Digitalpakt – Was bedeutet das eigentlich für meine Schule?

Schüler an Laptops
Auch im Herbst 2021 sind die Mittel aus dem Digitalpakt und seinen Erweiterungen, den Corona-Hilfen I-III, erst zu einem kleinen Teil abgerufen worden. Von den inzwischen 6,5 Milliarden Euro sind nach Angaben des Deutschen Schulportals bis zum 30. Juni 2021 erst noch etwa zwei Drittel der Fördergelder ungenutzt.

Inhaltsverzeichnis

    • FAQ
    • Was sind die Ziele des Digitalpakts?
    • Was wurde beschlossen?
    • Wann geht’s los?
    • Wo können die Gelder beantragt werden?
    • Wie viel Geld sollen die Schulen erhalten?
    • Wofür darf das Geld ausgegeben werden?
    • Wo liegen mögliche Schwachstellen der Vereinbarung?

FAQ Digitalpakt Schule

Endlich kann es losgehen: Die Pläne für den Digitalpakt – oder den DigitalPakt Schule, wie er ganz offiziell heißt – können nach einigen Verzögerungen und Rückschlägen nun umgesetzt werden.

Aber was bedeutet das für die einzelnen Schulen? Wann und wo können Gelder beantragt werden? Und wofür dürfen sie eingesetzt werden? Diese und weitere Fragen möchten wir hier beantworten:

Was sind die Ziele des Digitalpakts?

In Sachen Digitalisierung hinken viele Schulen in Deutschland der Zeit hinterher.

Ein Symptom dafür ist z. B. der Bedarf an Lernhilfen zum Thema Digitalisierung, die komplett ohne den Einsatz digitaler Medien auskommen. Auf der didacta 2019 gab ein Westermann-Vertreter gegenüber Spiegel Online an: „Wir haben beispielsweise ein Arbeitsheft für Medienbildung, das ganz ohne digitale Medien funktioniert“.

Während Smartphone, Tablet und Computer längst Teil der Alltagswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen sind und auch immer mehr Berufe nicht mehr ohne digitale Technik und Kenntnisse im Umgang mit deren Möglichkeiten denkbar sind, stehen in vielen Klassenzimmern noch Overheadprojektoren – von interaktiven Monitoren, Objektkameras und einem Klassensatz Tablets können viele Lehrerinnen und Lehrer nur träumen.
Oder sie sind vorhanden, es gibt aber kein ausreichend schnelles Internet oder jemanden, der sie instand hält oder den Lehrkräften vermittelt, wie sie gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden können.

Dieses Problem hat auch die Politik als solches ausgemacht. Die Schüler sollen im Umgang mit den digitalen Medien geschult werden und lernen, diese verantwortungsbewusst und selbstbestimmt zu nutzen, sodass sie gut auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mit den bereitgestellten Mitteln des Digitalpakts die nötigen „digitalen Infrastrukturen“ in den Schulen geschaffen werden.
Tipp

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Die Ausstattung mit digitalen Medien, ein Medienkonzept, das pädagogische und technische Maßnahmen verbindet, sowie regelmäßige Weiter- und Fortbildungen für Lehrkräfte ermöglichen eine gesamtheitliche Integration von digitalen Lösungen.

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Was wurde beschlossen?

In Deutschland ist Bildung bekanntlich Sache der Bundesländer. Um den Schulen die Mittel des Digitalpakts dennoch bereitstellen zu können und sicher zu gehen, dass sie durch die Länder auch für die Digitalisierung eingesetzt werden, war eine Grundgesetzänderung nötig.

Im Artikel 104c ist nun geregelt, dass der Bund allen Ländern, nicht mehr nur finanzschwachen Kommunen, Mittel bereitstellen darf. Das Geld soll die „Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur“ stärken. Dieser Passus wurde gewählt, nachdem die ursprüngliche Version („zur Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“) auf den Widerstand der Länder stieß, die ihre Bildungshoheit in Gefahr sahen.

„Anlassbezogen“ darf der Bund prüfen, ob die Fördermittel dem vereinbarten Zweck zugeführt werden.

Bei den nun möglichen Projekten handelt es sich immer um Co-Finanzierungen von Bund und Ländern. Der Zuschuss der Länder kann jeweils einzeln verhandelt werden. Im Fall des Digitalpakts steuern die Länder jeweils 10% zu der Summe hinzu, die sie vom Bund erhalten.

Wann geht’s los?

Die ersten Schulen haben bereits 2019 Fördergelder erhalten. Die Förderung läuft allerdings schleppend an: Stand Januar 2020 wurden laut dem Tagesspiegel erst 20 Millionen bewilligt. In einigen Bundesländern sind bisher noch gar keine Gelder an den Schulen angekommen (Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland). 

Wo können die Gelder beantragt werden?

Die ersten Schulen in Bremen, Hamburg und Sachsen haben Ende 2019/Anfang 2020 Fördergelder für die IT-Ausstattung erhalten. Die weiteren Bundesländer ziehen langsam nach: In Baden-Württemberg können z.B. seit Oktober 2019 Mittel beantragt werden, in Berlin seit November 2019.

Wie viel Geld sollen die Schulen erhalten?

Insgesamt sollen den Schulen durch den Bund über fünf Jahre 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommt der zehnprozentige Anteil des jeweiligen Bundeslands.

Eine Übersicht über die Verteilung der Mittel aus dem Digitalpakt auf die Bundeländer hat die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht bereitgestellt.

Mit den Eigenanteilen, die jedes Bundesland beisteuern muss, kommen ca. 5,5 Milliarden Euro zusammen. Würde das Geld zu gleichen Teilen verteilt und würden alle rund 40.000 Schulen in Deutschland einen Antrag stellen, könnte jede Schule etwa 137.500 Euro erhalten, was aber von der Schülerzahl abhängig sein wird.

Wofür darf das Geld ausgegeben werden?

Die Mittel aus dem Digitalpakt sollen der Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur zugutekommen. Gemeint sind damit die technische Ausstattung mit Geräten wie Interaktiven Tafeln, PCs und Zubehör, schnelle und kabellose Internetverbindungen oder z. B. auch Schul-Clouds, auf die schulübergreifend zugegriffen werden kann. Ist die digitale Infrastruktur an einer Schule gegeben, können auch Klassensätze mit mobilen Endgeräten, wie z. B. Tablets, angeschafft werden.
In den Förderrichtlinien, die von den Kultusministerien erstellt werden, werden die genauen Anforderungen für eine Förderung mit Mitteln aus dem Digitalpakt geregelt.

Durch die Länder soll die Wartung, der Betrieb, die Lehrerausbildung, Fortbildungen sowie die pädagogischen Konzepte organisiert und finanziert werden.

Es soll aber auch möglich sein, mit Mitteln aus dem Digitalpakt Ausgaben wie Fortbildungen und Wartungspersonal zu bezahlen, wenn diese unmittelbar mit einem Bildungsinfrastrukturprojekt verbunden sind.

Wo liegen mögliche Schwachstellen der Vereinbarung?

Nach einhelliger Meinung von Bildungsexperten bewirkt die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik und Internet allein keine Verbesserung des Unterrichts.
Damit der Digitalpakt etwas bewirken kann, müssen
    • ausreichend qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet,
    • gut durchdachte Konzepte für den Einsatz der digitalen Möglichkeiten erstellt und
    • die kontinuierliche Wartung der Geräte sichergestellt werden.

Wichtig wäre auch eine dauerhafte Förderung der Digitalisierung an Schulen: Der Digitalpakt kann dabei eine Anschubfinanzierung darstellen, mit der es aber nicht getan ist. Digitale Technik veraltet nach ein paar Jahren und muss neu angeschafft werden. Auch das Wissen, das während der Lehrerausbildung und Fortbildungen erworben wurde, muss kontinuierlich aufgefrischt werden, da es ständig neue Entwicklungen gibt.

Tipp

DIGIBIZ: Lernorte für Pädagoginnen und Pädagogen an Schule und Kiga

Online und an unseren digitalen Bildungszentren (DIGIBIZ) in Ellwangen, Berlin und Schaffhausen bieten wir Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zu digitaler Bildung an. Die Inhalte sind praxisnah und orientieren sich an den gültigen Bildungs- bzw. Lehrplänen. 

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Neben der viel zitierten Bildungsinfrastruktur benötigen Lehrerinnen und Lehrer auch Zugang zu geprüften und vertrauenswürdigen Inhalten. Im Moment müssen die digitalen Angebote, die im Internet umherschwirren, häufig von jeder Lehrkraft selbst auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Das macht ihren Einsatz sehr zeitaufwändig und ist neben den zahlreichen anderen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer kaum zu leisten.

Ein Mix aus bewährten und digitalen Möglichkeiten der Wissensvermittlung, bei dem jede Variante so eingesetzt wird, dass sie ihre Vorteile gewinnbringend und nachhaltig für die Schülerinnen und Schüler ausspielen kann, wäre wünschenswert. Was der Digitalpakt hierbei bewirken kann und wie er von den Schulen angenommen wird, wird die Zukunft zeigen.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Mit dem Digitalpakt Schule wird eine wichtige Bildungs-Baustelle angegangen. Mit dem akuten Lehrermangel und dem dramatischen Sanierungsstau an vielen Schulen warten weitere.