Die Ansprüche aufgrund von bereits geleisteten Dienstjahren und die Besoldungsstufe bleiben in der Regel erhalten. Sie sollten sich vorab aber über die
Tarifverträge und Besoldungszuordnungen im Zielbundesland informieren, da es hier bundeslandspezifische Unterschiede geben kann. Teilweise existieren auch Altersgrenzen: In Bayern wird bei Bewerbern über 45 Jahren in Einzelfällen geprüft, ob Sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.
Weitere Infos zum Lehrertauschverfahren erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der
KMK. Hier finden Sie auch die Links zu den Informationsseiten der Länder und den Hinweis, ob Sie den Antrag schriftlich oder auch online einreichen können.
Wann und wo muss der Antrag auf einen Wechsel eingereicht werden?
Sie müssen den Antrag für das folgende Schuljahr bei der für Sie zuständigen Dienststelle bis zum
31. Januar einreichen. Abhängig vom Bundesland ist dies teilweise auch online möglich.
Hier wird geprüft, ob eine Freigabe erteilt werden kann. Ist das der Fall, wird das Zielbundesland informiert und überprüft Ihre Übernahmemöglichkeit. Im April finden die Verhandlungen über die Tauschmöglichkeiten statt, danach erhalten die AntragsstellerInnen die Nachricht, ob es geklappt hat oder nicht.
Ist in Ihrem Wunschbundesland auch ein Wechsel zum Halbjahr, also im Februar, möglich, endet die Frist am
31. Juli.
Wie stehen die Chancen für einen Wechsel?
Ihre Schule kann den Wechsel bewilligen, wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Das heißt, dass die Unterrichtskontinuität der Schülerinnen und Schüler durch Ihren Wegfall nicht beeinträchtigt werden darf. Das wäre bspw. während des Abiturs Ihrer Klassen der Fall oder wenn an Ihrer Schule ein Mangel an Lehrkräften mit Ihren Fächern besteht.
Der derzeitige Lehrermangel, der vielen Schulen solche „Lehrkraftengpässe“ beschert, kann sich deshalb leider negativ auf die Wartezeiten auswirken.
Ist hier aber alles im grünen Bereich, gibt die zuständige Schulbehörde die Freigabe für die Teilnahme am Lehrertauschverfahren. Ist dies nicht der Fall, muss mit einer Wartezeit gerechnet werden, wie Sybille Siegling, Referentin der KMK, gegenüber dem sofatutor Magazin erläutert. Diese Wartezeit soll jedoch nach ihren Angaben höchstens zwei Jahre andauern.
Wirft man einen Blick in Foren für Lehrerinnen und Lehrer oder persönliche Schilderungen, wie sie Diana in ihrem Blog „Buntes Klassenzimmer“ teilt (und auch in die Kommentare dazu), scheint das leider nicht immer zu klappen. (Leider ist der Beitrag nicht mehr verfügbar, Anm.d.Red.)
Eine geplante Familienzusammenführung oder die Pflege eines Verwandten gewähren dennoch die besten Chancen für einen schnellen Wechsel. Die Begründung sollten Sie möglichst ausführlich darlegen. Evtl. müssen Sie Belege für die genannten Gründe einreichen.
Weiteren Einfluss auf die Wartezeit hat Ihre Fächerkombination. Unterrichten Sie gesuchte Fächer wie Physik oder Mathematik, stehen die Chancen für einen schnellen Wechsel nicht schlecht.
Eignung, die soziale Situation und die bereits angefallene Wartezeit wirken sich nach Angaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ebenfalls auf die Auswahl der BewerberInnen aus, wenn nicht ausreichend passende Tauschpartnerinnen zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn es nicht gleich klappt?
Sollte der Wechsel zunächst nicht möglich sein, bleiben Sie an Ihrer bisherigen Arbeitsstelle beschäftigt. Es besteht also keine Gefahr, durch eine Teilnahme am Lehrertauschverfahren arbeitslos zu werden.
Wann ist ein Wechsel möglich?
Abhängig vom Bundesland, in dem Sie beschäftigt sind, besteht in der Regel eine
Schulbindung für die ersten 3 bis 5 Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, können Sie eine Versetzung beantragen.