Besprechung beim Arzt
Gesundheit
Veröffentlichung: 03.08.2021

Lehrergesundheit: Wie beantrage ich eine Kur?

Wenn Sie sich ständig müde, überlastet und ausgelaugt fühlen, sollten Sie das ernst nehmen. Eine Kur kann helfen, Mechanismen gegen Stress zu etablieren, Burn-out, chronischer Erschöpfung und Depressionen vorzubeugen und Ihre körperliche wie seelische Gesundheit zu stärken. Wir erklären, wie Sie als Lehrerinnen und Lehrer eine Kur beantragen – egal ob verbeamtet oder angestellt.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
rogerphoto – stock.adobe.com 

Was ist eine Kur?

Eine Kur dient der Festigung Ihrer psychischen und/oder physischen Gesundheit. Sie wird in der Regel an speziellen Kurorten oder Heilbädern durchgeführt, die sich z. B. aufgrund des Klimas oder Wassers besonders für medizinische Therapien eignen.

Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?

Während eine Reha dafür sorgen soll, dass Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung wieder fit werden, ist eine Kur eine präventive Maßnahme, die einer Krankheit vorbeugen soll.

Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Kur?

Eine ambulante Kur bedeutet, dass Sie Ihre Unterbringung und Verpflegung im Kurort selbst organisieren. Sie suchen die medizinischen Einrichtungen nur für Ihre Behandlungen auf. Bei einer stationären Kur wohnen Sie direkt in der Einrichtung und werden dort betreut.

Welche Kurformen gibt es?

  • ambulante Rehabilitationsmaßnahme
  • stationäre Rehabilitationsmaßnahme
  • Vater-/Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahme
  • Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige
  • Anschlussbehandlung (nach Krankenhausaufenthalten)
*Angebote gültig bis 21.06.2026. Nur solange der Vorrat reicht.

Wie beantrage ich eine Kur?

Je nachdem, ob Sie verbeamtet oder angestellt sind, ist der Weg zur Kur etwas unterschiedlich: 

Lehrkräfte mit Beamtenstatus

  1. Am Anfang steht immer das Gespräch mit Ihrem Arzt, der beurteilt, ob eine Kur aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Für die Beihilfe ist es nötig, dass der Arzt für stationäre Behandlungen eine „stationäre Rehabilitationsmaßnahmen“ bzw. „Sanatoriumsbehandlung“ oder für ambulante Therapien eine „ambulante Rehabilitationsmaßnahme in anerkannten Kurorten“ oder eine „Heilkur“ anordnet und begründet.
  2. Als Beamter/Beamtin klären Sie die Kostenübernahme zunächst mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung. Üblicherweise wird ein Amtsarzt/eine Amtsärztin hinzugezogen, um die Notwendigkeit der Kur zu beurteilen. 
  3. Im Fall einer Bewilligung können Sie mit Ihrem Arzt eine Kurklinik auswählen und dort einen Behandlungsvertrag abschließen. Sie bezahlen die Kosten zunächst selbst und können diese später mit der Beihilfestelle, die in der Regel nur einen Teil übernimmt, und zusätzlich der privaten Krankenkasse abrechnen.
  4. Wenn der Zeitraum feststeht, beantragen Sie die Beurlaubung für die Kur bei Ihrer Schulleitung, die ggf. vermerkt, dass ihr keine dienstlichen Belange entgegenstehen.
  5. Sie müssen die Kur innerhalb von vier Monaten antreten, sonst verfällt der Anspruch.

Angestellte Lehrkräfte

  1. Auch hier ist der Besuch bei Ihrem Arzt der erste Schritt. Er bewertet, ob es noch Therapieoptionen vor Ort gibt oder eine Kur/Reha nötig ist.
  2. Wenn Sie angestellt sind, können Sie die Formulare bei Ihrer Krankenkasse beantragen, gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen und beim Kostenträger (i.d.R. die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung) einreichen.
  3. Der Kostenträger entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Ggf. müssen Sie sich die Notwendigkeit der Kur von einem weiteren Arzt, der Ihnen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder des Rentenversicherungsträgers empfohlen wird, bestätigen lassen.
  4. Im Fall einer Ablehnung können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen.  Sinnvoll ist neben Ihrer Begründung eine Stellungnahme Ihres Arztes. 
  5. Im Fall einer Bewilligung können Sie einen Kurort wählen und Sie müssen die Kur innerhalb der nächsten vier Monate antreten
  6. Wenn der Zeitraum feststeht, beantragen Sie im Falle einer Vorsorgekur die Beurlaubung bei Ihrer Schulleitung, die ggf. vermerkt, dass ihr keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Bei einer Rehabilitationsmaßnahme ist keine Beantragung notwendig. Hier reicht es aus, der Schulleitung eine Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende der Maßnahme vorzulegen, um beurlaubt zu werden. 
Info
  • Als Beamter/Beamtin haben Sie i.d.R. eine Wartezeit von drei bis fünf Jahren, die Sie bereits beihilfeberechtigt sein müssen.
  • Sie dürfen z. B. in Baden-Württemberg im laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren keine Kur durchgeführt oder beendet haben.
  • In manchen Bundesländern gibt es Regelungen, wonach z. B. die Hälfte der Kur in den Ferien liegen muss. 
  • Der Kurort sollte im Heilkurortverzeichnis des Bundesministeriums des Inneren vermerkt sein.

Quellen:

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Bettina Kroker
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Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: