Es ist nicht immer leicht, sinnvolle, auf den Regelverstoß zugeschnittene, Zusatzaufgaben parat zu haben. Hier hilft die passende Literatur:
„Bußgeldkatalog“ (5.-10. Klasse) von Barbara Jaglarz ist inzwischen in drei Bänden mit originellen Zusatzaufgaben, Aufsatzthemen und Denkzetteln erhältlich. Erschienen im Persen Verlag.
„Zusatzaufgaben für Unterrichtsstörer“ (5./6. Klasse und 7.-10. Klasse) von Sandra von Diemar-Haub, Silke Petersen und Alexandra Vetter enthalten nicht nur Zusatzaufgaben, sondern auch viele pädagogische Hintergrundinformationen.
Tipp: Sprechen Sie die Konsequenzen bei Regelverstößen am besten bereits zum Schuljahresbeginn an.
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Seien Sie berechenbar:
Ein transparenter Umgang mit Konsequenzen bei Regelverstößen (z.B. zwei Ermahnungen, dann Nachsitzen/Zusatzarbeit) lässt die SchülerInnen wissen, womit sie rechnen müssen, wenn sie sich danebenbenehmen.
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Seien sie konsequent:
Wenn Sie eine Konsequenz androhen, muss diese bei einem weiteren Fehlverhalten auch erfolgen.
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Bleiben Sie ruhig:
Es bringt nichts, dem Ärger freien Lauf zu lassen. Schlimmstenfalls belastet das die Lehrer-Schüler-Beziehung.
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Korrigieren Sie angemessen und sinnvoll:
Überlegen Sie sich, welche Maßnahme in Bezug auf das Fehlverhalten, ein wiederholtes Auftreten und das Alter der SchülerInnen angemessen ist. Versuchen Sie, eine Aufgabe zu finden, aus der die SchülerInnen etwas lernen können bzw. durch die sie ihr Verhalten überdenken müssen.
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Lassen Sie die Konsequenzen zeitnah erfolgen:
Die erzieherischen Maßnahmen sollten immer möglichst sofort nach dem Fehlverhalten erfolgen.
Ordnungsmaßnahmen – wenn Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg hatten
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:
- Erteilung eines schriftlichen Verweises
- Wechsel des Schülers/der Schülerin in eine Parallelklasse
- Androhung und ggf. zeitlich begrenzter Ausschluss des Schülers/der Schülerin vom Unterricht
- Androhung und ggf. Verweis des Schülers/der Schülerin von der Schule
Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen sind in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer geregelt (siehe oben).
Was Lehrerinnen und Lehrer nicht dürfen
Diese Maßnahmen gehören zum Glück der Vergangenheit an:
- körperliche Bestrafungen
- entwürdigende Maßnahmen (z.B. Vorlesen missglückter Aufgaben in Klassenarbeiten, zynische Kommentare, in die Ecke stellen)
- kollektive Strafen
Wenn Sie störende Gegenstände einziehen, dürfen Sie diese nicht dauerhaft behalten. Inhalte auf Smartphones oder herumgereichten Zetteln dürfen Sie nicht lesen.