Das Lehrertauschverfahren - Infos zum Wechsel in ein anderes Bundesland
Das erfahren Sie in diesem Beitrag
- So funktioniert der Wechsel in ein anderes Bundesland
- Welche Wechselmöglichkeiten gibt es?
- Wo finde ich Infos zu den Bewerbungsverfahren der Länder?
- Was ist das Lehrertauschverfahren?
- Wann und wo muss der Antrag auf einen Wechsel eingereicht werden?
- Wie stehen die Chancen für einen Wechsel?
- Was passiert, wenn es nicht gleich klappt?
- Wann ist ein Wechsel möglich?
So funktioniert der Wechsel in ein anderes Bundesland
Vor Kurzem haben wir bereits über die Möglichkeiten eines Bundeslandwechsels vor bzw. nach dem Vorbereitungsdienst berichtet (hier geht’s zum Beitrag), jetzt wollen wir uns ansehen, was bereits angestellte und verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer bei einem Wechsel beachten müssen.
Welche Wechselmöglichkeiten gibt es?
Seit dem 10.05.2001 bestehen nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zwei Möglichkeiten für Lehrkräfte, das Bundesland, in dem sie beschäftigt sind, zu wechseln:- Eine Bewerbung im Rahmen des normalen Einstellungsverfahrens der Länder (Freie Bewerbung)
- Das Lehrertauschverfahren
Zum PDF „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ (10.05.2001)
Wo finde ich Infos zu den Bewerbungsverfahren der Länder?
Informationen zu den Lehrereinstellungen und Bewerbungsverfahren in den verschiedenen Bundesländern finden Sie gebündelt auf der Homepage der KMK.Wie beim Lehrertauschverfahren benötigen Sie hierfür eine Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn, wenn Sie verbeamtet sind.
Was ist das Lehrertauschverfahren?
Das Lehrer- oder Ländertauschverfahren wurde für Lehrkräfte eingerichtet, die unbefristet beschäftigt sind oder einen Beamtenstatus haben.Das Verfahren soll den Wechsel besonders für die Lehrkräfte erleichtern, die ihren Arbeitsplatz aus sozialen Gründen verändern möchten.
Sie sollen trotz des Umstands, dass Bildung in Deutschland Sache der Länder und dadurch die Ausbildung nicht einheitlich geregelt ist, möglichst unkompliziert und schnell in ein anderes Bundesland wechseln können.
Dabei erklären sich die Länder bereit, in etwa so viele Lehrerinnen und Lehrer für einen Wechsel freizustellen wie sie aufnehmen.
Weitere Infos zum Lehrertauschverfahren erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der KMK. Hier finden Sie auch die Links zu den Informationsseiten der Länder und den Hinweis, ob Sie den Antrag schriftlich oder auch online einreichen können.
Wann und wo muss der Antrag auf einen Wechsel eingereicht werden?
Sie müssen den Antrag für das folgende Schuljahr bei der für Sie zuständigen Dienststelle bis zum 31. Januar einreichen. Abhängig vom Bundesland ist dies teilweise auch online möglich.Hier wird geprüft, ob eine Freigabe erteilt werden kann. Ist das der Fall, wird das Zielbundesland informiert und überprüft Ihre Übernahmemöglichkeit. Im April finden die Verhandlungen über die Tauschmöglichkeiten statt, danach erhalten die AntragsstellerInnen die Nachricht, ob es geklappt hat oder nicht.
Ist in Ihrem Wunschbundesland auch ein Wechsel zum Halbjahr, also im Februar, möglich, endet die Frist am 31. Juli.
Wie stehen die Chancen für einen Wechsel?
Ihre Schule kann den Wechsel bewilligen, wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Das heißt, dass die Unterrichtskontinuität der Schülerinnen und Schüler durch Ihren Wegfall nicht beeinträchtigt werden darf. Das wäre bspw. während des Abiturs Ihrer Klassen der Fall oder wenn an Ihrer Schule ein Mangel an Lehrkräften mit Ihren Fächern besteht.
Der derzeitige Lehrermangel, der vielen Schulen solche „Lehrkraftengpässe“ beschert, kann sich deshalb leider negativ auf die Wartezeiten auswirken.
Ist hier aber alles im grünen Bereich, gibt die zuständige Schulbehörde die Freigabe für die Teilnahme am Lehrertauschverfahren. Ist dies nicht der Fall, muss mit einer Wartezeit gerechnet werden, wie Sybille Siegling, Referentin der KMK, gegenüber dem sofatutor Magazin erläutert. Diese Wartezeit soll jedoch nach ihren Angaben höchstens zwei Jahre andauern.
Wirft man einen Blick in Foren für Lehrerinnen und Lehrer oder persönliche Schilderungen, wie sie Diana in ihrem Blog „Buntes Klassenzimmer“ teilt (und auch in die Kommentare dazu), scheint das leider nicht immer zu klappen. (Leider ist der Beitrag nicht mehr verfügbar, Anm.d.Red.)
Eine geplante Familienzusammenführung oder die Pflege eines Verwandten gewähren dennoch die besten Chancen für einen schnellen Wechsel. Die Begründung sollten Sie möglichst ausführlich darlegen. Evtl. müssen Sie Belege für die genannten Gründe einreichen.
Weiteren Einfluss auf die Wartezeit hat Ihre Fächerkombination. Unterrichten Sie gesuchte Fächer wie Physik oder Mathematik, stehen die Chancen für einen schnellen Wechsel nicht schlecht.
Eignung, die soziale Situation und die bereits angefallene Wartezeit wirken sich nach Angaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ebenfalls auf die Auswahl der BewerberInnen aus, wenn nicht ausreichend passende Tauschpartnerinnen zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn es nicht gleich klappt?
Sollte der Wechsel zunächst nicht möglich sein, bleiben Sie an Ihrer bisherigen Arbeitsstelle beschäftigt. Es besteht also keine Gefahr, durch eine Teilnahme am Lehrertauschverfahren arbeitslos zu werden.Wann ist ein Wechsel möglich?
Abhängig vom Bundesland, in dem Sie beschäftigt sind, besteht in der Regel eine Schulbindung für die ersten 3 bis 5 Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, können Sie eine Versetzung beantragen.Ferdinand-Porsche-Str. 6
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