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Aktualisiert: 23.07.2024

Referendariat: Keine Panik vor dem Besuch beim Amtsarzt

Hier versuchen wir, das Mysterium „Amtsarztbesuch“ etwas zu ergründen. Vorweg sei allen, die diese Untersuchung noch vor sich haben, schon mal gesagt: In den allermeisten Fällen ist Panik überflüssig! Im Beitrag finden Sie auch eine Checkliste für die amtsärztliche Untersuchung.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Lightfield-Studios – stock.adobe.com 

Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit größter Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Bei Fragen zu Ihrer Krankengeschichte kontaktieren Sie am besten Ihren Haus- oder Facharzt. Wir können leider keine Aukunft zu den Verbeamtungschancen bei bestimmten Vorerkrankungen geben.

Was ist ein Amtsarzt?

Ein Amtsarzt ist

  • für medizinische Eignungsprüfungen,
  • Verbeamtungsuntersuchungen,
  • beim Wiedereingliederungsmanagement oder
  • im Falle von Zweifeln an der Arbeits(un)fähigkeit zuständig.

Er ist beim Gesundheitsamt oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig. Zusätzlich zu Medizinstudium und Approbation müssen Amtsärzte eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen absolvieren.

Was ist die Aufgabe des Amtsarzts in Bezug auf den Lehrerberuf?

Ein Amtsarztes prüft die gesundheitliche Eignung von Lehramtsanwärtern für den Lehrerberuf im Hinblick auf eine Verbeamtung. Er beurteilt dafür, ob es wahrscheinlich ist, dass mit einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

Wann müssen Lehrerinnen und Lehrer zum Amtsarzt?

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie Ihr Referendariat absolvieren, erfolgt die amtsärztliche Untersuchung vor Beginn des Vorbereitungsdienstes oder vor der Verbeamtung auf Probe bzw. auf Lebenszeit. Einige Bundesländer verlangen auch zwei Untersuchungen, wobei es sich bei dem zweiten Termin in der Regel um eine kürzere Nachsorgeuntersuchung handelt.

Warum ist der Termin beim Amtsarzt vor einer Verbeamtung Pflicht?

In §9 des Beamtenstatusgesetzes ist festgelegt, dass die Ernennung als Beamter/Beamtin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen muss. Die ärztliche Untersuchung dient dazu, die gesundheitliche Eignung für den Beruf sicherzustellen. Da eine Verbeamtung in der Regel auf Lebenszeit ausgesprochen wird, soll die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass die im Staatsdienst Tätigen häufig bzw. lange ausfallen oder vorzeitig dienstunfähig werden.

Warum ist die Angst vor der Untersuchung beim Amtsarzt bei vielen so groß?

Hier können wir nur spekulieren. Vermutlich spielen folgende Punkte bei der Angst vor der Untersuchung eine Rolle:

    • Kein festgeschriebener Ablauf:

      Der Ablauf der Untersuchung und die Gewichtung der Ergebnisse kann sich abhängig vom Arzt/der Ärztin und auch von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden. Auch die Ausschlusskriterien für eine Beamtenlaufbahn sind nicht klar definiert. So kann man sich vorab nur schwer sicher sein, welche Fragen gestellt und welche Untersuchungen und Übungen absolviert werden müssen.
    • Wenig Einfluss auf das Ergebnis:

      Man selbst hat kurz vor dem Termin nur noch wenige Möglichkeiten, das Ergebnis zu beeinflussen. Es kann aber auch unabhängig von der Untersuchung nicht schaden, Gleichgewichts- und Dehnübungen sowie allgemein sportliche Aktivitäten und gesundes Essen in den Tagesablauf zu integrieren.
    • Viel von der Beurteilung abhängig:

      Der Beamtenstatus bringt gegenüber einem Angestelltenverhältnis einige Vorteile mit sich. Angestellte Lehrkräfte verdienen in der Regel weniger, erhalten niedrigere Altersbezüge und Zulagen. Eine jahrelange Ausbildung und viele Mühen hängen nun von der Beurteilung einer fremden Person ab.
    • Negative Berichte:

      Wer sich über die Untersuchung informieren möchte, stößt schnell auf zahlreiche panikschürende Geschichten von Amtsarztbesuchen mit negativem Ausgang und willkürlich erscheinenden Beurteilungen.

Besonders groß sind die Befürchtungen, wenn der Body-Maß-Index nicht im Normbereich liegt oder eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wurde. Beides muss aber noch lange nicht bedeuten, nicht verbeamtet zu werden!

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Verbeamtung?

Viele der „Gruselgeschichten“ über negative Bescheide bei der amtsärztlichen Untersuchung stammen noch aus der Zeit vor 2013.

Davor mussten die Untersuchungsergebnisse für den Dienstherrn nahelegen, dass die angehende Lehrerin bzw. der angehende Lehrer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht aufgrund von körperlichen oder psychischen Leiden dienstunfähig wird, bevor sie oder er das Pensionsalter erreicht.

Eine solche Prognose ist in den meisten Fällen schwierig zu treffen und eher spekulativ. Bereits Zweifel an der Eignung konnten einer Verbeamtung entgegenstehen.

Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 ergab sich allerdings eine neue Rechtslage:

Nun soll festgestellt werden, ob die gesundheitliche Eignung der Anwärterin bzw. des Anwärters zum Zeitpunkt der Einstellung gegeben ist. Das bedeutet, man ist nicht geeignet, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.“ (BVerwG 2 C 12.11)

Lehrerin schreibt an Tafel
Nach aktueller Rechtslage ist die gesundheitliche Eignung zum Zeitpunkt der Einstellung entscheidend, nicht eine Prognose, ob diese bis zur Pension gegeben ist. © Picture-Factory Picture-Factory

Seit diesem Urteil besteht der zuvor recht große Beurteilungsspielraum des Dienstherrn nicht mehr.

Ist Übergewicht ein zwingendes Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung?

Ein BMI von über 30 muss kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung sein. Schon 2012 wurde in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschluss vom 13. April 2012 _ 3 BV 08.405) im Sinne einer Klägerin entschieden, die aufgrund einer leichten Adipositas nicht verbeamtet worden war.

Ein im Rahmen der Verhandlung eingeholtes Gutachten ergab, dass auf Grundlage der publizierten Literatur nicht geschlussfolgert werden könne, dass allein eine Adipositas Grad I ein Risikofaktor für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit sei. Deuten keine weiteren Untersuchungsergebnisse (z. B. Bluthochdruck) auf eine Beeinträchtigung oder Erkrankungen hin, die mit dem Übergewicht in Zusammenhang stehen, ist eine Verbeamtung möglich.

Verhindert eine psychotherapeutische Behandlung eine Verbeamtung?

Die Angst, aufgrund einer in Anspruch genommenen psychotherapeutischen Behandlung in der Krankenakte nicht in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, führte teilweise dazu, dass Lehramtsanwärterinnen und _anwärter notwendige Therapien nicht angetreten haben.

Inzwischen sind therapeutische Maßnahmen längst kein zwingendes Ausschlusskriterium mehr. Natürlich spielt die Art der Erkrankung und die Prognose eine Rolle, doch die Inanspruchnahme von Hilfe wird durchaus positiv bewertet.

Johannes Röhrens von der psychosozialen Beratungsstelle des Münchner Studentenwerks erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung, ein Amtsarzt werde v. a. bei therapierten oder durch traumatische Ereignisse entstandenen Erkrankungen eher sagen: „Gut, dass Sie sich Hilfe geholt haben.“

Negativer sieht er die Chance auf eine Verbeamtung bei Erkrankungen mit einer langen Behandlungsdauer oder einer schlechten Prognose auf Heilung an.

Tipp

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Wie läuft eine amtsärztliche Untersuchung üblicherweise ab?

Folgende Punkte sind häufig Teil der Untersuchung beim Amtsarzt:

Der genaue Ablauf der Untersuchung kann variieren.

Anamnesebogen

Vorab erhalten Sie in der Regel einen Fragebogen. Die Fragen werden Ihnen entweder bereits vor dem Termin zugeschickt oder Sie erhalten den Bogen direkt vor der Untersuchung.

Besprechung beim Arzt
Die Untersuchung beim Amtsarzt umfasst die Beantwortung eines Fragebogens sowie einer Reihe von Tests und Untersuchungen. rogerphoto – stock.adobe.com

Sie sollten die Fragen wahrheitsgemäß und ohne Auslassung relevanter Informationen ausfüllen. Werden falsche Angaben entdeckt, droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

Sollten Ihnen Fragen unklar sein, können Sie diese auch direkt mit dem Arzt/der Ärztin durchsprechen.

Wonach wird häufig gefragt?

    • Ihre Krankengeschichte, Krankenhausaufenthalte
    • Behandelnde Ärzte
    • Akute Beschwerden
    • Ernste Erkrankungen von Eltern und Geschwistern
    • Sportliche Aktivitäten
    • Medikamente
    • Nikotinkonsum
    • Alkoholkonsum
    • Drogenkonsum

Danach sprechen Sie zusammen mit dem Arzt gemeinsam Ihren Fragebogen durch. Im Anschluss werden noch einige Untersuchungen durchgeführt. Nicht immer werden alle der genannten Checks durchgeführt

Info

Anamnesebogen

Inzwischen bieten die Gesundheitsämter einiger Bundesländer den Fragebogen für die Einstellungsuntersuchung zur Ansicht an. Hier beispielsweise das Gesundheitsamt Baden-Württemberg.

Was untersucht der Amtsarzt?

    • Wiegen und messen zur Bestimmung des BMI
    • Körperliche Untersuchung durch Betrachtung, Abtasten, Abhören und Abklopfen verschiedener Körperregionen sowie dem Testen von Reflexen
    • Puls- und Blutdruckmessung
    • Seh- und Hörtest
    • Blick in Mund- und Rachenraum
    • Urinuntersuchung
    • Blutuntersuchung
    • Ruhe-EKG
    • Lungenfunktionstest
    • Überprüfung der Beweglichkeit, Gleichgewichtssinn und Koordination: z. B. durch Berühren der Zehenspitzen, Laufen auf Zehenspitzen oder Fersen, auf einer Linie laufen

Checkliste: Amtsärztliche Untersuchung

Die wichtigsten Punkte zum Ablauf der Untersuchung haben wir für Sie in dieser Liste zusammengefasst:

Belehrung

Zuletzt erfolgt häufig noch eine Belehrung über die Wichtigkeit von gesunder Ernährung, sportlicher Betätigung und einem vollständigen Impfschutz.
Informieren Sie sich über die Wichtigkeit einer gesunden Ernährung auch im Blogbeitrag "Gesunde Ernährung in der Schule".

Wurde Blut abgenommen, müssen die Ergebnisse der Blutuntersuchung noch abgewartet werden, bevor der Arzt grünes Licht geben kann. Auch wenn noch Informationen von Ihren Fachärzten und -ärztinnen bei bestehenden oder therapierten Erkrankungen eingeholt werden, müssen Sie noch etwas auf den Bescheid warten. Ansonsten bekommen Sie in der Regel direkt mitgeteilt, ob der Arzt/die Ärztin Ihnen Ihre gesundheitliche Eignung bescheinigt.

Info

Wer sich aufgrund von bestehenden oder erfolgreich therapierten Vorerkrankungen Sorgen macht, nicht verbeamtet zu werden, kann diese vorab mit dem Hausarzt bzw. den behandelnden Fachärzten durchsprechen.

Ggf. können Sie sich eine Beurteilung für den Amtsarzt ausstellen lassen, die bescheinigt, dass die Prognose positiv ist bzw. die Erkrankung komplett überstanden ist und keine Gefahr einer erneuten Erkrankung besteht.

Was tun, wenn die Beurteilung negativ ausfällt?

Sollte die Beurteilung durch den Amtsarzt/die Amtsärztin tatsächlich negativ ausfallen, können Sie Einsicht in das Gutachten beantragen, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Diese Begründung können Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt besprechen und ggf. mithilfe einer anwaltlichen Vertretung dagegen vorgehen. Zunächst können Sie Ihre Einwände bei der zuständigen Schulbehörde vorbringen und sollte diese negativ urteilen, Widerspruch einlegen. Beachten Sie dabei immer die Fristen! Ein letzter Schritt kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht darstellen. 

Wie funktioniert die Platzvergabe im Referendariat? Welchen Einfluß haben Sozialpunkte? Und wofür erhalte ich diese überhaupt? Das und mehr erfahren Sie in unserem Beitrag.
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Wer während des Referendariats krank wird, fragt sich vielleicht, ob sich das negativ auf die Beurteilung oder das Gutachten des Amtsarzts auswirkt, die Kolleginnen und Kollegen verärgert oder sie denken lässt, man sei den Anforderungen nicht gewachsen. Einige Antworten auf diese Fragen gibt unser Beitrag:
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Wer schreibt hier?

Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: