Aufwachen, erst mal eine Runde am Strand spazieren gehen und die Lebensgeister von der kalten, salzigen Meeresluft aufwecken lassen. Was für eine schöne Vorstellung! Oder träumen Sie eher von dem Leben in Málaga, Kobe oder Kapstadt? Andere Kulturen kennenlernen und das nicht nur für ein paar Urlaubstage, sondern lieber gleich ein paar Jahre? Als Lehrerin bzw. Lehrer haben Sie dazu die Möglichkeit!
Unterrichten an Deutschen Auslandsschulen
Unter den Deutschen Auslandsschulen gibt es zwei Modelle: deutschsprachige Auslandsschulen und Begegnungsschulen. An Schulen beider Ausrichtungen ist es für Sie als Lehrkraft mit Lehrbefähigung möglich, für einige Zeit im Ausland zu unterrichten.
- Der Unterricht an den deutschsprachigen Auslandsschulen richtet sich nach den in den Bundesländern gültigen Lehr- und Bildungsplänen. Die Abschlüsse und Zeugnisse werden auch in Deutschland anerkannt. Hier werden v. a. Kinder unterrichtet, deren Eltern vorübergehend im Ausland arbeiten.
- Die meisten Deutschen Auslandsschulen sind als Begegnungsschulen konzipiert. Hier werden Kinder aus deutschsprachigen Ländern gemeinsam mit inländischen Kindern unterrichtet. Das Kollegium besteht aus deutschem und inländischem Lehrpersonal sowie oft auch aus Lehrkräften aus weiteren Ländern. Hier werden neben den deutschen Abschlüssen auch nationale Abschlüsse angeboten.
Wichtig: Sie können sich bei einer Vermittlung über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) nicht für ein bestimmtes Land bewerben, sondern nur zwei Großräume ausschließen. Wenn Sie an eine bestimmte Schule möchten, müssten Sie sich als Ortslehrkraft direkt bei einer Deutschen Auslandsschule bewerben. Evtl. erhalten Sie dadurch eine geringere Vergütung und auch andere Vorteile entfallen.
Daneben existieren Bundeswehrschulen sowie Europäische Schulen und Nationale Schulen mit einem deutschsprachigen Schwerpunkt.
Im Unterschied zu dem Großteil der Schulen in Deutschland, handelt es sich bei den Auslandsschulen um private Schulen, die sich z. B. durch eine Schulgebühr neben einer Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland überwiegend selbst finanzieren müssen. Der Schulträger wird in der Regel durch einen durch die Eltern gewählten Vorstand bestimmt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Lehrerinnen und Lehrer, im Ausland zu arbeiten?
Die meisten Lehrkräfte werden über die ZfA an eine Deutsche Auslandsschule vermittelt oder bewerben sich direkt als Ortslehrkraft:
- Auslandsdienstlehrkraft (ADLK): Für verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte, die sich aus dem deutschen Schuldienst beurlauben lassen.
- Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): Für Lehrkräfte ohne aktuelles Dienstverhältnis (z. B. direkt nach dem 2. Staatsexamen oder einem Master im Hauptfach Linguistik mit Schwerpunkt DaF). Sie können die Bewerbung direkt an die ZfA richten. Auch für verbeamtete/angestellte Lehrkräfte möglich.
- Landesprogrammlehrkraft (LPLK): Für verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte, mit gymnasialem oder vergleichbarem Lehramt. Vermittlung v. a. nach Mittel-/Osteuropa, Länder der GUS, in die baltischen Staaten, Türkei, China, Aserbaidschan und Vietnam.
- Ortslehrkraft (OLK): Bewerbung direkt an der Schule. Anstellungsvertrag nach gültigem Landesrecht mit dem dortigen Schulträger.
Nähere Infos zu den verschiedenen Wegen erhalten Sie hier.
Daneben existieren noch weitere Möglichkeiten bei kirchlichen, staatlichen oder privaten Organisationen.