Lehrerin und Schülerin
Schülerförderung
Veröffentlichung: 12.02.2026

Schulbegleitung beantragen: Wer hat Anspruch und wie funktioniert es?

Aus Elterngesprächen kennen Sie sicher Fragen wie: Benötigt mein Kind eine Schulbegleitung? Wer stellt den Antrag? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Als Lehrerinnen und Lehrer können Sie natürlich weder Diagnosen stellen noch entscheiden, ob eine Schulbegleitung bewilligt wird. Aber Sie können Ihre pädagogische Einschätzung teilen und einige erste Infos weitergeben.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
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Im Beitrag „Schulbegleiterin/Schulbegleiter werden“ beantworten wir viele Fragen zu den Aufgaben, Zielen und Qualifikationen einer Schulbegleitung. Hier möchten wir zeigen, wie eine Schulbegleitung beantragt werden kann.

Welche Kinder haben Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung kann dann sinnvoll sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler dauerhaft und in erheblichem Maß individuelle Unterstützung benötigt, um am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. 

Neben Schülerinnen und Schülern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, können beispielsweise auch Kinder mit seelisch-emotionalen Einschränkungen wie einer Autismus-Spektrum-Störung, ADHS oder psychischen Erkrankungen eine Schulbegleitung beantragen. 

Info

Kinder mit kurzfristigen Schwierigkeiten oder einzelnen herausfordernden Phasen, können im Rahmen einer Schulbegleitung in der Regel nicht unterstützt werden – auch wenn diese Thematiken ebenfalls für die Kinder und Lehrkräfte sehr herausfordernd sind. Dazu zählen beispielsweise auch Lernstörungen (wie LRS und Dyskalkulie).

Eine Schulbegleitung kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn Maßnahmen wie Differenzierung, individuelle Förderung, Förderpläne oder sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichen, um die Teilhabe am Unterricht sicherzustellen.

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag auf Schulbegleitung wird von den Eltern beziehungsweise den Sorgeberechtigten gestellt.

Wo kann die Schulbegleitung beantragt werden?

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können beim Sozialamt oder beim Jugendamt beantragt werden. Als Form der „Eingliederungshilfe“ ist die Schulbegleitung im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

  • Anspruch auf eine Schulbegleitung haben Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung: Sozialamt/Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung).
  • Die Eingliederungshilfe kann auch für Kinder mit einer seelischen Behinderung (wie auch AD(H)S oder Formen von Autismus) beantragt werden sowie für Schülerinnen und Schüler, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind: Jugendamt (§ 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung)

Wichtig: Je nach Bundesland und Kommune unterscheiden sich:

  • Bezeichnungen der zuständigen Stellen
  • Verfahrenswege
  • Kontaktstrukturen und Zuständigkeiten

Das Sozial- oder das Jugendamt können hier Auskunft geben.

Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Um alle nötigen Unterlagen vollständig einzureichen, sollten sich die Eltern als Antragsteller beim zuständigen Sozial- bzw. Jugendamt erkundigen. Viele Ämter stellen die Antragsformulare und eine Checkliste der beizufügenden Unterlagen auf ihrer Webseite zur Verfügung; dort sollten Sie unbedingt nachsehen, was vor Ort genau verlangt wird.

Die beiden wichtigsten Elemente des Antrags sind folgende:

  • Üblicherweise stellt ein ärztliches und/oder kinder- bzw. jugendpsychiatrisches Gutachten die Grundlage eines Antrags dar. In dem Gutachten werden ggf. eine Diagnose sowie der Bedarf an Unterstützung in der Schule festgestellt.
  • Ein weiterer Baustein ist die pädagogische Stellungnahme der Schule. Sie beschreibt konkret, wie das Kind im Unterricht und im Schulalltag zurechtkommt und wo Unterstützung notwendig ist. 

Ziele der pädagogischen Stellungnahme:

  • den schulischen Alltag realistisch abzubilden,
  • bisherige schulische Fördermaßnahmen zu dokumentieren
  • und nachvollziehbar zu machen, warum diese Maßnahmen allein nicht ausreichen.

Typische Inhalte:

  • Beschreibung des Lern- und Arbeitsverhaltens
  • soziale Interaktionen mit Mitschülerinnen und Mitschülern
  • besondere Belastungssituationen
  • schulische Fördermaßnahmen und deren Wirkung
  • Entwicklung des Kindes über einen längeren Zeitraum
  • Hinweise zur Selbstorganisation, Konzentration und Wahrnehmungsverarbeitung

Die Stellungnahme sollte sachlich, wertfrei und gut strukturiert formuliert werden.

Damit deutlich wird, dass die Schule bereits verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, können weitere Unterlagen beigefügt werden: 

  • Förderpläne
  • Dokumentationen pädagogischer Maßnahmen
  • Entwicklungsberichte oder Beobachtungsprotokolle
Info

Ohne eine ärztliche Diagnose gewähren die Ämter in der Regel keine Schulbegleitung – selbst, wenn Schülerinnen und Schüler aggressiv, stark verhaltensauffällig, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.

Für Lehrerinnen und Lehrer, Mitschülerinnen und Mitschüler, Schülereltern und nicht zuletzt auch die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Verhaltens immer wieder anstelle des Unterrichts im Mittelpunkt stehen, ist diese Regelung nicht immer nachvollziehbar. Betroffenen erscheint die Entscheidung häufig willkürlich, ob ein Kind eine Schulbegleitung erhält oder nicht.

Entscheidung, Bewilligung und Befristung

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren. Mehrere Wochen bis mehrere Monate sind nicht ungewöhnlich.

Wenn mögliche Rückfragen geklärt und alle Dokumente eingereicht sind, erfolgt die Entscheidung:

Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet der Kostenträger, ob eine Schulbegleitung bewilligt wird. Dabei werden Umfang und Dauer festgelegt, zum Beispiel:

  • Anzahl der Wochenstunden
  • Einsatzbereiche (Unterricht, Pausen, Ausflüge)
  • Befristung (eine Bewilligung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Danach folgt eine erneute Prüfung oder Verlängerungsbeantragung)

Auch Ablehnungen sind möglich. Beispielsweise, wenn Teilhabebedarfe nicht ausreichend nachweisbar sind oder schulische Fördermöglichkeiten als ausreichend bewertet werden. Eltern haben das Recht, gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen. Dabei gelten häufig feste Fristen.

Info

Der deutlich gestiegene Bedarf an Schulbegleiterinnen und -begleitern  stellt auch die Ämter vor die schwierige Aufgabe, sowohl ausreichende finanzielle Mittel aufzutun als auch geeignete Fachkräfte zu finden, was auch aufgrund niedriger Stundensätze nicht einfach ist.

Selbst wenn ein Antrag positiv beschieden wird, kommt es deswegen teilweise zu langen Wartezeiten, bis die Schulbegleitung tatsächlich starten kann.

Nach der Bewilligung: Was ist wichtig?

Ist die Schulbegleitung einmal bewilligt, beginnt die eigentliche Zusammenarbeit im Schulalltag. Sie als Lehrkräfte spielen dabei eine wichtige Rolle, damit die Unterstützung reibungslos und zielführend umgesetzt werden kann. Folgende Punkte können hier wichtig sein:

  • Klare Einsatzzeiten und Aufgabenbereiche.
  • Offene Kommunikation und Absprachen zwischen Lehrkräften und Schulbegleitung, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
  • Gemeinsame Planung von Arbeitsphasen, Gruppenarbeiten und Übergängen.
  • Regelmäßige Abstimmung über pädagogische Entwicklungen oder Veränderungen im Förderbedarf.
  • Die Schulbegleitung ist unterstützend tätig, sie übernimmt keine pädagogischen Aufgaben.

Sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter die Lösung für einen gelungenen inklusiven Unterricht?

Als Lehrerin bzw. Lehrer von 20 bis 30 Schülerinnen und Schülern ist es schlicht nicht möglich, einzelnen speziell förderbedürftigen Kindern die Aufmerksamkeit zu widmen, die sie bräuchten. Zum einen würde der Unterricht leiden, zum anderen würden auch die übrigen Schülerinnen und Schüler irgendwann unruhig werden und zu stören beginnen.

Wer ständig zerrissen ist, zwischen den Anliegen des förderbedürftigen Kindes und der übrigen Klasse, steht auch bei größtem Engagement vor einer praktisch unlösbaren Aufgabe.

Lehrerfortbildungen zum Umgang mit auffälligen Schülerinnen und Schülern können hilfreiche Tipps geben, das Hauptproblem ist aber häufig, dass eine Person allein, egal wie gut geschult, nicht ausreicht. Dazu kommt häufig Druck seitens der Eltern, die sich für ihr Kind natürlich eine gute Lernatmosphäre wünschen.

Eine Schulbegleitung stellt eine Übergangslösung dar, die es diesen Kindern ermöglicht, am Unterricht in Regelschulen teilzunehmen und sich durch die Hilfe des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin dem System anzupassen. Grundsätzlich sollte das Ziel aber sein, dass sich das Schulsystem den Kindern anpasst.

Für einen erfolgreichen inklusiven Unterricht wären zwei Lehrkräfte bzw. multiprofessionelle Teams nötig. Eine sonderpädagogische Ausbildung bei einer der Lehrpersonen wäre darüber hinaus hilfreich.

Bis dahin stellt die Schulbegleitung eine gute Möglichkeit dar, dass auch Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelisch-emotionalen Behinderungen am Unterricht in Regelschulen teilnehmen können. Wie Dr. Wolfgang Dworschak in seinem Artikel auf der Seite familienhandbuch.de schreibt, sollte darauf geachtet werden, dass die dauerhafte Begleitung durch einen Erwachsenen die Interaktion mit den Mitschülerinnen und Mitschülern, und damit die soziale Integration, nicht beeinträchtigt. Durch Pool-Lösungen, bei denen ein Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin mehrere Kinder betreut, können diese Situationen vermieden werden.

Obwohl meist einige Hürden überwunden werden müssen, kann am Ende dieses Weges eine bereichernde Zusammenarbeit mit den Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern stehen. Die Unterstützung der Schulbegleitung entlastet Sie, hilft den Schülerinnen oder Schülern  bei der Eingliederung in die Klasse und sorgt für ein gesundes Klassenklima.

Quellen:

Im Beitrag „Schulbegleiterin/Schulbegleiter werden“ beantworten wir viele Fragen zu den Aufgaben, Zielen und Qualifikationen einer Schulbegleitung.
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Bettina Kroker
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Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: