Sammlung konfiszierter Gegenstände
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Schulrecht
Unterrichtsstörungen
Aktualisiert: 24.09.2024

Störende Gegenstände im Unterricht – was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Möglichkeiten, die Sie als Lehrkraft haben, um Unterrichtsstörungen durch mitgebrachte Gegenstände zu beenden.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
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Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit größter Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen.

Dürfen Sie den Schülerinnen und Schülern störende Gegenstände wegnehmen?

Ja. Wenn Schülerinnen und Schüler etwas mitbringen und benutzen, das den Unterricht stört, dürfen Sie den Gegenstand in Verwahrung nehmen.

Nach §53 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand 15.8.2024) dürfen störende Gegenstände, z. B. als erzieherische Maßnahme, zeitweise weggenommen werden.

Einige Bundesländer haben ähnliche Formulierungen in ihren Schulgesetzen, andere überlassen es den Schulen, den Umgang mit störenden Gegenständen in ihrer Hausordnung näher zu regeln.

Wenn die mitgebrachten Gegenstände nur da sind, aber nicht stören, dürfen sie in der Regel auch nicht weggenommen werden. So kann z. B. das Mitbringen von Handys in die Schule nicht verboten werden, nur die Benutzung. 

Tipp

Damit die Schülerinnen und Schüler wissen, dass ihnen Gegenstände abgenommen werden können, ist es am besten, sie bereits zu Beginn des Schuljahres darauf hinzuweisen. Ebenso kann es sinnvoll sein, die Eltern am ersten Elternabend des Schuljahres zu informieren. 

Sie können auch die Schülerinnen und Schüler einbeziehen, indem Sie sie zunächst warnen und ihnen in Ruhe die Gründe für die Wegnahme eines Gegenstandes erklären. Eine gemeinsame Lösung, wie das freiwillige Weglegen des Gegenstandes oder eine spätere Rückgabe, fördert das Verantwortungsbewusstsein der Kinder. Eine anschließende Reflexion und das gemeinsame Erarbeiten von Regeln stärken das Verständnis und die Akzeptanz.

Comic: konfiszierte Gegenstände

Wie lange dürfen Sie einen Gegenstand einbehalten?

In den Schulgesetzen der Bundesländer und den Schulordnungen ist oft vage von „zeitweise“ oder „vorübergehend“ die Rede. Wie bei der Wegnahme der Gegenstände gilt aber auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Konkretere Angaben machen beispielsweise Hessen und Baden-Württemberg: Hier ist geregelt, dass die Geräte nach der Unterrichtstunde oder noch am selben Unterrichtstag wieder ausgehändigt werden sollen. Bei diesem Zeitrahmen bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt und die Störung unterbunden.

Schülerin spielt mit Handy
Smartphones gehören zu den am häufigsten eingezogenen Gegenständen. Aber wie lange darf man sie einbehalten? © belchonock/Depositphotos.com

Während dieser Zeit tragen Sie die Verantwortung für die Dinge und sollten sie deshalb sicher verwahren. Wenn ein eingezogener Gegenstand während der Verwahrung beschädigt wird oder verloren geht, könnten Eltern Ansprüche geltend machen. 

Die Geräte z. B. für eine komplette Woche einzuziehen scheint unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu lange zu sein und es könnten auch Eigentumsrechte verletzt werden.

Mit der Frage, ob das bereits auf ein Wochenende ohne Smartphone zutrifft, musste sich das Berliner Verwaltungsgericht 2017 befassen. Hier klagte ein Schüler, dem an einem Freitag in der letzten Stunde das Handy nach einer Störung von dessen Lehrer entzogen wurde, der es ihm erst in der darauf folgenden Woche wieder aushändigte. Der Schüler sah seine Grundrechte verletzt und fand es nicht zumutbar, plötzlich nicht mehr erreichbar zu sein. Das Gericht wies die Klage ab.

Können Sie die Eltern zur Abholung des störenden Gegenstands einbestellen?

Bei gefährlichen oder illegalen Gegenständen wie Messern ist diese Maßnahme auf jeden Fall angemessen.

Ansonsten liegt es, sofern es keine Vorgabe dazu in der Schulordnung gibt, in Ihrem Ermessen, ob Sie das Einbestellen der Eltern als notwendig erachten. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Störung durch den Schüler/die Schülerin wiederholt auftritt. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander.

Dürfen Sie den Inhalt von Schultaschen oder Smartphones durchsuchen?

Nein! Auch auf Verdacht hin, dass sich darin etwas Verbotenes befindet, dürfen Sie gegen den Willen der Schülerinnen und Schüler weder deren Taschen durchsuchen noch die Inhalte auf den Handys ansehen.

In diesem Fall müssten Sie die Polizei einschalten, die die Möglichkeit hat, die Geräte und den Besitz der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und auf Anordnung zu durchsuchen.

Und wie sieht es aus, wenn sich Schülerinnen und Schüler Zettelchen schreiben?

Sie dürfen die literarischen Ergüsse Ihrer Schülerinnen und Schüler einsammeln, um die Störung zu unterbinden. Lesen oder Vorlesen ist nicht erlaubt und wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder oder Jugendlichen. Wie andere Gegenstände müssen Sie die Briefe wieder aushändigen.

Schüler tauschen Zettel aus
Eingesammelte Zettelchen dürfen nicht vorgelesen werden. © contrastwerkstatt / Fotolia.com

Von Taucherflossen bis Tabasco: Skurrile Funde im Klassenzimmer

Im Rahmen eines Wettbewerbs haben wir vor einiger Zeit nach Gegenständen gefragt, die Lehrerinnen und Lehrer beim Einsammeln gewundert, zum Schmunzeln oder Haare raufen gebracht haben. Hier sind unsere 10 Lieblings-Antworten :)

    1. „Eine Schülerin (3. Klasse) kam am Tag ihres Geburtstags mit ihren neuen Taucherflossen, Taucherbrille und Schnorchel in die Klasse gewatschelt. Hinter ihr die resignierte und machtlose Mama. Ich habe die Brille und Schnorchel an die Garderobe hängen lassen, die Flossen durften bleiben.“
    2. „Eine Kollegin hat eine Packung Kondome eingesammelt, die ein Junge (1. Schuljahr) zum Basteln der Martinslaternen mitgebracht hatte – er hatte diese „Luftballons“ in der Schlafzimmerschublade von Papa gefunden und fand sie ideal zum Kleistern seiner Laterne.
      Wir haben uns herzlich amüsiert, und wenn der Junge im 4. Schuljahr ist, werden sie im Rahmen der Sexualerziehung im Unterricht Verwendung finden.“
    3. „Die Kinder (2. Klasse!) sollten alte/neue Kalender für den Sachunterricht mitbringen. Einer hatte einen Nackedei-Kalender aus dem Playboy dabei. Hab ihn natürlich sofort kassiert. Dem Kind sagte ich, dass der Papa ihn bitte persönlich abholen möge. Tat er aber nicht … Eigentlich wollte ich ihn dann beim nächsten Elterngespräch geben. Da zu den folgenden Terminen aber immer nur die Mama kam, eine ganz zarte, schüchterne Person, habe ich uns die Peinlichkeit erspart. Der Kalender liegt nun seit bald 2 Jahren in meinem Fach im Lehrerzimmer und wartet darauf, dass er abgeholt wird.“
    4. „Ich habe einer Schülerin meiner Klasse (Förderschule) ein lebendes Meerschweinchen abgenommen. Sie war traurig, weil es tagsüber allein zu Hause bleiben sollte. Aus diesem Grund hat sie es in ihrer Tasche versteckt. Das Meerschweinchen hat alles gut überstanden, ihr Vater hat es später abgeholt. Die anderen Kinder waren natürlich begeistert darüber, dass das Tier die Zeit in unserer Klasse verbracht hat.“
      Anmerkung der Redaktion: Das Mädchen hatte sicher den richtigen Grundgedanken: Allein sind Meerschweinchen einsam! Sie sollten zwar nicht mit in die Schule gebracht, aber mindestens zu zweit, besser in einer Gruppe gehalten werden. Einzelhaltung ist nicht artgerecht. 
    5. „Eine lebende Blindschleiche. Die Kinder durften in der 1. Klasse beim Buchstaben der Woche immer Gegenstände mitbringen. Der Buchstabe/Laut war „sch“. Der Junge dachte, er habe eine Schlange auf dem Weg zur Schule gefunden.“
    6. „Ich habe mal eine ziemlich echt aussehende Plastikspinne eingesammelt, mit dem ein Kind die anderen Kinder immer wieder ärgerte. Ich habe sie dann in mein Pult gelegt. Später öffnete eine Kollegin nichtsahnend die Schublade …
      Ich denke, mehr brauche ich nicht sagen. Sie musste nachher auch herzlich darüber lachen!“
    7. „Ein Sechstklässler kam zur Englischstunde nach der Mittagspause mit einer Blautanne an. „Die gab’s heute günstiger, weil bald Weihnachten ist!“ war seine durchaus logische Erklärung …“
    8. „Ich habe mal ein Handy einkassiert, da ein Schüler im Unterricht telefoniert hat. Er erklärte mir, seine Mutter sei dran und wolle mich sprechen. Ich habe sie dann erstmal über das bestehende Handyverbot und unsere Unterrichtszeiten aufgeklärt.“
    9. „Während der Stunde traten immer wieder Geräusche auf, die für mich nicht zuzuordnen waren. Und auch zu orten waren diese für mich nicht. Irgendwann wurde es einer Schülerin zu viel und sie gab mir den entscheidenden Hinweis: Ein elektronisches Furzkissen war die Ursache.
      Also zack eingesammelt. Nun, ich muss sagen, auch im Lehrerzimmer sorgte es für einigen Spaß. Konnte man doch zwischen feuchten, trockenen, langen und diversen weiteren Arten des Furzes wählen. Ich war fast ein wenig traurig, als ich das gute Stück der Besitzerin wieder ausgehändigt habe …“
    10. „Ich habe einem Schüler in Klasse 5 eine Flasche Tabascosauce abgenommen, nachdem alle Kinder auf Toilette mussten, weil sie nach Genuss der besagten Sauce viel getrunken haben. Ich habe im Lehrerzimmer kurz daran genippt und mir brannte noch 30 Minuten lang der Mund. Meine Kollegen fanden das sehr lustig, wollten die Sauce aber selbst nicht probieren. Tja, voller Körpereinsatz im Beruf :D“
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Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: