Mädchen schaut aus der Toilettentür heraus
Klassenzimmer
Saubere Schule
Veröffentlichung: 05.01.2022

Toilettengang während des Unterrichts

Kennen Sie das: Sie stellen eine etwas anspruchsvollere Frage und ein Schüler meldet sich. Erwartungsvoll rufen Sie ihn auf und er fragt: „Darf ich aufs Klo?“. Die erwartungsfrohe Spannung verpufft. An vielen Schulen ist der Gang aufs „stille Örtchen“ ein brisantes Thema. Hier geben wir Tipps, wie Sie den Toilettengang während des Unterrichts möglichst störungsfrei managen können.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin

Warum die Blase immer während des Unterrichts drückt

Seit einigen Jahren scheint die Frage nach der Toilettenbesuchserlaubnis – unabhängig von Klassenstufe oder Schulart – immer häufiger während des Unterrichts gestellt zu werden.

    • Hatten wir in unserer Jugend also ein besseres Zeitmanagement und konnten den Kausalzusammenhang „Ich trinke, deshalb werde ich in der nächsten Pause die Toilette aufsuchen müssen“ besser erkennen?
    • Waren die Regeln einfach strenger und wir wussten, dass wir ein „Dafür ist die Pause da.“ zu hören bekommen?
    • Oder hat sich das Blasenvolumen von Kindern und Jugendlichen am Ende innerhalb der letzten 15 bis 20 Jahren drastisch verringert? Diesbezüglich konnten wir jedoch keine Studie finden, die darauf hinweisen würde ;-)

Der naheliegendste Grund ist sicher, dass Schüler heute während des Schultags einfach mehr trinken. War der Griff zur Getränkeflasche während des Unterrichts lange von Lehrerinnen und Lehrern nicht gern gesehen, ist dies heute vielerorts kein Thema mehr.

Klopapierrolle
Darf Schülern der Gang zur Toilette verwehrt werden? nmann77 – stock.adobe.com

Die Gefahr, dass sich Getränke über die Arbeitsmaterialien ergießen, der Unterricht durch Flaschensuch-, -öffnungs- und Trinkgeräusche gestört wird oder Flaschen auf den Tischen einfach optisch stören, wurde durch das Argument, dass nur wer ausreichend trinkt, dem Unterricht konzentriert folgen kann, geschlagen.

So weit nachvollziehbar – wäre da nur der daraus resultierende gesteigerte Harndrang nicht …
Eigentlich sollten gesunde Schüler zumindest ab der dritten Klasse in der Lage sein, diesen 45 Minuten bis zur nächsten Pause unter Kontrolle zu haben. Denkt man zumindest.

Für die Schüler wiederum ist die Pausenzeit meist durch andere Aktivitäten ausgefüllt: Räume sollen gewechselt werden und je nach Alter muss gerannt, gespielt, geredet, geschminkt, Hausi abgeschrieben oder geraucht werden. Da Schultoiletten häufig kein schöner Anblick sind, versuchen manche Schüler den Toilettenbesuch auch so lange hinauszuschieben, bis es nicht mehr anders geht. Das ist eben gern mitten in der Stunde.

Und dann gibt es natürlich auch noch die Schüler, die eine weniger strenge Toilettenregel ausnutzen, um

    • dem Unterricht aus dem Weg zu gehen
    • zu rauchen
    • sich mit Freunden zu treffen
    • zu spicken.

Darf der Gang zur Toilette verboten werden?

Wird der Unterricht gleich mehrmals pro Stunde durch die Toiletten-Frage gestört, möchte der ein oder andere vermutlich gern mit „Nein“ antworten. Aber darf man als Lehrerin bzw. Lehrer den Toilettengang überhaupt verbieten?

Wie so oft, gibt es zu dieser Frage keine allgemeingültige Regelung. Muss ein Schüler tatsächlich dringend die Toilette aufsuchen, müssen Sie ihm das erlauben – alles andere wäre für den Schüler überaus unangenehm und er würde dem Unterricht vermutlich nicht mehr gut folgen können. Besonders bei den Jüngeren kann es auch vorkommen, dass sie es gar nicht mehr halten können.

Wer allerdings ständig im Unterricht auf die Toilette muss, hat entweder tatsächlich ein Problem mit der Blase (was Sie in einem persönlichen Gespräch abklären sollten) oder nutzt dies als Möglichkeit, den Unterricht zu verlassen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen.

In manchen Klassen wird das Wissen, dass die Toilette jederzeit aufgesucht werden kann, gleich von mehreren Schülern (aus-)genutzt. Wenn sich die halbe Klasse nacheinander auf die Toilette verabschiedet und ein ständiges Kommen und Gehen herrscht, ist an ungestörten Unterricht nicht mehr zu denken.

Dass das Thema durchaus eine gewisse Brisanz aufweist, merkt man schnell, wenn man sich etwas im Internet umsieht: In Foren diskutieren Eltern und Schüler genauso wie Lehrerinnen und Lehrer das Thema kontrovers.

Ein Teil der Eltern beklagt dabei die Störungen des Unterrichts durch ständige Toilettenbesuche, ein anderer deren Reglementierung. Auch scheint es immer wieder vorzukommen, dass ein allzu striktes Toilettenverbot dazu geführt hat, dass Kinder sich einnässen. Lehrkräfte wiederum, für die häufige Toilettengänge ihrer Schüler zum Problem geworden sind, suchen Möglichkeiten, dieses wieder unter Kontrolle zu bringen.

Und auch Rechtsanwälte greifen es auf und verweisen auf verschiedene Straftatbestände (Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener, Nötigung, Beleidung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht) sowie Verstöße gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.

Vor einigen Jahren berichtete die Süddeutsche Zeitung auch über die Klage einer Mutter einer Sechstklässlerin, deren Lehrerin keine generelle Erlaubnis zum Toilettengang erteilt hat. Sie wurde damals abgewiesen. Die Drohung mit rechtlichen Schritte und der Gang vor Gericht klingen übertrieben, zeigen jedoch wie heikel das Thema ist, und dass ein generelles Verbot keine angemessene Lösung ist.

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Durch Harndrang verursachte Unterrichtsstörungen vermeiden :)

Es gibt allerdings einige Möglichkeiten und Regelungen, die dabei helfen, die Anzahl der Toilettengänge und die dadurch verursachten Unterrichtsstörungen zu reduzieren.

Die Regeln sollten natürlich immer das Alter der Schüler berücksichtigen. Frisch eingeschulte Kinder sind es vom Kindergarten gewöhnt, immer auf die Toilette zu dürfen. Sie müssen erst lernen, den Toilettenbesuch zu planen und verstehen, dass sie ihre Klassenkameraden dadurch dabei stören, dem Unterricht zu folgen.

1. Getränkeregel:

Vereinbaren Sie mit Ihren Schülern, dass während des Unterrichts nur bestimmte, möglichst zuckerarme Getränke wie Wasser, Saftschorlen oder Tee getrunken werden dürfen. Das ist zum einen gesünder und kalorienärmer als Limonaden oder Energy-Drinks und führt dazu, dass die Schüler nur trinken, wenn sie Durst haben.

Lesen Sie weitere Informationen dazu in unserem Blogbeitrag "Trinken im Unterricht".

2. Immer nur ein Schüler:

Um zu vermeiden, dass sich auf der Toilette kleine Kaffeeklatschrunden treffen, sollten die Schüler das stille Örtchen immer nur einzeln aufsuchen dürfen.

Mädchen meldet sich
„Darf ich auf die Toilette?“, Quelle: Betzold

3. Klassenregeln:

Manchmal denken die Schüler einfach nicht daran, in der Pause auf die Toilette zu gehen. Bei Grundschülern oder auch noch in der Sekundarstufe I unterstützt die Aufnahme eines „Toilettenparagrafen“ („Ich gehe in den Pausen auf die Toilette“) in die gut sichtbar angebrachte Klassenregel das Gedächtnis.

4. Toilettenampel:

Die Toilettenampel kommt v. a. in der Grundschule zum Einsatz und soll die Frage „Darf ich mal aufs Klo“ überflüssig machen.
Die Ampel kann leicht selbst gemacht werden: Sie brauchen nur eine Karte (evtl. mit einem Symbol für die Toilette) auf einer Seite grün und der Kehrseite rot bedrucken. Damit sie dem täglichen Gebrauch standhält, das Papier am besten laminieren. Nun müssen Sie sie nur noch für alle sichtbar im Klassenzimmer aufhängen.

Zeigt die Ampel die grüne Seite, ist die Toilette frei. Ein Schüler darf das Schild auf die rote Seite drehen und zur Toilette gehen. Die anderen müssen warten, bis er wieder zurück ist und das Schild auf Grün dreht. Steht eine Unterrichtsphase an, in der alle Schüler anwesend sein sollten, drehen Sie die Ampel auf Rot und wieder zurück, wenn sie beendet ist.

Zu Beginn berichten Lehrkräfte, dass Schüler nach der Einführung der Ampel häufiger zur Toilette gehen, es sich nach kurzer Zeit aber einspielt und der Unterricht ungestörter gehalten werden kann.

5. Bei Vandalismusproblemen:

Viele Schulen klagen über mutwillige Beschädigungen in den Schultoiletten. Besonders die Toilettenbesucher während der Unterrichtszeit haben die Möglichkeit, unbeobachtet Schaden anzurichten.

Um das zu vermeiden, haben einige der betroffenen Schulen Namenslisten eingeführt. Die Listen hängen in der Klasse aus und jeder Schüler, der während der Unterrichtszeit die Toilette aufsuchen muss, trägt sich dort mit Uhrzeit und Namen ein.

Bemerken Schüler Beschädigungen oder Zigarettenrauch, können sie das umgehend melden. So kann nicht nur festgestellt werden, wer zuvor die Toilette aufgesucht hat, auch die Anzahl der Toilettenbesuche sinkt.

6. Während Klausuren:

Möchte einer Ihrer Schüler die Toilette während einer Klausur aufsuchen, kann nie ausgeschlossen werden, dass er die unbeobachtete Zeit nutzt, um sein Wissen unerlaubterweise zu erweitern. Klausuren in den höheren Klassen haben aber häufig Überlänge und eine volle Blase ist hinderlich für die Konzentration.

Um die beste Spickmöglichkeit auszuschalten, sollten Sie die Schüler bitten, das Handy beim Hinausgehen unaufgefordert auf den Lehrertisch zu legen. Bei wichtigen Klausuren können Sie z. B. vorab eine Vereinbarung mit einer Kollegin oder einem Kollegen, der in der Zeit keinen Unterricht hat, treffen. Sie klingeln sie oder ihn an und er kommt zum Klassenzimmer, um den Schüler zur Toilette und wieder retour zu begleiten.

7. In der Oberstufe:

Oberstufenschüler wollen nicht mehr wie Kinder behandelt werden, weswegen ihnen eine Regelung entgegenkommt, die ihnen ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln erlaubt.
Möglich wäre z. B. eine Vereinbarung, bei der die Schüler nicht um Erlaubnis bitten müssen, um die Toilette aufzusuchen, sondern selbst einen Moment abpassen, in dem sie durch ihren leisen (!) Abgang möglichst wenig stören. Wieder zurück, betreten sie das Zimmer ohne zu klopfen und gehen genauso leise wieder an ihren Platz.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass diese Regelung ausgenutzt wird, um häufig oder längere Zeit dem Unterricht fernzubleiben, können Sie auf einer Klassenliste jeden Toilettengang mit einem Strich hinter dem Namen der Schüler markieren.

Werden es in kurzer Zeit zu viele, können Sie den Schüler bitten, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die zahlreichen Toilettenbesuche erklärt – sonst ist der vorgegebene Grund seiner Abwesenheit unglaubwürdig und Sie sollten die eigenverantwortliche Regelung in diesem Fall überdenken.

Und um abschließend noch einmal auf das eingangs geschilderte Motivationsfiasko durch die „Darf ich aufs Klo“- Frage zurückzukommen: Meldet ein Schüler in einer solchen Situation das Bedürfnis an, nun zur Toilette entschwinden zu müssen, darf es das gern – nur soll er doch bitte erst auf die Frage antworten, zu der er sich gemeldet hat ;-)

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Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: