Damit beim Wechsel vor oder nach dem Referendariat auch wirklich nichts schiefgehen kann, sollten Sie v. a. zwei Punkte beachten:
1. Wird Ihre bisherige Ausbildung im Wunschbundesland anerkannt?
In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Hessen, benötigen Sie eine „Lehramtsanerkennung“, wenn Sie mit abgeschlossenem Referendariat in ein anderes Bundesland wechseln möchten. Informieren Sie sich deshalb so zeitig wie möglich über die Anforderungen für einen Wechsel.
Schwierig ist es nach wie vor, wenn Sie eine Fächerkombi mit einem Fach haben (z. B. Dänisch oder Niederländisch), das im Zielbundesland nicht angeboten wird.
Eine weitere, insbesondere von Bayern und Hessen geforderte, Voraussetzung ist eine Lehrbefähigung für Grundschullehrer in den Fächern Deutsch und Mathematik neben einem weiteren Fach.
Bayern behält es sich momentan vor, Bewerberinnen und Bewerber, die einen wesentlich kürzeren Vorbereitungsdienst, als die in Bayern üblichen 24 Monate abgeleistet haben, zunächst nicht in ein Beamten-, sondern in ein Angestelltenverhältnis einzustellen.
2. Behalten Sie die Bewerbungsfristen im Blick!
Die Bewerbungsfristen für das Referendariat bzw. eine Einstellung als Lehrkraft unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Für das Referendariat werden teilweise auch zwei Einstellungstermine angeboten. Da für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst eine ganze Reihe von Unterlagen nötig sind, die teilweise beantragt werden müssen, ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Zusammenstellung zu beginnen.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag „
Informationen zur Bewerbung fürs Referendariat“.