Was ist förderfähig?
Um an den Schulen nachhaltig mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen, sollen v.a. diese drei Bereiche (Säulen) gefördert werden:
- 1. Säule: Investitionen für Infrastruktur und Ausstattung von Schulen unter Berücksichtigung der Schaffung einer zeitgemäßen, barrierefreien, klimagerechten und lernfördernden Umgebung (z. B. Räume für inklusives Lernen, Maker Spaces) → 40% der Mittel
- 2. Säule: „Chancenbudget“, das die Autonomie der Schulen stärkt, um bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung umzusetzen (z.B. gezielte Lernförderung zur Stärkung von Basiskompetenzen (Sprache, Mathematik, Sozialkompetenz, Demokratiebildung, Bewegungsförderung), Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die Zusammenarbeit mit passenden, außerschulischen Partnern sowie die systemische Weiterentwicklung) → 30% der Mittel
In einigen Bundesländern gibt es Listen, aus denen Schulleitungen und Träger passende Punkte auswählen können. In anderen Bundesländern kann frei nach Projekten gesucht werden.
- 3. Säule: mehr Personal für multiprofessionelle Teams, pro Schule könnte eine zusätzliche Stelle ermöglicht werden (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter, pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen wie Lerntherapie, Logopädie, Ergotherapie) → 30% der Mittel
Jede teilnehmende Schule muss in alle drei Säulen investieren. Pro Schule und Jahr liegt die maximale Fördersumme bei 500 000 Euro.
Tipp
Das "Bündnis Startchancen-Schulen" ist eine Informationsplattform, auf der die am Programm teilnehmenden Schulen geeignete Angebote, Ideen und Kooperationspartner finden.
Wurden konkrete Zielvorstellungen formuliert?
Ziel des Startchancen-Programms ist mehr Bildungsgerechtigkeit und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems. Um die Fortschritte überprüfbar zu machen, wird das Projekt wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2028 sollen die ersten Ergebnisse veröffentlicht werden.
Welche Aufgaben kommen auf Startchancen-Schulen zu?
Administrative Aspekte wie Nachweispflichten sollten unkomplizierter geregelt werden als beispielsweise beim Digitalpakt. So soll jede Schule ihren individuellen Bedarf ermitteln und entsprechend Mittel beantragen können. Allerdings zeigt sich inzwischen, dass die Regulierung doch stärker ausgeprägt ist und viele Schulen Schwierigkeiten mit der Beantragung der Fördermittel haben.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden: zum Kontaktformular.
Nach der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034“ müssen sich die Startchancen-Schulen zu folgenden Punkten bekennen, zu denen sie Kompetenzen erwerben sollen:
- individuelle Diagnostik
- adaptive Förderung
- frühzeitige und systematische berufliche Orientierung
- Bestandsaufnahme, Zielfindung, Durchführung und Implementation von Maßnahmen zur datengestützten, problembewussten und lösungsorientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie deren Evaluation
Worauf bezieht sich die Kritik am Startchancen-Programm?
Die Ausarbeitung des Programms wird durch das „Expert:innenforum Startchancenprogramm (Exsta)“ der Robert Bosch Stiftung und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung begleitet. Die Bildungsexpertinnen und -experten bemängeln, dass die Mittelverteilung nur für die 1. Säule nach sozialen Indikationen geplant ist. Die Mittel für das Chancenbudget und die multiprofessionellen Teams sollen den Ländern nach Umsatzsteuerpunkten zugewiesen werden.
Außerdem sehen sie die Kommunen, die bei der Umsetzung des Programms eine maßgebliche Rolle spielen werden, unterrepräsentiert.
Ein großes Problem ist, dass für die Umsetzung der Ziele des Startchancen-Programms Personal nötig ist, das aufgrund des Lehrermangels derzeit nicht zur Verfügung steht. Dass die Beantragung der Fördergelder längst nicht so unkompliziert ist, wie es angedacht war, verschärft dieses Problem zusätzlich.
Die GEW merkt auch an, dass der Bedarf weit höher ist und die Mittel sowie die Zahl der geförderten Schulen nicht ausreiche: 25% der Schülerinnen und Schüler sind arm oder armutsgefährdet, das Programm erreiche aber nur 10%, so GEW-Vorsitzende Maike Finnern.
Zu viel Geld würde zudem für Verwaltungsstrukturen verbraucht, ist im Beitrag "Schulleitungen zum Startchancen-Programm: Geld, das den Schulen helfen soll, bläht die Verwaltung auf – und fehlt in den Klassenzimmern" (15.12.2025) von News4Teachers zu lesen.
Fazit
Trotz der Kritik an einigen Punkten sind sich die Bildungsexpertinnen und -experten einig, dass das Programm wichtig und nötig ist.
Wenn das Programm so umgesetzt wird wie angekündigt – v.a. auch mit der wissenschaftlichen Begleitung, einem Evaluationsbudget und der Abkehr vom Gießkannenprinzip (wenn auch noch nicht komplett) – hat es bisherigen Reformprogrammen schon einiges voraus.
Ebenso wird der Fokus auf die Förderung von Basiskompetenzen und Grundschulen positiv bewertet.
Bemerkenswert ist dabei auch das konkrete Ziel, am Ende der Förderung (nach 10 Jahren) den Anteil der Kinder, die die Mindestanforderungen in den Basiskompetenzen in den Fächern Mathematik und Deutsch nicht erreichen, zu halbieren.
Info
Startchancen-Programm mit Betzold
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Quellen: