruktur (z.B. Plattformen, IT_Lösungen)
3. Initiative „Digitales Lehren und Lernen“
- Evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung
- Entwicklung anwendungsfähiger digitaler Lehr_ und Lernformate für die Schulpraxis
Tipp
DIGIBIZ: Lernorte für Pädagoginnen und Pädagogen an Schule und Kiga
Online und an unseren digitalen Bildungszentren (DIGIBIZ) in Ellwangen, Berlin und Schaffhausen bieten wir Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zu digitaler Bildung an. Die Inhalte sind praxisnah und orientieren sich an den gültigen Bildungs- bzw. Lehrplänen.
Hier finden Sie das aktuelle DIGIBIZ-Kursprogramm und viele weitere Informationen.
Sie können auch direkt eine individuelle schulinterne Lehrkräftefortbildung an Ihrem Lernort mit uns vereinbaren. Mindestvoraussetzung sind 6 Teilnehmende.
Schreiben Sie ganz einfach Ihre unverbindliche Anfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot: digibiz@betzold.de
Wie können Schulen Fördermittel beantragen?
Die Förderrichtlinien werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt und veröffentlicht.
Wie bereits beim ersten Digitalpakt erfolgt die Antragstellung im Digitalpakt 2.0 nicht direkt durch einzelne Schulen, sondern über die jeweiligen Schulträger. Die Schulen melden ihren Bedarf samt technisch_pädagogischem Konzept (z. B. Medienentwicklungsplan) an ihren Schulträger, der die Anträge bündelt und an die zuständige Landesbehörde weiterreicht.
Diese steuert die Mittelvergabe.
Tipp
Benötigen Sie eine Digitalberatung für Ihre Schule?
Die Ausstattung mit digitalen Medien, ein Medienkonzept, das pädagogische und technische Maßnahmen verbindet, sowie regelmäßige Weiter- und Fortbildungen für Lehrkräfte ermöglichen eine gesamtheitliche Integration von digitalen Lösungen.
Wie können diese Maßnahmen für Ihre Schule aussehen?
Für eine umfassende Beratung steht Ihnen die Arnulf Betzold GmbH gerne zur Seite und gestaltet mit Ihnen individuelle, digitale Lösungen für Ihre Schule.
Kontakt:
Arnulf Betzold GmbH
Tobias Koudelka - Projektberater digitale Medien und Lösungen
E-Mail: t.koudelka@betzold.de
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Zu den zentralen Voraussetzungen zählen insbesondere:
Worauf sollten Schulen jetzt schon achten?
- Medienentwicklungsplan überprüfen und aktualisieren
- Ist_Stand der digitalen Ausstattung erfassen (Endgeräte, Software, Plattformen, WLAN, digitale Infrastruktur)
- Fortbildungsbedarf des Kollegiums klären
- Möglichst frühzeitige Abstimmung mit dem Schulträger, um die Förderung zeitnah beantragen zu können
Wo liegen mögliche Schwachstellen?
Beim ersten Digitalpakt wurde bemängelt, dass Wartung und Betreuung der Geräte nicht ausreichend gesichert ist und es an qualitativ hochwertigen Fortbildungen sowie durchdachten Konzepten für den Einsatz der Geräte fehle.
Hier setzt der Digitalpakt 2.0 an. Allerdings handelt es sich wieder um ein zeitlich begrenztes Förderpaket. Eigentlich wäre eine durchgehende Förderung nötig, um den nun geschaffen Standard zu halten und den Schulen Planungssicherheit zu geben.
Beim ersten Digitalpakt wurden aufwändige Prozesse bemängelt. Diese administrativen Prozesse sollen mit dem Digitalpakt 2.0 vereinfacht werden. Außerdem sollen die Bewilligungen schneller erfolgen