Inklusion unterstützen
Inklusion ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem alle an einem Strang ziehen. Neben dem Träger der Einrichtung, der für größere Veränderungen zuständig ist, die die Öffnung einer Einrichtung für ein inklusives Arbeiten ermöglichen, sind Fortbildungen der Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls ein wichtiger Teil in der Vorbereitung auf inklusives Arbeiten in der Kinderbetreuung.
Natürlich gehört auch die Elternarbeit zu einem inklusiven Konzept in Kindergarten und Kita. Die Lebenswelt und die Bezugspersonen der zu betreuenden Kinder kennenzulernen gehört – nicht nur in der inklusiven Pädagogik – zum Alltag in der Kindertagesbetreuung. Das Verständnis und das Wissen, das pädagogische Fachkräfte in Gesprächen erwerben, helfen dabei, den Kindergarten oder die Kita zu einem offenen Ort für alle Beteiligten zu machen. Individuelle Fördermöglichkeiten oder eine Anpassung des Tagesablaufs gehören hier ebenso zu einem umfänglichen Inklusionskonzept wie das Hospitieren der Bezugspersonen, um einen besseren Einblick in die Arbeit in Kindergarten und Kita zu gewährleisten.
Die professionelle Fortbildung zur Fachkraft für Inklusion beinhaltet neben den Grundlagen (zum Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention, Methoden der Diagnostik) auch Impulse zur Schaffung von inklusiven Räumlichkeiten. Außerdem fungieren geschulte Inklusions-Fachkräfte auch als eine Art Multiplikator im pädagogischen Team, sensibilisieren Kolleginnen und Kollegen und geben Impulse für inklusives Arbeiten am Kind und inklusive Elternarbeit.
Wenn es um räumliche Anpassungen geht, ist natürlich nicht nur die physische Barrierefreiheit gemeint. Inklusives Arbeiten beinhaltet nicht unbedingt bauliche Veränderungen an Kindergarten und Kita. Es geht vielmehr darum, dass die Räumlichkeiten und das pädagogische Team die Teilhabe aller Kinder ermöglicht und fördert. Die Fachkraft-Kind-Relation ist hier sicher eines der größten Hindernisse. Und auch die größte Sorge vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas, das Gefühl, nicht allen Kindern die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können, wird oft als erstes Hindernis der inklusiven Pädagogik genannt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Dieses Übereinkommen bildet – mit dem Artikel 24, der sich mit inklusiver Bildung befasst – die Basis dafür, dass das allgemeine Bildungssystem jedem Menschen zugänglich sein sollte.
Wichtige Werte, die in diesem Sinne verinnerlicht werden sollten, sind:
- Unterschiedlichkeit und Vielfalt sind positiv und eine Bereicherung.
- Alle begegnen sich mit Respekt und Wertschätzung.
- Alle fühlen sich gleichermaßen willkommen.
- Eingefahrene Meinungen und Verhaltensweisen werden aktiv hinterfragt.
- Es ist selbstverständlich, niemanden aufgrund seiner individuellen Eigenschaften auszugrenzen.
Inklusive Pädagogik und Teilhabe
Der wichtigste Punkt der inklusiven Pädagogik ist sicher die Bildungsgerechtigkeit. Ausgehend von dem bereits genannten Punkt, dass die Normalität aus einer Vielfalt unterschiedlicher Fähigkeiten und Potenziale besteht, sollte sich also der Kindergarten oder die Kita so verändern, dass ebendiese Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder möglich ist. Um das Bundesprogramm Sprach-Kitas des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zu zitieren: „Inklusive Pädagogik respektiert Vielfalt. Sie umfasst die Arbeit mit den Kindern sowie die Zusammenarbeit mit den Familien und im Kita-Team.“ (Quelle: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de )
Auch der Begriff Teilhabe ist eng mit einer inklusionsorientierten Kindertagesstätte verbunden. Teilhabe definiert sich durch die Beteiligung der Kinder an Entscheidungen, an übernommener Verantwortung und an dem Gefühl Teil einer Gemeinschaft zu sein. Die eben angesprochene respektierte Vielfalt bildet die Basis für die Teilhabe.