Ein Verstoß gegen die Schulpflicht kann teuer werden
Die Zahl von Fällen, in denen Eltern die Ferienzeit ihrer schulpflichtigen Kinder durch falsche Krankmeldungen, Beurlaubungen mit vorgeschobenen Gründen und unentschuldigtes Fehlen verlängern, scheint in den letzten Jahren zu wachsen.
Besonders verdächtig ist es, wenn zunächst ein Antrag auf eine Beurlaubung abgelehnt wurde und der Schüler/die Schülerin in der betreffenden Zeit von einer plötzlich aufgetretenen Krankheit heimgesucht wird. Die Schule hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, ein ärztliches Attest zu verlangen. Wird dieses nicht vorgelegt, kann die Schule Konsequenzen ergreifen.
Immer mehr Schulen ahnden diese Verstöße gegen die Schulpflicht inzwischen strenger. In manchen Fällen erfolgt zunächst ein ernstes Gespräch mit der Schulleitung, eine Verwarnung oder ein Eintrag ins Zeugnis..
Schon beim ersten Vergehen können jedoch auch Schul- bzw. Ordnungsamt oder die Polizei (die rund um die Ferienzeit auch an Flughäfen kontrollieren kann) ins Spiel kommen und dann kann es – v.a. bei wiederholten Fällen – durchaus teuer werden.
Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und ist mit einem Bußgeld belegt!
Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach den im jeweiligen Bundesland gültigen Festlegungen im Schulgesetz und ist meist von der Anzahl der verpassten Tage abhängig.
In den meisten Bundesländern können Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In Berlin und Brandenburg können es sogar bis zu 2.500 Euro sein.
In der Regel betreffen diese hohen Bußgelder aber nicht die Schülerinnen und Schüler, die ihre Ferien verlängern, sondern harte Fälle von Schulabsentismus bzw. Schulverweigerung.
Darüber hinaus kann das Fernbleiben mit einem Vermerk im Zeugnis bedacht werden.
Als Klassenlehrerinnen und -lehrer sind Sie in der Regel diejenigen, an die Beurlaubungsgesuche und Krankmeldungen herangetragen werden. Ob Sie diese kurz vor und nach den Sommerferien strenger prüfen und Atteste verlangen, liegt, sollte nichts anderes von höherer Stelle angeordnet worden sein, in Ihrem Ermessen.
Was Sie auf jeden Fall tun können, ist dem Argument „Da passiert doch ohnehin nichts mehr“ etwas entgegenzusetzen:
Ideen, wie Sie die Zeit vor den Ferien sinnvoll nutzen können, hält der Blog-Beitrag „Was tun, wenn vor den Sommerferien eigentlich nichts mehr zu tun ist?“ bereit :)