Während dieser Zeit tragen Sie die Verantwortung für die Dinge und sollten sie deshalb sicher verwahren. Wenn ein eingezogener Gegenstand während der Verwahrung beschädigt wird oder verloren geht, könnten Eltern Ansprüche geltend machen.
Die Geräte z. B. für eine komplette Woche einzuziehen scheint unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu lange zu sein und es könnten auch Eigentumsrechte verletzt werden.
Mit der Frage, ob das bereits auf ein Wochenende ohne Smartphone zutrifft, musste sich das Berliner Verwaltungsgericht 2017 befassen. Hier klagte ein Schüler, dem an einem Freitag in der letzten Stunde das Handy nach einer Störung von dessen Lehrer entzogen wurde, der es ihm erst in der darauf folgenden Woche wieder aushändigte. Der Schüler sah seine Grundrechte verletzt und fand es nicht zumutbar, plötzlich nicht mehr erreichbar zu sein. Das Gericht wies die Klage ab.
Können Sie die Eltern zur Abholung des störenden Gegenstands einbestellen?
Bei gefährlichen oder illegalen Gegenständen wie Messern ist diese Maßnahme auf jeden Fall angemessen.
Ansonsten liegt es, sofern es keine Vorgabe dazu in der Schulordnung gibt, in Ihrem Ermessen, ob Sie das Einbestellen der Eltern als notwendig erachten. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Störung durch den Schüler/die Schülerin wiederholt auftritt. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander.
Dürfen Sie den Inhalt von Schultaschen oder Smartphones durchsuchen?
Nein! Auch auf Verdacht hin, dass sich darin etwas Verbotenes befindet, dürfen Sie gegen den Willen der Schülerinnen und Schüler weder deren Taschen durchsuchen noch die Inhalte auf den Handys ansehen.
In diesem Fall müssten Sie die Polizei einschalten, die die Möglichkeit hat, die Geräte und den Besitz der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und auf Anordnung zu durchsuchen.
Und wie sieht es aus, wenn sich Schülerinnen und Schüler Zettelchen schreiben?
Sie dürfen die literarischen Ergüsse Ihrer Schülerinnen und Schüler einsammeln, um die Störung zu unterbinden. Lesen oder Vorlesen ist nicht erlaubt und wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder oder Jugendlichen. Wie andere Gegenstände müssen Sie die Briefe wieder aushändigen.