Über welche Qualifikationen verfügen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter?
Da es keine spezielle Ausbildung bzw. keine verbindliche Definition des Berufsbilds gibt, fällt die Antwort auf diese Frage sehr unterschiedlich aus.
Wichtig ist, sich vorab darüber im Klaren zu sein, dass eine Schulbegleitung keine zweite Lehrkraft oder eine sonderpädagogische Förderung durch ausgebildete Sonderpädagogen ersetzt.
Es ist Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern nicht erlaubt, pädagogische Aufgaben zu übernehmen (klar ist aber auch, dass das in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen ist, da die Übergänge oft fließend sind)!
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter verfügen in der Regel nicht über entsprechende Qualifikationen, wie ein sozialpädagogisches Studium oder Lehramtsstudium. Angeboten werden lediglich Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.
- Hilfskräfte ohne spezielle Ausbildung
Eine Schulbegleitung kann zum einen durch ungelernte Personen übernommen werden, die sich z. B. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahrs oder im Bundesfreiwilligendienst engagieren möchten. Sie erhalten vorab oder begleitend Fortbildungen.
- Qualifizierte Hilfs- oder Fachkräfte
Kinder mit größerem Förderbedarf sollten jedoch im (leider nicht immer eintretenden) Idealfall einer „qualifizierten Schulbegleitung“ zugeteilt werden. Das können beispielsweise Personen mit einer pädagogischen oder sozialen Ausbildung, wie Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen oder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, sein.
Zweifellos können Integrationshelfer ohne Ausbildung tolle Arbeit leisten, in vielen Situationen wäre jedoch erlerntes und erprobtes psychologisches und pädagogisches Know-how hilfreich, um adäquat reagieren zu können.
Info
Neben den nicht festgeschriebenen Qualifikationen ist es problematisch, dass Integrationshelfern üblicherweise nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Das macht Aufgaben schwierig, die darüber hinaus wichtig wären (z. B. Austausch mit den Lehrkräften, Elternarbeit, Fortbildungen).
Wieviel Geld verdienen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter?
Das Gehalt beträgt meist zwischen 2.300 und 3.700 Euro im Monat.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und -helfer?
In den Bundesländern werden verschiedene Berufsbezeichnungen genutzt. Inhaltlich stehen die Bezeichnungen „Schulbegleiterin/Schulbegleiter“, „Integrationshelferin/Integrationshelfer“ und „Integrationsassistenz“ oder „Schulassistenz“ jedoch für dieselbe Tätigkeit.