2. Erlaubnis der Schulleitung einholen:
Bevor es losgehen kann, brauchen Sie noch das „Go“ von der Schulleitung für die Fahrt und den Reisezeitraum. Reiseziel und eine grobe Planung haben Sie ja nun schon parat ;-)
3. Begleitpersonen suchen:
Um die Aufsichts- und Fürsorgepflicht auf der Klassenfahrt gewährleisten zu können, sollten Sie sich zumindest noch eine weitere Begleitperson suchen (wenn sich im Kollegium niemand findet, können auch Eltern diese Aufgabe übernehmen).
4. Angebote vergleichen:
Um die Eltern in Schritt 5 umfassend informieren zu können und ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten mitteilen zu können, sollten Sie Angebote für passende Unterkünfte, Verpflegung und Reisekosten einholen und vergleichen. Die Eltern sollten durch die Fahrt finanziell so wenig wie möglich belastet werden.
Damit die Angebote nicht auslaufen oder ausgebucht sind, ist es sinnvoll, sie vorläufig zu reservieren.
5. Eltern benachrichtigen:
Jetzt können Sie die Eltern mit ins Boot holen.
Hier ist ein Elternabend die ideale Inforunde für die Erziehungsberechtigten. Bei dieser „Auftaktveranstaltung“ informieren Sie die Eltern über
- Reiseziel und -datum,
- Transportmittel,
- Unterkunft,
- die bisherige Planung,
- pädagogische Zielsetzungen und
- die recherchierten voraussichtlichen Kosten, Zahlungsfristen/Ratenzahlung sowie Finanzierungsmöglichkeiten.
6. Erster Elternbrief und Einverständniserklärung:
Selten sind aber alle Schülereltern bei einem Elternabend anwesend. Deshalb sollten Sie die genannten Infos zusätzlich als Elternbrief herausgeben.
Da eine mehrtägige Klassenfahrt trotz aller Sparbemühungen ihren Preis hat, sollten Sie ausführlich auf das Thema „Kosten und Bezahlung“ eingehen: Setzen Sie die Eltern über die Zusammensetzung der Kosten, Zahlungsfristen, die genaue Höhe einzelner Raten und die Kontodaten für die Überweisung in Kenntnis. Fragen Sie ab, ob die Kosten durch die Erziehungsberechtigten getragen werden, ein Zuschuss nötig ist oder eine Kostenübernahme durch die Jobcenter der Arbeitsagentur und der Kommune beantragt wird.
Für Eltern, die Sozialleistungen beziehen, werden die Kosten übernommen, allerdings gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Obergrenzen für die Kostenerstattung. Die Leistungen werden über das Paket "Bildung und Teilhabe" erstattet. In manchen Fällen unterstützt auch der Förderverein der Schule bedürftige Kinder.
Und natürlich können auch die Schülerinnen und Schüler selbst durch Aktionen, wie z. B. Kuchenverkauf, Flohmarktstand, Altpapiersammlung oder einem Stand auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt mit DIY-Erzeugnissen, ihre Klassenkasse für die anstehende Reise aufbessern.
Dem Infoschreiben können Sie auch gleich das wichtigste Dokument, das Formular für die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Klassenfahrt, beifügen. Gibt es triftige Hindernisgründe an einer Teilnahme, muss der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen. Falls Sie minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben möchten, in Gruppen ohne Aufsichtsperson loszuziehen, ist auch hier die Einholung der Erlaubnis der Eltern sinnvoll.
Info
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.10.2018 müssen Lehrerinnen und Lehrer die Reisekosten für Klassenfahrten nicht selbst tragen (Aktenzeichen: 5 C 9.17). Weitere Infos zu dem Urteil finden Sie auf der Seite des VBE Baden-Württemberg.
7. Buchen:
Sind alle Einverständniserklärungen und Infos eingeholt, können Sie Unterkunft und Anreise sowie nach und nach die geplanten Programmpunkte, wie Führungen und andere Aktivitäten, buchen.