ErzieherIn in Ausbildung: Wege in den Beruf
Nicht Beruf, sondern Berufung - wer kennt diesen Satz nicht? Auch die Antwort "Ich wollte schon immer mit Kindern arbeiten", wird bei der Frage nach der Berufswahl von Erzieherinnen und Erziehern oft genannt. In allen Abschlussklassen stellt sich jedes Jahr diese eine Frage. "Was soll ich nach der Schule machen?"
Der Weg in den pädagogischen Bereich ist dabei einer von vielen. Die Arbeit in Kindergarten und Kita besteht allerdings - entgegen der landläufigen Meinung - nicht nur aus Basteln und Spielen (auch wenn Kreativität, Geduld und Sensibilität zu den Voraussetzungen des Berufs gehören). Erzieherinnen und Erzieher leisten wichtige Entwicklungsarbeit, fördern Tag für Tag die Kinder ihrer Einrichtung und entdecken dabei die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit.
Trotz aller Belastungen erleben pädagogische Fachkräfte in Kindergarten und Kita ihren Alltag als sinnstiftend und als Bereicherung. Die Arbeit in Kindertagesstätten und die Förderung von Kindern sind - unbestritten - wichtig und systemrelevant für die Gesellschaft, die Inklusion und die allgemeine Chancengleichheit.
Fragen und Antworten
Wo arbeiten ErzieherInnen?
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Kindergarten, Kita, Hort, Jugendheim, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und vielen anderen Bereichen, in denen Heranwachsende gefördert und betreut werden.
Was machen ErzieherInnen?
Erzieherinnen und Erzieher beschäftigen Kinder mit geplanten Angeboten, fördern Kinder und Jugendliche in ihrer sprachlichen, sozialen, kreativen und allgemeinen Entwicklung. Erzieherinnen und Erzieher leisten außerdem einen großen Beitrag im Bereich der Elternarbeit.
Wie wird man ErzieherIn?
Der Weg in den Erzieherberuf kann vielfältig sein. Neben einer rein schulischen Ausbildung an speziellen sozialpädagogischen Fachschulen gibt es in einigen Bundeländern die Möglichkeit, eine praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zu absolvieren. Auch Quereinsteigern bieten viele Bundesländer die Möglichkeit, die Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher nach dem Erwerb des erforderlichen Wissens abzulegen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In Vollzeit beläuft sich die Dauer der Ausbildung im Durchschnitt auf 2 - 4 Jahre. In Teilzeit sind es durchschnittlich 3 - 6 Jahre. Im PIA-Modell beträgt die Dauer 3 Jahre.
Ist die Ausbildung einheitlich in ganz Deutschland?
Die Ausbildungsinhalte, die Zugangsvoraussetzungen und die Dauer der Ausbildung variieren je nach Bundesland. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Anforderungen zur Zulassung und die Finanzierung - da die rein schulische Ausbildung keinerlei monatliches Entgelt beinhaltet - kundig zu machen. Eine staatlich anerkannte Erzieherin/ein staatlich anerkannter Erzieher kann allerdings, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Abschlussprüfung abgelegt wurde, in ganz Deutschland tätig sein.
Welche Stärken sollten Auszubildende im Erzieherberuf mitbringen?
Neben den offensichtlichen Talenten, wie der Freude an der Arbeit mit Kindern, psychischer und physischer Belastbarkeit, Geduld, Kreativität und musikalischem Grundverständnis sind auch Organisationstalent, Einfühlungsvermögen, gute Deutschkenntnisse und das Interesse an pädagogischen Fragestellungen von hoher Wichtigkeit.
Allgemeines Berufsbild
Die allgemeinen Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers lassen sich in den folgenden Worten zusammenfassen: Fördern der Kinder, Planen von Aktivitäten, Betreuen der Entwicklung, Analysieren von Verhalten. Im Vordergrund stehen hierbei immer das Wohl und die optimale Entwicklung der Kinder. Die Kinder werden ihren individuellen Fähigkeiten nach gestärkt und gefördert. Die Bewertung der einzelnen Talente und Kenntnisse steht hier nicht im Vordergrund. Viel mehr geht es darum, Kinder in ihrer sprachlichen, sozialen und persönlichen Entwicklung zu stärken und die Chancengleichheit für jedes Kind zu ermöglichen.
Das landläufige Vorurteil "Erzieher spielen und basteln den ganzen Tag" kann daher von allen, die Tag für Tag mit Kindern arbeiten, widerlegt werden. Der Alltag in Kindergarten und Kita wird durch die Erzieherinnen und Erzieher organisiert, geplant und beobachtet. Das Singen, Spielen, Tanzen, Basteln oder Vorlesen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Bearbeitung von Beobachtungsbögen, die Vorbereitung von Entwicklungsgesprächen, das Schreiben von Lerngeschichten und die pflegerische Betreuung, also das Wickeln, der Kinder.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher liegt, wie viele Themen im bildungspolitischen Bereich, bei den Bundesländern. Detaillierte Inhalte der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden daher durch die ortsansässigen Schulen und Bildungsinstitute veröffentlicht.
Allgemeine Inhalte sind: Politik- und Solzialkunde, Religion/Ethik, Deutsch, Fremdsprachen
Berufsbezogene Inhalte sind: Pädagogische Theorien und Maßnahmen, Kunst, Musik, Sprachentwicklung, Rechtliche Inhalte, allgemeine Organisation
Quereinsteiger und Externenprüfung
Aufgrund des Fachkräftemangels im pädagogischen Bereich werden durch viele Bundesländer Quereinsteiger gefördert. Die Einzelheiten bezüglich der Zugangsvoraussetzungen werden durch die Bildungsinstitute vor Ort festgelegt. Neben der persönlichen Eignung, also einer Freude am Umgang mit Heranwachsenden, Geduld, Durchsetzungsfähigkeit und psychischer sowie körperlicher Belastbarkeit, sind Praktika in den relevanten Bereichen eine wichtige Voraussetzung.
Auch ohne den Besuch einer entsprechenden Fachschule ist eine Externenprüfung zum Abschluss der staatlich anerkannten Erzieherin / des staatlich anerkannten Erziehers möglich. Bindend ist hierbei der Nachweis für den Abschluss einschlägiger und nicht einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildungen sowie über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und einschlägiger Praktika. Ein abschließendes Berufspraktikum ist ebenso Teil dieses Weges zum Beruf der Erzieherin / des Erziehers. Weitere Informationen werden durch die einzelnen Bundesländer veröffentlicht.
PIA (Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher)
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher erfolgt - aufgrund der schulischen Durchführung - ohne Entgelt. Eine Alternative bietet hier das Modell der praxisintegrierten Ausbildung. Theorie- und Praxisblöcke wechseln sich hier ab. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Vergütung und können so, teils ohne Bafög und weitere finanzielle Unterstützung, den Fokus auf ihre Ausbildung legen. Baden-Württemberg war in diesem Berreich der Vorreiter, allerdings sind diesem Beispiel mittlerweile einige Bundesländer gefolgt, so zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bremen, Hessen und das Saarland.
Voraussetzungen für den Erzieherberuf
Neben Geduld, Kreativität, Durchsetzungsvermögen, physischer und psychischer Belastbarkeit und einem großen Interesse an entwicklungspsychologischen Themen sind auch ein mittlerer Bildungsabschluss und/oder eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger wichtige Voraussetzungen, um den Beruf des Erziehers, der Erzieherin zu erlernen. Eine ärztliche Bescheinigung über die Befähigung, diesen Beruf auszuüben und ein polizeiliches Führungszeugnis sind ebenfalls Bestandteil der erforderlichen Dokumente bei der Anmeldung. Zu beachten ist hierbei, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind. Erzieher dürfen allerdings nach abgeschlossener Ausbildung uneingeschränkt in ganz Deutschland tätig sein.
Liste der Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer
Info: Die aufgeführten Zugangsvoraussetzungen können je nach Ausbildungsart und Bildungsanbieter variieren.
Baden-Württemberg
- Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder eine gleichwertige Berufsausbildung
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
- Mittlerer Bildungsabschluss und 1-jähriges Berufskolleg Sozialpädagogik
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter service-bw.de aufgelistet.
Bayern
- Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung in einem sozialpädagogischen Beruf (oder sozialpflegerisch, pflegerisch oder rehabilitativer Beruf)
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
- mittlerer Schulabschluss und eine berufliche Tätigket von mindestens 4 Jahren
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter km.bayern.de aufgelistet.
Berlin
- Fachhochschulreife im Bereich Sozialwesen
- Allgemeine Hochschulreife + 8 Wochen Tätigkeit in einem für die Ausbildung relevanten Feld
- Abgeschlossene Ausbildung im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich oder Berufstätigkeit im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich von mindestens 3 Jahren
- Mittlerer Schulabschluss und eine berufliche Tätigket von mindestens 4 Jahren
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter berlin.de aufgelistet.
Brandenburg
- Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung + eine für den Erzieherberuf förderliche Tätigkeit
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter erzieher-brandenburg.de aufgelistet.
Bremen
- Abgeschlossene Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger
- Mittlerer Bildungsabschluss (Note im Fach Deutsch 3 oder besser) + abgeschlossene Berufsausbildung + ein Jahr Praxiserfahrung mit Kindern oder Jugendlichen
- Mittlerer Bildungsabschluss (Note im Fach Deutsch 3 oder besser) + 3 Jahre Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter bildung.bremen.de aufgelistet.
Hamburg
- Mittlerer Bildungsabschluss + Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife + 4 Monate Praktikum
- Abgeschlossene Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter hibb.hamburg.de aufgelistet.
Hessen
- Mittlerer Bildungsabschluss oder Nachweis über die Versetzung in die Einführungsphase eines öffentlich oder staatlich anerkannten Gymnasiums
- Abgeschlossene Berufsausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/zum staatliche geprüften Sozialassistenten
Mecklenburg-Vorpommern
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Weitere Zugangsvoraussetzungen sind unter regierung-mv.de aufgelistet.
Niedersachsen
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung
- Allgemeine Hochschulreife
- AbsolventInnen der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter mk.niedersachsen.de aufgelistet.
Nordrhein-Westfalen
- Fachoberschulreife + ein enischlägiger Berufsabschluss (KinderpflegerIn)
- Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder Fachoberschule des Sozialwesens
- Allgemeine Hochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung + einschlägiges Praktikum
Rheinland-Pfalz
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung
- Mittlerer Bildungsabschluss + eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife + 4 Monate Praktikum im sozialpädagogischen Bereich
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter kita.rlp.de aufgelistet.
Saarland
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- Mittlerer Bildungsabschluss + eine mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche hauptberufliche Tätigkeit
Sachsen
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung
- Mittlerer Bildungsabschluss + eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
Sachsen-Anhalt
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene Ausbildung KinderpflegerIn oder SozialassistentIn
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung + 600 Stunden einschlägige praktische Tätigkeit
- Allgemeine Hochschulreife + einjährige einschlägige praktische Tätigkeit
- Weitere Zugansvoraussetzungen und Informationen sind unter bundestag.de aufgelistet.
Schleswig-Holstein
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossener anerkannter Ausbildungsberuf
- Mittlerer Bildungsabschluss + einschlägige Berufstätigkeit von 3 Jahren
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter schleswig-holstein.de aufgelistet.
Thüringen
- Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)
- Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen sind unter bundestag.de aufgelistet.
Quellen:
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