
Schule schwänzen vor den Ferien: Bußgeld bei Schulpflichtverstoß

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Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: Direkt nach, aber noch viel häufiger vor den Sommerferien beobachten viele Lehrerinnen und Lehrer ein mysteriöses Phänomen:
Plötzliche Erkrankungen, Geburtstage (oder Beerdigungen) 90-jähriger Großmütter und Hochzeiten naher Verwandter häufen sich und führen zu einem spürbaren Schülerschwund in der Klasse. Andere fehlen einfach unentschuldigt.
Was steckt dahinter?
Gründe für das Schwänzen vor den Sommerferien
- Günstigere Flüge und Unterkünfte,
- die Vermeidung des ferienbedingten Staus
- oder schlicht eine Urlaubsverlängerung stecken nicht selten hinter den vorgeschobenen Gründen.
Denn ein um 300 Euro billigerer Urlaub zählt leider nicht zu den anerkannten Gründen für eine Beurlaubung vom Unterricht.
Gerade vor den Sommerferien sehen viele Eltern die Schulpflicht nicht ganz so eng. Die Zeugnisse sind gemacht, der Unterrichtsstoff ist weitestgehend behandelt, Schülerinnen und Schüler wie ihre Lehrkräfte sehnen die Ferien herbei – kurz gesagt: die Luft ist doch raus.
Muss man die Schulpflicht vor den Sommerferien also wirklich so streng auslegen?
Gründe für die Schulpflicht vor den Sommerferien
Für einen strengen Umgang mit den Schulschwänzern sprechen v.a. zwei Gründe:
- Wenn nur wenige die Ferien verlängern, mag das auf den ersten Blick nicht so tragisch sein. Aber zum einen ist es ungerecht gegenüber denen, die sich an die Regeln halten und zum anderen besteht die Gefahr, dass immer mehr früher in den Urlaub starten.
- Dass die Luft in den letzten Tagen vor den Ferien raus ist, mag sich auf die Noten und das Lernen nach dem Bildungsplan beziehen. Aber dafür ist für anderes, was sonst vielleicht eher zu kurz kommt, wunderbar viel Zeit!
Eine perfekte Gelegenheit, um soziales Lernen, Teamfähigkeit oder kreative Kompetenzen zu fördern. All das sind wichtige Bestandteile ganzheitlicher Bildung – auch wenn es dafür keine Noten gibt.
Kleinere Projekte, gemeinsame Klassenaktivitäten wie ein Ausflug oder ein Klassenfrühstück, alternative Lernmethoden und Spiele können in einer Atmosphäre ohne Zeit- und Notendruck den Zusammenhalt in der Klasse sowie die Beziehung zu den Lehrkräften stärken und neue Perspektiven eröffnen.
Viele Tipps für die Zeit kurz vor Ferienbeginn finden Sie im Beitrag „Der letzte Tag vor den Ferien: Was tun, wenn vor den Sommerferien eigentlich nichts mehr zu tun ist?“.
Davon abgesehen sind Eltern, die ihren Kindern vorleben, dass es schon okay ist ein bisschen zu schwindeln und die Regeln zum eigenen Vorteil zu beugen, keine guten Vorbilder. Sie vermitteln ihren Kindern dadurch den Eindruck, dass Schule nicht so wichtig sei.
Ein Verstoß gegen die Schulpflicht kann teuer werden
Die Zahl von Fällen, in denen Eltern die Ferienzeit ihrer schulpflichtigen Kinder durch falsche Krankmeldungen, Beurlaubungen mit vorgeschobenen Gründen und unentschuldigtes Fehlen verlängern, scheint in den letzten Jahren zu wachsen.
Besonders verdächtig ist es, wenn zunächst ein Antrag auf eine Beurlaubung abgelehnt wurde und der Schüler/die Schülerin in der betreffenden Zeit von einer plötzlich aufgetretenen Krankheit heimgesucht wird. Die Schule hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, ein ärztliches Attest zu verlangen. Wird dieses nicht vorgelegt, kann die Schule Konsequenzen ergreifen.
Immer mehr Schulen ahnden diese Verstöße gegen die Schulpflicht inzwischen strenger. In manchen Fällen erfolgt zunächst ein ernstes Gespräch mit der Schulleitung, eine Verwarnung oder ein Eintrag ins Zeugnis..
Schon beim ersten Vergehen können jedoch auch Schul- bzw. Ordnungsamt oder die Polizei (die rund um die Ferienzeit auch an Flughäfen kontrollieren kann) ins Spiel kommen und dann kann es – v.a. bei wiederholten Fällen – durchaus teuer werden.
Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und ist mit einem Bußgeld belegt!
Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach den im jeweiligen Bundesland gültigen Festlegungen im Schulgesetz und ist meist von der Anzahl der verpassten Tage abhängig.
In den meisten Bundesländern können Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In Berlin und Brandenburg können es sogar bis zu 2.500 Euro sein.
In der Regel betreffen diese hohen Bußgelder aber nicht die Schülerinnen und Schüler, die ihre Ferien verlängern, sondern harte Fälle von Schulabsentismus bzw. Schulverweigerung.
Darüber hinaus kann das Fernbleiben mit einem Vermerk im Zeugnis bedacht werden.
Als Klassenlehrerinnen und -lehrer sind Sie in der Regel diejenigen, an die Beurlaubungsgesuche und Krankmeldungen herangetragen werden. Ob Sie diese kurz vor und nach den Sommerferien strenger prüfen und Atteste verlangen, liegt, sollte nichts anderes von höherer Stelle angeordnet worden sein, in Ihrem Ermessen.
Was Sie auf jeden Fall tun können, ist dem Argument „Da passiert doch ohnehin nichts mehr“ etwas entgegenzusetzen:
Ideen, wie Sie die Zeit vor den Ferien sinnvoll nutzen können, hält der Blog-Beitrag „Was tun, wenn vor den Sommerferien eigentlich nichts mehr zu tun ist?“ bereit :)
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