Zuletzt wurde aber eine Abnahme der Quote an geimpften Personen festgestellt. Nach Angaben des
Robert-Koch-Instituts (RKI) aus dem Jahr 2019 hatten 97,1% der Schulanfänger die erste, aber auf Bundesebene nur etwa 93% die entscheidende zweite Impfung erhalten.
1998 beschloss die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) das Ziel, die Masern in Deutschland bis 2015 auszurotten. Dazu wäre aber eine Impfquote von mindestens 95% nötig gewesen.
Durch diese Impflücken kommt es immer wieder zu Masernerkrankungen: Das RKI zählte 2018 544 und 2019 bis Mitte Juni bereits 429 Masernfälle. Immer wieder müssen auch Kindergärten und Schulen wegen Masern-Ausbrüchen vorübergehend schließen.
Das Problem ist aber nicht nur, dass Masern höchst ansteckend sind und Erkrankte für ein paar Tage außer Gefecht setzen: Bei Kindern unter 5 Jahren, Menschen über 20 oder Personen mit geschwächtem Immunsystem oder einer Mangelernährung sind schwerere Krankheitsverläufe mit Komplikationen wie Lungenentzündungen oder selten auch einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung möglich.
Besonders bei Kleinkindern kann als Langzeitfolge die tödlich verlaufende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) auftreten (Quelle:
Spektrum.de).
Stimmt es, dass im Fall von nicht geimpften Kindern Bußgelder fällig werden?
Ja, im Falle fehlender Masernimpfung kann ein Bußgeld verhängt werden.
Auf der Seite des
Bundesministeriums für Gesundheit findet sich die Information, dass in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit vorliege, die mit bis zu 2500 Euro Bußgeld belegt werden kann.
Bußgelder dürften aber wahrscheinlich nur bei nachhaltigen Impfverweigerern fällig werden.
Diese Bußgelder treffen aber nicht nur die Eltern bzw. dort arbeitende Personen, die sich nicht impfen lassen, sondern auch die Einrichtungen, wenn sie nicht geimpfte Kinder oder dort tätige Erwachsene zulassen.
Die Einrichtungen sind mit in Kraft treten des Masernschutzgesetzes dazu verpflichtet, Fälle nicht geimpfter Kinder oder Personen, die mit ihnen arbeiten, dem Gesundheitsamt zu melden. Das weitere Vorgehen wird dort entschieden.
Impfpflicht vs. Schulpflicht?
Im Fall von Kindern in Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Kindergärten ist bei nicht geimpften Kindern auch ein Ausschluss möglich.
Für Schulkinder hingegen greift die Schulpflicht, sodass sie nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Stattdessen müssen Eltern, die keinen Impfnachweis vorlegen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem sind Schulen verpflichtet, ungeimpfte Schüler dem Gesundheitsamt zu melden, das über weitere Maßnahmen entscheidet.