Für welche Zwecke darf man Bildungsurlaub nehmen?
Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich zur Förderung der beruflichen und politischen Weiterbildung sowie zur Wahrnehmung von Ehrenämtern vorgesehen. Die Ziele des Sonder- oder Bildungsurlaubs können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Bedingungen zu informieren.
1. Berufliche Weiterbildung:
Bildungsurlaub kann der fachlichen Qualifikation und beruflichen Weiterentwicklung dienen. Die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen, die zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse beitragen, wird dabei gefördert.
Beispiele:
Fortbildungen zu Didaktik, Differenzierung im Unterricht, Medienkompetenz, Sprachförderung oder zu aktuellen Entwicklungen in der Bildungswelt. Auch Kurse zum Thema Gesundheit und Stressbewältigung können anerkannt werden.
2. Politische Bildung:
Bildungsurlaub zur politischen Bildung fördert das Verständnis für gesellschaftliche und politische Zusammenhänge. Dabei geht es sowohl um allgemeine politische Themen als auch um spezifische Themen wie Bildungspolitik oder interkulturelle Kompetenz.
Beispiele:
Veranstaltungen zu Themen wie Demokratie, Menschenrechte, politische Partizipation, Weiterbildung zu Themen wie Migration, Inklusion, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit, Kurse zur politischen Bildungsarbeit.
3. Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Der Bildungsurlaub zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten dient dazu, Menschen auf ihre Aufgaben im Ehrenamt vorzubereiten oder sie dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten in einem bestehenden Ehrenamt auszubauen. Wenn Sie in schulnahen oder sozialen Projekten aktiv sind, können Sie von diesen Angeboten profitieren. Das Ehrenamt muss aber nicht zwingend mit der schulischen Tätigkeit in Verbindung stehen. Dieser Zweck ist leider nicht in allen Bundesländern anerkannt.
Beispiele:
Sprachkurse oder interkulturelle Trainings, die auf die Arbeit mit geflüchteten Menschen vorbereiten, Kurse für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Jugendlichen.