
Coronavirus - Epidemie, Pandemie, Hysterie? Zum richtigen Umgang mit Virusepidemien in Kindergarten und Schule

Viruserkrankungen oder gar Virusepidemien, wie Anfang 2020 das durch einen neuartigen Coronavirus hervorgerufene Covid-19, stellen auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen vor große Herausforderungen.
Was kann vorbeugend unternommen werden? Müssen Veranstaltungen, Ausflüge und Didacta-Besuche evtl. abgesagt werden? Und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn ein Verdachtsfall in der Einrichtung auftritt? Etwas mehr Klarheit über diese und weitere Fragen möchten wir mit unserem Beitrag schaffen.
Das erfahren Sie in diesem Beitrag
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Häufig auftretende Infektionen und neue Infektionskrankheiten
- Prävention und Hygieneleitfaden
- Information: News oder Fake News?
- Müssen Klassenfahrten abgesagt werden?
- Müssen Veranstaltungen und Feste abgesagt werden?
- Vorgehen bei bestätigten Infektionen und Verdachtsfällen in Kiga und Schule
Der Text ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und er darf nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens! Des Weiteren stellt der Beitrag keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit größter Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Was ist eine Epidemie?
Tritt eine bestimmte Krankheit stark gehäuft auf und kommt es zu einer großen Zunahme von Neuerkrankungen, spricht man von einer Epidemie. Epidemien sind regional und zeitlich begrenzt. Die Dauer kann sich von wenigen Wochen bis hin zu Monaten erstrecken.
Wann wird eine Epidemie zur Pandemie?
Kommt es zum Ausbruch einer Krankheit mit zahlreichen Neuerkrankungen in vielen Ländern oder weltweit, wird dies als Pandemie bezeichnet. Wie eine Epidemie verläuft auch eine Pandemie zeitlich begrenzt.
Was ist der Unterschied zwischen dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und Covid-19?
Die wissenschaftliche Bezeichnung für das neuartige Coronavirus lautet SARS-CoV-2. Die durch das Virus hervorgerufene Lungenkrankheit wird als Covid-19 bezeichnet.
Wie gefährlich ist Covid-19 für Kinder?
Kinder scheinen seltener als Erwachsene an Covid-19 zu erkranken. Der Spiegel zitiert eine Auswertung der Fachzeitschrift JAMA von Fällen in China, wonach lediglich ein Prozent der Erkrankten unter 10 Jahre und nur ein weiteres Prozent unter 19 Jahre alt war. Evtl. verläuft die Krankheit bei Kindern auch häufig so milde, dass sie nicht so oft getestet und das Virus deshalb seltener bei ihnen nachgewiesen wird.
Welche Symptome zeigen sich bei einer Infektion mit dem Coronavirus?
Das Robert Koch-Institut nennt Husten, Halskratzen und Fieber sowie seltener Durchfall und Schnupfen als mögliche Symptome.
Wie lange dauert es, bis sich nach einer Ansteckung mit Covid-19 Symptome zeigen?
Das Auftreten erster Anzeichen einer Erkrankung kann nach derzeitigem Stand bis zu 14 Tage dauern. Das Virus kann allerdings auch bereits vor Auftreten der ersten Symptome ansteckend sein.
Häufig auftretende Infektionen und neue Infektionskrankheiten:
Ausbrüche von Influenza, Keuchhusten, Scharlach und Co. sind durch das Infektionsschutzgesetz und das Robert Koch-Institut mit Beschreibungen des Krankheitsverlaufs und mit Handlungsempfehlungen für Bildungseinrichtungen versehen.
Das Fehlen der bekannten Vorgehensweisen sorgt bei vielen Menschen für Unsicherheit und Angst. Wichtig, um eine Panik zu vermeiden sind daher vor allem 2 Punkte: Prävention und Information.
Eine flächendeckende und gründliche Umsetzung der Hygienepläne in Kindergärten und Schulen und weitere Maßnahmen können die Verbreitung von Krankheitserregern stark eindämmen.
Prävention & Hygieneleitfaden
Wird ein Erreger, wie z. B. Covid-19, durch Tröpfcheninfektion oder Schmierinfektion übertragen – also durch eine direkte oder indirekte Übertragung – ist es wichtig, gemeinsam mit den Kindern präventive Maßnahmen zu ergreifen. Üben Sie Händewaschen, richtiges Niesen und Husten und auch das wirksame Anwenden von Desinfektionsmitteln.
Händewaschen:
- Hände nass machen
- einseifen (20 – 30 Sekunden lang (2x Happy Birthday singen), auch die Zwischenräume und die Fingerspitzen)
- gründlich mit warmem Wasser abspülen
- abtrocknen – mit einem Papiertuch, das danach entsorgt wird
Niesen und Husten:
- von anderen Menschen wegdrehen
- in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Taschentücher nur einmal verwenden und in einen geschlossenen Eimer werfen
- Hände danach waschen oder desinfizieren
Hände richtig desinfizieren:
- Hände müssen trocken sein, um Desinfektionsmittel aufnehmen zu können
- Desinfektion sollte viruzid – also auch gegen hartnäckigere Viren wie Noro- oder Rhinoviren – wirksam sein, um eine größere Zahl an unterschiedlichen Erregern zu beseitigen
Allgemein:
- Türklinken, Wasserhähne oder Lichtschalter müssen regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert werden. Die Intervalle der Reinigung entnehmen Sie bitte dem, für Ihre Einrichtung gültigen, Hygieneplan.
- Der Kontakt der Hände mit dem Gesicht und den dort befindlichen Schleimhäuten (Nase, Augen, Mund) sollte unbedingt vermieden werden.
- Vermeiden Sie außerdem die Begrüßung per Handschlag oder Umarmung
Das Einhalten der Hygienepläne nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im Kita- und Schul-Alltag von größter Wichtigkeit.
Hierzu gehört auch, dass Schultoiletten mit Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtüchern ausgerüstet werden. Dies ist leider nicht die Regel, wie an vielen Schulen in Deutschland beklagt wird (Quelle: News4Teachers).
Information: News oder Fake News?
Um zu Beginn einer saisonalen Influenza-Epidemie oder bei der Ausbreitung eines neuen Infektes den Überblick zu behalten, ist vor allem eines wichtig: den sprichwörtlich kühlen Kopf zu bewahren. Panik und durch Fake News verbreitete Falschinformationen begünstigen die weitere Verschärfung der Lage.
Informieren Sie sich (aber richtig)
- Verwenden Sie ausschließlich verifizierte und glaubwürdige Quellen.
- Beachten Sie Informationen, die Sie über das Gesundheitsamt, das Kultusministerium, das Robert Koch-Institut oder die WHO erhalten – oft werden dort schon die wichtigsten Fragen zu Ausbreitung und Krankheitsverlauf erläutert.
- Hinterfragen Sie Nachrichten, die Sie über Messenger-Dienste, wie facebook oder whatsapp erhalten und überprüfen Sie diese.
Fake News im Netz erkennen
- Ist ein Autor angegeben und lässt sich dieser verifizieren?
- Hat der Text übermäßig viele Rechtschreibfehler?
- Hat die Seite ein Impressum?
- Lässt sich der Inhalt der Nachricht durch ähnliche Schlagzeilen überprüfen?
- Wird die Meldung ebenfalls von anerkannten oder offiziellen Seiten verbreitet (Nachrichtenseiten oder Ministerien)?
Gesicherte Quellen für Handlungsempfehlungen und aktuelle Entwicklungen im Falle von Krankheitswellen sind:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz
International
Gerade bei der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (Covid-19) warnt die WHO vor einer „Infodemie“ – einer flächendeckenden Verbreitung von Falschmeldungen und irreführenden Informationen. Dies geschieht gezielt über soziale Medien und Netzwerke. Falschmeldungen sollen nun von den Betreibern der Plattformen herausgefiltert werden. Weiterhin plant die WHO, mittels einer Influencer-Kampagne gezielt wichtige Informationen an die Nutzer sozialer Netzwerke zu übermitteln.
Vorgehen für Einrichtungen in betroffenen Gebieten (Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten)
Leere Flure und verwaiste Klassenzimmer oder Gruppenräume sind wohl das Sinnbild einer jeden Epidemie oder gar Pandemie. Die Schließung von Schulen oder Kindergärten ist allerdings erst der letzte Schritt, wenn es um den großflächigen Ausbruch einer Infektionskrankheit geht. Vorab gilt es, viele Fragen zu klären und Aufklärungsarbeit zu leisten. Kinder, Eltern und pädagogisches Personal haben verständlicherweise viele Fragen zu Ansteckungsgefahr, geplanten Großveranstaltungen, Klassenfahrten oder auch zu Verdachtsfällen.
Müssen Klassenfahrten abgesagt werden?
Werden im Falle einer Epidemie bzw. Pandemie Regionen oder Länder durch das Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete deklariert, sollte von Klassenfahrten, Ausflügen oder einem Schüleraustausch dorthin abgesehen werden. Einen noch deutlicheren Absagegrund stellt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts dar.
Bei Fragen und Unsicherheiten können Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Dieses können Sie über diese Seite des RKI ermitteln.
Aktuell: Im Fall des Coronavirus (SARS-CoV-2) sollten die Vorgaben des zuständigen Kultusministeriums beachtet werden.
In Baden-Württemberg wendete sich das Kultusministerium am 3.3.2020 in einem Schreiben an Schulen. Hier heißt es „Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete, die für den Zeitraum bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind von der Schulleitung abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schulaustausche mit Schülerinnen und Schülern, die aus Risikogebieten kommen.“
Bei Reisen in Nichtrisikogebiete soll das zuständige Gesundheitsamt für eine Bewertung hinzugezogen werden. Auch von inländischen Reisen in Gebiete mit erhöhten Fallzahlen wird inzwischen abgeraten.
Sehr hilfreich sind auch die „Basisinformationen Covid-19 für Kindertageseinrichtungen und Schulen“ als PDF des Niedersächsischen Kultusministeriums. Dort finden Sie auch Informationen zu den Meldeketten bei Verdachtsfällen während Schulfahrten im In- und Ausland sowie zum Umgang mit Stornierungen.
Müssen Veranstaltungen und Feste abgesagt werden?
Wenn keine offiziellen, verbindlichen Handlungsvorgaben bestehen, liegt die Entscheidung bei den Schulen, wobei das zuständige Gesundheitsamt hinzugezogen werden sollte.
Derzeit raten einige Schulministerien (z.B. NRW) dazu, Veranstaltungen, die bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten, abzusagen.
Vorgehen bei bestätigten Infektionen und Verdachtsfällen in Kiga und Schule
Im Falle einer Epidemie oder Pandemie ist die Eindämmung ein wichtiges Ziel, um die Verbreitung des Virus zu verzögern und wenn möglich aufzuhalten.
Dabei ist es nötig, betroffene Personen unter Quarantäne zu stellen und Personen, zu denen diese Kontakt hatten, ausfindig zu machen, um die Infektionsketten festzustellen und zu unterbrechen.
Am Beispiel des Coronavirus (SARS-CoV-2) erläutert, bedeutet das für Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden:
Wann besteht der begründete Verdacht einer Infektion und was ist dann zu tun?
Nach Angaben des RKI sollen Personen,
- die direkten Kontakt zu nachgewiesenermaßen infizierten Personen hatten, das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren.
- die sich in einem durch das RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakte meiden und möglichst zu Hause bleiben. Treten Krankheitssymptome auf, soll der Hausarzt (mit Hinweis auf die Reise) und das Gesundheitsamt informiert werden.
- die sich in Regionen mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben, die nicht als Risikogebiet deklariert sind, und innerhalb von 14 Tagen Krankheitssymptome zeigen, den Hausarzt (mit Hinweis auf die Reise) kontaktieren und unnötige Kontakt zu anderen Personen meiden.
Quelle: RKI
Im Verdachtsfall sollten die betreffenden Kinder nicht mehr in die Einrichtung kommen. Die Erziehungsberechtigten nehmen von zu Hause aus telefonisch Kontakt mit der Schule bzw. Kita oder Kiga auf.
Besteht bei einem Mitglied des pädagogischen Personals der Verdacht auf
eine Infektion, sollte – neben den oben genannten Stellen – die Leitung der Einrichtung informiert werden. Diese kann dann Auskunft geben, ob die Person zu Hause bleiben soll.
Während es den Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern freisteht, über den Besuch der Einrichtung zu entscheiden, gilt für Schüler – abgesehen in den oben genannten Fällen und im Fall von Schulschließungen – die Schulpflicht.
Erhält Ihre Einrichtung die Information, dass der Verdacht besteht, ein Kind oder eine hier tätige Person könne sich infiziert haben, muss die Leitung Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen und dieses informieren.
Danach liegt es im Aufgabenbereich des Gesundheitsamts die Situation zu bewerten und ggf. weitere Maßnahmen anzuordnen.
Mögliche Schritte sind:
- Ein zeitlich begrenzter Ausschluss von Kindern vom Kita-Betrieb/Unterricht bzw. von dort tätigen Personen.
- Eine vorübergehende Schließung der Einrichtung.
In diesen Fällen sollten auch der Träger der Einrichtung und bei Schulen zusätzlich die zuständige Stelle für die Schulaufsicht informiert werde.
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