In welchen Bundesländern besteht noch Lernmittelfreiheit?
wip-studio – stock.adobe.com
Die „Initiative Nachrichtenaufklärung“ kürte 2022 das Thema „Abschaffung der Lernmittelfreiheit“ zum wenig rühmlichen ersten Platz auf ihrer Liste der vergessenen Nachrichten.
So regeln die Bundesländer die Lernmittelfreiheit
Schon 1919 wurde die Lernmittelfreiheit mit dem Ziel, Chancengleichheit zu schaffen, in der Reichsverfassung der Weimarer Republik genannt. Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre bestand sie in Deutschland in fast allen Bundesländern. Nur Rheinland-Pfalz und das Saarland bildeten Ausnahmen.
In den letzten Jahrzehnten wurde der kostenfreie Zugang zu Lernmaterialien in immer mehr Bundesländern aufgrund von klammen Kassen eingeschränkt.
Heute besteht in Niedersachsen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt keine Lernmittelfreiheit mehr. Schulbücher könne hier nur gegen eine Gebühr ausgeliehen oder müssen selbst beschafft werden.
Eine volle oder kaum eingeschränkte Lernmittelfreiheit gibt es in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Die übrigen sieben Bundesländer haben die Lernmittelfreiheit eingeschränkt.
Was bedeutet Lernmittelfreiheit?
Lernmittel- oder auch Lehrmittelfreiheit bedeutet, dass Lernmittel, die nötig für das Lernen sind, für die Schülerinnen und Schüler kostenlos zur Verfügung stehen. Das soll zur Bildungsgerechtigkeit beitragen. Allerdings ist sie in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt und besteht längst nicht mehr überall.
Welche Gegenstände fallen unter die Lernmittelfreiheit?
Allen voran werden hier Schulbücher genannt. Aber auch andere Lernmittel wie Lektüren, Atlanten oder Arbeitshefte sind gemeint sowie digitale Lernmaterialien.
Üblicherweise werden die Lernmittel verliehen. Material, das beschrieben wird, geht jedoch in den Besitz der Schülerinnen und Schüler über. Gegenstände von geringem Wert wie Schreibhefte, Ordner und Stifte müssen meist selbst gekauft werden, ebenso Schultaschen, Mäppchen und Turnsachen.
Auch in Bundesländern, in denen Lernmittelfreiheit besteht, werden Eltern von manchen Schulen gebeten, Materialien, die beschrieben oder lange genutzt werden, selbst zu beschaffen. Das sollte allerdings nur auf freiwilliger Basis geschehen.
Gibt es Förderungen?
Für einkommensschwache Familien besteht die Möglichkeit (teilweise nach Nachweis), Bücher auszuleihen oder Zuschüsse zum Kauf zu erhalten. Bezuschusst werden häufig auch Familien ab einer bestimmten Kinderzahl.
Wie wird die Lernmittelfreiheit in einigen Bundesländern eingeschränkt?
In einigen Bundesländern besteht eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit. Die Einschränkungen unterscheiden sich, häufig werden diese Ausnahmen genannt:
- Lernmittel, die mit Eintragungen versehen werden und deshalb nicht mehrmals verwendet werden können, z. B. Lektüren, Arbeitshefte, Formelsammlungen.
- Lernmittel, die auch privat genutzt werden können, z. B. Atlanten, Wörterbücher.
- Kopien von Arbeitsblättern, meist als Pauschale zu bezahlen.
- Schulbücher, für die ein Eigenanteil oder eine Pauschale zu zahlen ist.
Teilweise bestehen die Einschränkungen erst ab einer bestimmten Klassenstufe (z. B. in Berlin ab der 7. Klasse) oder für bestimmte Schularten.
Wenn eine generelle Leihgebühr besteht oder der Kauf von Schulbüchern erforderlich ist, besteht faktisch keine Lernmittelfreiheit mehr.
Welche Nachteile hat die Abschaffung?
Für Eltern bedeutet die Abschaffung der Lernmittelfreiheit natürlich mehr Kosten, aber auch mehr organisatorischen Aufwand. Zwar können die Bücher meist über die Schule bestellt werden, wer sie aber nicht neu kaufen möchte, muss auf Büchertauschbörsen suchen und die Bücher zum nächsten Schuljahr dort auch wieder verkaufen, wenn man etwas von dem Geld wiederhaben möchte.
Für Lehrerinnen und Lehrer überwiegen ebenfalls die Nachteile: Sie müssen evtl. den Kauf der Bücher sowie das Einsammeln des Büchergelds organisieren.
Ohne Lernmittelfreiheit besteht für Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen eine weitere Hürde auf dem Weg zu Chancengleichheit im Bildungsbereich.
Quellen
- Landeselternbeirat Baden-Württemberg: Die Lernmittelfreiheit in der Schulpraxis
- Sofatutor: Lernmittelfreiheit: Wo gilt welche Regelung?
- KMK: Definition Lern- und Lehrmittel
- Initiative Nachrichtenaufklärung: Die schleichende Abschaffung der Lernmittelfreiheit
- Deutschlandfunk: Warum die Lernmittelfreiheit ihren Namen nicht verdient
Ferdinand-Porsche-Str. 6
73479 Ellwangen
E-Mail: [email protected]
Datenschutz
Impressum
Cookies
Ferdinand-Porsche-Str. 6
73479 Ellwangen
E-Mail: [email protected]
Impressum
Datenschutz
Cookies