Inwiefern darf ich Material aus dem Internet nutzen?
Auch digitale Werke unterliegen dem Urheberrecht und damit auch den Vorschriften zur Vervielfältigung für Unterrichtszwecke. Möchten Sie zum Beispiel einen Artikel aus einer Online-Zeitung wiedergeben, dürfen Sie erneut höchstens 15% des Werkes kopieren.
Sie können diese Hürde aber einfach umgehen, indem Sie Ihrer Klasse stattdessen den Link zum Originalwerk zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei darauf, dass der Zugriff auf das Werk tatsächlich beschränkungsfrei ist. Gerade Online-Zeitungsartikel verstecken sich häufig hinter Paywalls und können nur von Abonnenten der entsprechenden Zeitung abgerufen werden.
Eine weitere Methode ist die Nutzung lizenzfreien Materials. Dieses ist zwar prinzipiell ebenfalls urheberrechtlich geschützt, der Urheber hat aber die unentgeltliche und freie Nutzung gestattet. Sie als Nutzer sind lediglich dazu verpflichtet, die Quelle anzugeben. Lizenzfreie Unterrichtsmaterialien werden inzwischen über viele Online-Plattformen angeboten.
Info
Offene Bildungsmaterialien (OER) und Creative Commons
OER sind freie und offene Bildungsmaterialien, die kostenlos genutzt, verändert und weiterverbreitet werden können. Das Ziel ist eine Förderung von Bildung und Wissensverbreitung durch frei zugängliche Ressourcen. Die Materialien stehen dann unter einer offenen Lizenz, die ihre Nutzung erlaubt – oft kommen Creative-Commons-Lizenzen zum Einsatz, aber auch andere offene Lizenzen sind möglich.
Creative Commons (CC) ist ein Lizenzmodell. Die Lizenzen regeln klar, was mit einem Werk gemacht werden darf.
Die wichtigsten CC-Lizenzen sind:
- CC BY: Nutzung erlaubt, solange der Urheber genannt wird.
- CC BY-SA: Wie CC BY, aber bearbeitete Werke müssen unter derselben Lizenz veröffentlicht werden.
- CC BY-NC: Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt.
- CC BY-ND: Keine Bearbeitungen erlaubt, aber Verbreitung ist möglich.
Müssen sich auch die Schülerinnen und Schüler an das Urheberrecht halten?
Auch Ihre Schülerinnen und Schüler müssen sich an das Urheberrecht halten. Sollen diese zum Beispiel eine Präsentation erstellen, ist es kein Problem, geschütztes Bildmaterial zu nutzen, sofern die Quelle angegeben und die Präsentation ausschließlich im Rahmen des Unterrichts gezeigt wird.
Info
Was gehört in die Quellenangabe?
- Titel des Werks
- Name des Urhebers oder Herausgebers
- Veröffentlichungsjahr, Auflage und Verlag (bei Büchern und Zeitschriften)
- Link und Abrufdatum (bei Online-Inhalten)
Möchte der Schüler/die Schülerin diese hingegen samt Bild anschließend auf der Schulwebseite oder seinem privaten Blog hochladen, gilt dies als öffentliche Verbreitung geschützten Materials und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Ihre Schülerinnen und Schüler können wohlgemerkt auch selbst Urheber sein. Alle Präsentationen, Aufsätze und Bilder, die sie erstellen, unterliegen dem Urheberrecht und damit den oben genannten gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Nutzung im Unterricht.
Weitere Informationen zum Urheberrecht im Homeschooling finden Sie unter https://www.urheberrecht.de/homeschooling/.
Informationen zum Urheberrecht in der Schule mit Ratgeber zum Download:
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Urheberrecht in der Schule
Anm. der Redaktion: Dieser Beitrag wurde durch die Betzold Blog-Redaktion aktualisiert und leicht überarbeitet.