Flur mit Schild für Feuerlöscher
Schulrecht
Sicherheit
Aktualisiert: 31.03.2026

Brandschutz in der Schule: Anforderungen an Möbel, Fluchtwege und Lernräume verständlich erklärt

Hier im Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Brandschutzbeauftragten glücklich machen, ohne auf eine angenehme Schulatmosphäre und neue pädagogische Raumnutzungskonzepte verzichten zu müssen.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin

Brandschutz in der Schule ist weit mehr als eine Formsache. Zum Glück kommt es heutzutage in Schulen selten zu größeren Bränden. Zu verdanken ist das sicherlich den strengen Brandschutzauflagen, denen Schulen unterliegen.

Diese bringen aber auch Einschränkungen bei der Nutzung der Räume und der Umsetzung neuer Raumkonzepte mit sich. Der Trend geht nämlich weg von Klassenzimmer-Flurschulen hin zu neuen pädagogischen Konzepten mit der Nutzung der Flure als weitere Lernräume.

Häufige Ursachen für Brände in Schulen

Während aus den Klassenzimmern, den Fluren und Aufenthaltsräumen offene Flammen in der Regel verbannt wurden, wird in Werkräumen natürlich geschweißt und gelötet und in den naturwissenschaftlichen Fachräumen kommt der Bunsenbrenner zum Einsatz oder es werden Experimente mit hochentzündlichen Stoffen durchgeführt.

Wie auch in privaten Haushalten sind es nach Angaben des Instituts für Schadensverhütung und Schadenserforschung (IFS) aber elektrische Installationen und Geräte, die den Großteil (36%) der Brände in Schulen verursachen. Während diese Zahl in etwa der Gesamtstatistik entspricht, ermittelt das IFS für Erziehungseinrichtungen erhöhte Daten für Brandstiftungen (allgemein: 10%, Erziehungseinrichtungen: 16%) und feuergefährliche Arbeiten (allgemein: 3%, Erziehungseinrichtungen: 14%) als Brandursachen.

Hier spielt aber weniger der beaufsichtigte Einsatz des Feuers zu Lehrzwecken eine Rolle – die meisten durch feuergefährliche Arbeiten hervorgerufene Brände entstehen während Reparatur- und Umbaumaßnahmen.

Es ist den strikten Brandschutzvorschriften in Deutschland zu verdanken, dass Brände in Schulen so selten sind und in der Regel glimpflich verlaufen. Damit ein vorbeugender Brandschutz gewährleistet ist, müssen die Bereiche des

    • baulichen (Bauweise, Baustoffe, Fluchtwegplanung, Brandschutztüren …),
    • anlagentechnischen (Brandmeldeanlage/Alarmanlage, Notbeleuchtung, Feuerlöschanlagen …) und
    • organisatorischen Brandschutzes (Brandschutzordnung, Alarmplan, Kontrollen durch Brandschutzbeauftragte, Alarmübungen, Brandschutzerziehung … ) optimal ineinandergreifen.

Fluchtwege sicher und freundlich gestalten

Diskussionen bleiben in Schulen nicht aus, wenn selbst gestaltete Wanddeko, Weihnachtsschmuck oder Garderoben plötzlich aus Fluren und Treppenhäusern verschwinden müssen.

Es ist verständlich, dass sich kahle Schulflure und nasse Jacken in den Klassenzimmern keiner großen Beliebtheit erfreuen, doch bei den Fluchtwegen verstehen die Kontrolleure zu Recht wenig Spaß: Selbst kleinere Brände können schnell zu einer direkten Gefahr für das Leben von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern werden, denn das größte Gesundheitsrisiko liegt bei einem Brand in der schnellen Entwicklung von Rauch!

Menschen, die bei Bränden ums Leben kommen, sterben selten aufgrund von Verbrennungen, sondern durch das Einatmen der hochgefährlichen Brandgase. Wer weiß, welche enorme Rauchentwicklung allein eine in Brand geratene Jacke aus Kunstfasern verursacht, kann die kompromisslose Haltung der Brandschutzexperten nachvollziehen.

Kind vor Schließfachschränken
Spindsysteme verhindern, dass nasse Jacken das Klassenzimmer ungemütlich machen, Quelle: Betzold

Es gibt aber glücklicherweise auch Lösungen, die brandschutzkonform sind und gleichzeitig für eine angenehme Lernatmosphäre sorgen:

    • Bilder:

      Hinter Glas und mit einem feuerfesten Rahmen versehen, dürfen Bilder wieder an die Wand.

    • Wandgestaltung:

      Oder Sie machen die gesamte Wand zu einem Bild und lassen die Schülerinnen und Schüler die Flure mit Wandfarben bemalen. Wichtig: Eine geeignete Farbe wählen, denn auch Farben können brennbar sein (z.B. ölbasierte Farben). 

    • Ausstellungsobjekte aus nicht brennbaren Materialien:

      Objekte, die Schülerinnen und Schüler aus nicht brennbaren Materialien herstellen, dürfen ebenso an die Wände. Hier kommen Ton, Beton, Metall, Gips oder Stein in Frage.

    • Austellungsobjekte aus potentiell brennbaren Materialien:

      Für alle anderen Objekte gilt dasselbe wie für Bilder: Sie müssen hinter Glas! Vitrinen mit Sicherheitsglas und nicht brennbaren Gestellen entsprechen den hohen Brandschutzanforderungen. Auch diese Vitrinen dürfen natürlich keine Fluchtwege behindern.

    • Garderoben:

      Sind die Flure ausreichend breit, kann das Garderobenproblem mit Spind-Systemen gelöst werden. Sie sollten möglichst standsicher und brandschutztechnisch abgestimmt sein.

Vereinbarkeit von Brandschutz mit neuen Raumkonzepten

Aber Schulflure werden längst nicht mehr nur als Durchgangsorte benötigt. Neue didaktische Konzepte aber auch der Ausbau von immer mehr Schulen zu Ganztagsschulen und differenzierter Unterricht erfordern eine offene und flexiblere Raumnutzung. Schülerinnen und Schüler lernen häufiger einzeln oder in kleinen Gruppen. Um den Lärmpegel möglichst klein zu halten, werden Flure, Nischen und andere Räume außerhalb des Klassenzimmers als weitere Lernbereiche benötigt. 

Auch darf es dann gerne gemütlicher zugehen: Flexible Seating ist ein Trend, der aus den USA zu uns gekommen ist. Die Kinder können dort zwischen verschiedenen Sitz- und Liegemöglichkeiten wählen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich wohl fühlen und besser und kreativer arbeiten können. Gesünder ist der Wechsel der Sitzposition allemal.

Allerdings sind diese neuen Flurnutzungen eine Herausforderung für die Vereinbarkeit mit dem Brandschutz, da sie ihre Funktion als Rettungsweg weiterhin erfüllen müssen, wenn es sich bei ihnen um notwendige Flure, also Rettungswege, handelt.

Wichtig ist, dass

    • die vorgeschriebene nutzbare Breite der Flure nicht unterschritten wird.
    • die Möbel aus nicht brennbarem oder schwer entflammbarem Material bestehen.
    • die Möbel nicht leicht zu verschieben sind.

Wenn Sie den Flur mitnützen möchten, sollten Sie dies zunächst mit der Schulleitung absprechen. Diese wird sich dann mit dem Schulträger und einem Brandschutzsachverständigen abstimmen, ob das Vorhaben umsetzbar ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 

Info

Mindestbreite für Fluchtwege

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) gibt in den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) zum Thema "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3) die Mindestbreiten für Fluchtwege in Bezug auf die Personenzahl an, die den Fluchtweg ggf. nutzt. Diese Breite darf nicht durch Einrichtungen und Einbauten eingeengt werden:

    • bis 20 Personen: 1,00 Meter
    • bis 200 Personen: 1,20 Meter
    • bis 300 Personen: 1.80 Meter
    • bis 400 Personen: 2,40 Meter

Bequem und schwer entflammbar: Polstermöbel für die Schule

Beim Mobiliar, bei Vorhängen oder Bodenbelägen, ob in Räumen oder noch mehr auf den Schulfluren, gilt das Motto: Die Brandlast möglichst gering halten! 

Mit der steigenden Anzahl von Ganztagsschulen und neuen Raumnutzungskonzepten kommt es zu neuen Ansprüchen an die Möblierung von Schulgebäuden. Ruhe- und Aufenthaltsbereiche werden eingerichtet und mit bequemen Sitzmöglichkeiten ausgestattet.

Da es Sitzmöbeln aus nicht brennbaren Stoffen wie Stein oder Metall leider an Sitzkomfort und Entspannungspotential mangelt, fällt die Wahl meist auf Polstermöbel. Hier ist es aber besonders wichtig zu wissen: Der in Polstermöbeln enthaltene Schaum ist normalerweise entflammbar und verbrennt unter extremer Rauchentwicklung.

Bei Betzold finden Sie eine Auswahl an Polstermöbeln mit schwer entflammbarem Bezug und Schaumkern:

Schüler sitzen auf Sofa
Polsterecken von Betzold
Polsterecken von Betzold
Polstermöbel können bequem und schwer entflammbar sein, Quelle: Betzold

Einmal in Brand geraten, sind sie zudem nur schwer zu Löschen: Brandnester sorgen immer wieder für ein erneutes Aufflackern der Flammen. Ein weiteres Problem stellen (Kunst-)Stoffbezüge dar, die während eines Feuers schmelzen und brennend zu Boden tropfen, wodurch sich der Brand schneller ausbreiten kann.

Aus diesem Grund sollten Schulen beim Kauf neuer Möbel neben einer robusten, guten Qualität und einem angemessenen Preis auch die Brandschutzeigenschaften im Blick haben.

Je nach Baustoff oder Materialverbund sind diese durch verschiedene Normen klassifiziert. Hier einige der für Schulmöbel relevanten Normen:

    • Für mit Baustoffe ist dies in der Norm DIN 4102-1 bzw. der europäisch gültigen Norm DIN EN 13501 geregelt. Schwer entflammbare Stoffe werden mit der Baustoffklasse B1 bezeichnet, d.h. sie fangen schwerer Feuer und müssen nach Entfernen der Brandquelle von selbst erlöschen. 
      Gut zu wissen: Die Norm gilt für Baustoffe, keine Möbel. Ein Möbel, das aus verschiedenen Stoffen besteht kann nur in Teilen B1-zertifiziert sein.
    • Die europäisch gültige DIN EN 1021 untersucht die Entzündbarkeit von Polstermöbeln – Teil 1: Glimmende Zigarette als Zündquelle; Teil 2: Eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme als Zündquelle.
    • Eine weitere wichtige Norm für Möbel ist die DIN 66084 - "Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden". Auch hier gibt es 3 Klassen: DIN 66084 P-a (höchste Klassifizierung), DIN 66084 P-b (mittlere Klassifizierung), DIN 66084 P-c (niedrigste Klassifizierung).
Info

Welche Unterschiede es macht, ob ein Sofa komplett bzw. nur teilweise aus schwer entflammbaren Materialien hergestellt wurde oder einem Feuer schutzlos ausgesetzt ist, zeigt unser Video, bei dem Nicole Mattern, unsere Fachfrau für Produktsicherheit, durch die örtliche freiwillige Feuerwehr unterstützt wurde:

5 Vorteile von schwer entflammbaren Baustoffen:

    • Geringere Brandgefahr:

      Sind selbst keine Zündquellen

    • Reduziertes Risiko einer Brandausbreitung:

      Brennendes Material tropft nicht auf den Boden

    • Weniger Rauchentwicklung:

      Bessere Sicht auf den Fluchtwegen

    • Geringeres Gesundheitsrisiko:

      Gefahr für Schüler und Lehrkräfte durch Rauchgasvergiftungen wird reduziert

    • Leichtere Brandbekämpfung:

      Flammen erlöschen nach Entfernen der Zündquelle

Feuerwehrmann bei Brandschutztest
Polstermöbel ohne Brandschutzeigenschaften brennen unter sehr starker Rauchentwicklung

Brandschutzhelferinnen und -helfer in der Schule

Teil des organisatorischen Sicherheitskonzepts ist die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern.

Diese Personen unterstützen die Schulleitung im Brandfall. Sie übernehmen die Alarmierung und Benachrichtigung der Feuerwehr, helfen bei der Evakuierung und sorgen dafür, dass sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sicher ins Freie begeben können. Beim Eintreffen der Feuerwehr weisen sie die Rettungskräfte ein. Darüber hinaus wirken sie präventiv mit, indem sie beispielsweise Fluchtwege kontrollieren, Brandlasten überprüfen oder bei Alarmübungen mitwirken.

In Schulen übernehmen häufig Lehrkräfte die Rolle der Brandschutzhelferinnnen und -helfer. Nötig dazu ist eine entsprechende Schulung und die formale Bestellung durch die Schulleitung. Ziel ist es, ausreichend geschultes Personal vor Ort zu haben, das im Ernstfall schnell und sicher handeln kann. Die Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den örtlichen Gegebenheiten. Eine regelmäßige Auffrischung der Schulung (in der Regel jährlich) stellt sicher, dass das Wissen aktuell bleibt und im Ernstfall routiniert angewendet werden kann.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Brandschutz an Schulen"

Was bedeutet schwer entflammbar?

„Schwer entflammbar“ beschreibt das Brandverhalten eines Materials. Verschiedene Normen definieren und klassifizieren das Brandverhalten von Stoffen und Stoffverbünden. So wird sichergestellt, dass die Brennbarkeit durch vergleichbare Verfahren geprüft und festgestellt wurde.

Wie wird der Brandschutz an Schulen kontrolliert?

Vertreter der Feuerwehr oder der Brandaufsichtsbehörde sollten regelmäßig Brandschauen abhalten. Daneben sind Kontrollen der Bauaufsichtsbehörde möglich. Eine wichtige Rolle spielen auch die Brandschutzhelferinnen und -helfer.

Was ist ein Alarmplan?

Ein Alarmplan ist für Schulen gemäß der Brandschutzrordnung (DIN 14096) vorgeschrieben. Er enthält Anweisungen und Ratschläge zur Brandverhütung und wie sich Lehrkräfte und Schüler im Brandfall verhalten sollen. Schulträger und Schulleitung erstellen ihn gemeinsam mit der Feuerwehr, dem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Alarmplan ist von Begebenheiten vor Ort abhängig und sollte regelmäßig ergänzt und verbessert werden (z.B. durch Ableitungen aus Alarmübungen).

Was ist bei Fluren zu beachten, die als Fluchtwege dienen?

Die Regelungen in den Bundesländern unterscheiden sich zwar in Details, aber meist gilt, dass

    • jeder Unterrichtsraum auf einer Etage mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie benötigt.
    • für Flure mit einer Fluchtrichtung (Stichflure) eine maximale Länge vorgeschrieben ist.
    • es eine mindestens einzuhaltende nutzbare Breite von notwendigen Fluren gibt, die auch von der Anzahl der Benutzer abhängt.

Brandlasten und Hindernisse sind auf den Fluchtwegen zu vermeiden.

Quellen und weiterführende Literatur

Duzen oder siezen in der Grundschule?
Die erste Klasse
Lehrer-Knigge
2 Schülerinnen im Klassenzimmer
Bettina Kroker | 04.10.2022
Duzen oder siezen in der Grundschule?
Welche Vor- und Nachteile hätte es, wenn die Kinder ihre Lehrerinnen und Lehrer während der gesamten Grundschulzeit duzen würden?
Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren
Werken Arbeitsblatt für die Klassen 5 und 6: Werkzeugkunde und Sicherheit
DIY
Sicherheit
Arbeitsblätter Werken
Bettina Kroker | 28.08.2025
Werken Arbeitsblatt für die Klassen 5 und 6: Werkzeugkunde und Sicherheit
Mit klar strukturierten Arbeitsblättern fällt der Einstieg in den Werkunterricht der Klassen 5 und 6 leichter – besonders auch für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte. Hier finden Sie Materialien zum Download, die Sie direkt im Unterricht einsetzen können.
Weiterlesen
Schule schwänzen vor den Ferien: Bußgeld bei Schulpflichtverstoß
Fehlstunden
Ferien
Schulrecht
Leere Stühle
Bettina Kroker | 17.06.2025
Schule schwänzen vor den Ferien: Bußgeld bei Schulpflichtverstoß
Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: Direkt vor den Sommerferien beobachten viele Lehrerinnen und Lehrer ein mysteriöses Phänomen: Plötzliche Erkrankungen, Geburtstage (oder Beerdigungen) 90-jähriger Großmütter und Hochzeiten naher Verwandter häufen sich und führen zu einem spürbaren Schülerschwund in der Klasse. Andere fehlen einfach unentschuldigt. Was steckt dahinter?
Weiterlesen
Tafelprüfung: Schultafeln sicher nutzen, Unfälle vermeiden
Tipps für die Tafel
Sicherheit
Lehrerin steht vor Klapptafel
Bettina Kroker | 22.04.2025
Tafelprüfung: Schultafeln sicher nutzen, Unfälle vermeiden
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine regelmäßige Tafelprüfung wichtig ist, wie sie organisiert wird und worauf bei der Durchführung geachtet werden sollte.
Weiterlesen
Verkehrserziehung in der Grundschule – Praktische Ideen für den Unterricht
Sicherheit
Lehrerin hält Kinder an einer roten Ampel an
Bettina Kroker | 03.04.2025
Verkehrserziehung in der Grundschule – Praktische Ideen für den Unterricht
Um zu lernen, wie man sich sicher im Straßenverkehr bewegt, ist Verkehrserziehung besonders in der Grundschule ein wichtiges Thema. In diesem Beitrag finden Sie Ideen für Spiele und Übungen, Materialien und Arbeitsblätter zum Download für Ihren Unterricht.
Weiterlesen
Urheberrecht an Schulen: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen sollten
Schulrecht
Schülerin gibt Zettel ab
Gitte Hartung | 11.02.2025
Urheberrecht an Schulen: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen sollten
Ob beim Kopieren von Arbeitsblättern, dem Einsatz von Videos oder der Nutzung digitaler Plattformen – Lehrerinnen und Lehrer kommen häufig mit dem Urheberrecht in Kontakt und bewegen sich im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Sicherheit und pädagogischen Anforderungen. Doch was ist erlaubt? Hier Finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Schulen.
Weiterlesen
Störende Gegenstände im Unterricht – was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?
Smartphone
Schulrecht
Unterrichtsstörungen
Sammlung konfiszierter Gegenstände
Bettina Kroker | 24.09.2024
Störende Gegenstände im Unterricht – was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?
In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Möglichkeiten, die Sie als Lehrkraft haben, um Unterrichtsstörungen durch mitgebrachte Gegenstände zu beenden.
Weiterlesen
Leitfaden für Klassenarbeiten: Regelungen und häufige Fragen
Klassenarbeiten
Schulrecht
Schüler schreiben im Klassenzimmer
Bettina Kroker | 17.09.2024
Leitfaden für Klassenarbeiten: Regelungen und häufige Fragen
Da die Noten der Klassenarbeiten, die Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Fächern schreiben, maßgeblich zur Zeugnisnote beitragen, sind Klassenarbeiten, deren Bewertung und was dabei eigentlich erlaubt ist, ein viel diskutiertes Thema. Hier möchten wir einige häufig gestellten Fragen zu den Regelungen klären.
Weiterlesen
FAQ: Das Remonstrationsrecht und die Remonstrationspflicht von Lehrerinnen und Lehrern
Schulrecht
Remonstrationspflicht und Remonstrationsrecht
Bettina Kroker | 04.04.2024
FAQ: Das Remonstrationsrecht und die Remonstrationspflicht von Lehrerinnen und Lehrern
Ist Ihnen das Remonstrationsrecht ein Begriff? Als Beamtinnen und Beamte haben Sie als Träger hoheitlicher Funktionen kein Streikrecht. Trotzdem müssen Sie nicht jede Weisung vorbehaltslos ausführen. Hier klären wir die wichtigsten Fragen zum Remonstrationsrecht bzw. zur Remonstrationspflicht.
Weiterlesen
Verkehrssicherheitstraining an Schulen: Toter Winkel
Sicherheit
Toter Winkel beim LKW
Bettina Kroker | 21.02.2023
Verkehrssicherheitstraining an Schulen: Toter Winkel
Der tote Winkel beim Lkw ist Kindern nicht leicht zu vermitteln, stellt jedoch eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar. Richtig erklärt wird jedoch schnell klar, wie gefährlich dieser für den Fahrer nicht einsehbare Bereich ist. Am eindrücklichsten ist es für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem praktischen Verkehrssicherheitstraining teilnehmen können.
Weiterlesen
Plagiate in der Schule
Klassenarbeiten
Schulrecht
Schüler schreibt etwas ab
Bettina Kroker | 31.01.2023
Plagiate in der Schule
Plagiate und mit KI erstellte Texte sind in der Schule ein Problem. Wenn sich der Text Ihrer Schülerinnen und Schüler plötzlich stilistisch in höhere Sphären schwingt, die Probleme mit Rechtschreibung und Zeichensetzung für die Länge eines Absatzes verschwinden oder Erkenntnisse und Hypothesen aus dem Nichts erscheinen, ist Misstrauen über die Eigenleistung angebracht.
Weiterlesen
Abbildung und Veröffentlichung von Fotos mit Schülerinnen und Schülern
Schulrecht
Schüler stehen mit Lehrerin vor Tafel
Bettina Kroker | 29.11.2022
Abbildung und Veröffentlichung von Fotos mit Schülerinnen und Schülern
Fotos mit Schülerinnen und Schülern veröffentlichen – was ist da eigentlich erlaubt? Ist es möglich, Bilder von Gruppen ab einer bestimmten Größe ungefragt zu veröffentlichen? Müssen nur die Eltern oder auch die Schülerinnen und Schüler um Erlaubnis für eine Veröffentlichung gebeten werden? Hier erfahren Sie, was sie beachten sollten.
Weiterlesen
Was müssen Lehrerinnen und Lehrer (nicht) selbst bezahlen?
Schulrecht
Lehrer räumt Lehrertasche ein.
Bettina Kroker | 08.04.2021
Was müssen Lehrerinnen und Lehrer (nicht) selbst bezahlen?
Bezahlen Sie auch vieles, was Sie für den Schulalltag brauchen, selbst? Die Frage ist, müssen Sie das in allen Fällen wirklich?
Weiterlesen

Wer schreibt hier?

Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: