Wann ist eine Weisung nicht rechtmäßig?
Eine dienstliche Anweisung ist beispielsweise nicht rechtmäßig, wenn …
- … Sie sie nicht ausführen können, weil Sie bereits mit anderen Aufgaben betraut sind, die es Ihnen zeitlich unmöglich machen.
- … sie gegen die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien verstößt. Das ist z.B. der Fall, wenn Ihre physische oder psychische Gesundheit in Gefahr wäre.
Sollten Sie also beispielsweise zu Mehrarbeit verpflichtet werden, und trifft einer oder beide der genannten Punkte zu, sollten Sie remonstrieren.
Oder nehmen wir an, in einer Schule würde die Weisung erlassen, Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts das Trinken oder den Toilettengang zu verbieten. Auch hier könnten Sie remonstrieren, weil das Wohl der Kinder gefährdet sein könnte.
Weitere Beispiele wären Anordnungen, die die Qualität Ihres Unterrichts beeinträchtigen können oder ethisch fragwürdige Aufgaben.
Wird das Mittel häufig eingesetzt?
Es gibt keine Angaben, wie häufig Beamtinnen und Beamte (oder speziell Lehrkräfte) remonstrieren, da keine Zahlen erhoben werden. Eine Hürde ist sicherlich, dass man sich an die direkten Vorgesetzten wenden muss. Die Befürchtung, dass das persönliche und dienstliche Verhältnis darunter leiden könnte, dürfte häufig bestehen.
Bevor Sie remonstrieren, ist es oft sinnvoll, die Situation in einem Gespräch anzusprechen und ihre Einwände zu äußern. Vielleicht kann bereits auf diesem inoffiziellen Weg eine Lösung gefunden werden.
Gut zu wissen: Der Vorgang darf nicht in Ihre Personalakte aufgenommen werden.
Wo erhalte ich Unterstützung?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Bedenken eine Remonstration rechtfertigen oder Sie weitere Beratung benötigen, können Sie sich an Ihre Gewerkschaft, Berufsverband oder eine Rechtsberatung wenden. Diese Stellen können Ihnen nicht nur rechtliche Unterstützung bieten, sondern auch bei der Einschätzung der Situation helfen und Ihnen bei der Kommunikation mit Ihren Vorgesetzten unterstützend zur Seite stehen.
Gibt es Möglichkeiten außer der Remonstration?
Sollten Sie sich in einer dienstlichen Situation persönlich benachteiligt fühlen, können Sie Beschwerden einlegen. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine Klage möglich.
Quellen: