
Bildungsurlaub für Lehrerinnen und Lehrer

Bildungsurlaub – in einigen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt – bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich außerhalb des Schulalltags weiterzubilden. Doch nicht immer ist klar, wie dieser Anspruch funktioniert, wie er beantragt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
In diesem Beitrag beantworten wir Fragen rund um das Thema Bildungsurlaub für Lehrkräfte und zeigen, wie Sie diese Chance für Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung nutzen können.
Haben Lehrkräfte Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Deutschland gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch angestellten Lehrerinnen und Lehrern, in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen.
In diesen Bundesländern haben beamtete Lehrerinnen und Lehrer Anspruch auf Bildungsurlaub/Bildungszeit/Bildungsfreistellung:
- Baden-Württemberg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In einigen Bundesländern fällt der Anspruch auf eine Freistellung für Fortbildungen unter den Begriff „Sonderurlaub“:
- Bayern (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
- Berlin (bis zu 12 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren)
- Bremen (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
- Hamburg (bis zu 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren)
- Hessen (keine Anzahl genannt)
- Niedersachsen (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
- Nordrhein-Westfalen (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
- Sachsen (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
- Sachsen-Anhalt (bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr)
In Brandenburg scheint derzeit kein Anspruch zu bestehen.
In einigen Bundesländern besteht ein Anspruch nur, wenn der Bildungsurlaub in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet. Wenn in den Ferien kein passender Kurs angeboten wird, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Schulleitung sprechen und klären, ob eine Teilnahme auch während der Unterrichtszeit möglich ist. Schulleitungen haben hier in der Regel einen Entscheidungsspielraum!
Wie viel Bildungsurlaub steht Lehrkräften zu?
Der Anspruch variiert je nach Bundesland, aber die allgemeine Regelung sieht in der Regel folgende Anzahl an Tagen vor:
- 5 Tage pro Jahr: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen
Arbeiten Sie nicht Vollzeit, verringert sich der Anspruch.
- 10 Tage über 2 Jahre: Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland
Der Bildungsurlaub kann auf 10 Tage pro Jahr ausgeweitet werden, wenn er auf zwei Jahre verteilt wird.
Wer bezahlt den Bildungsurlaub?
Während des Bildungsurlaubs ist Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Eine Ausnahme scheint hier allerdings in Mecklenburg-Vorpommern für Landesbeamtinnen und -beamte zu bestehen.
Die Kosten für Reise, Unterkunft, Kurs und Materialien tragen Sie selbst.
Für welche Zwecke darf man Bildungsurlaub nehmen?
Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich zur Förderung der beruflichen und politischen Weiterbildung sowie zur Wahrnehmung von Ehrenämtern vorgesehen. Die Ziele des Sonder- oder Bildungsurlaubs können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Bedingungen zu informieren.
1. Berufliche Weiterbildung:
Bildungsurlaub kann der fachlichen Qualifikation und beruflichen Weiterentwicklung dienen. Die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen, die zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse beitragen, wird dabei gefördert.
Beispiele:
Fortbildungen zu Didaktik, Differenzierung im Unterricht, Medienkompetenz, Sprachförderung oder zu aktuellen Entwicklungen in der Bildungswelt. Auch Kurse zum Thema Gesundheit und Stressbewältigung können anerkannt werden.
2. Politische Bildung:
Bildungsurlaub zur politischen Bildung fördert das Verständnis für gesellschaftliche und politische Zusammenhänge. Dabei geht es sowohl um allgemeine politische Themen als auch um spezifische Themen wie Bildungspolitik oder interkulturelle Kompetenz.
Beispiele:
Veranstaltungen zu Themen wie Demokratie, Menschenrechte, politische Partizipation, Weiterbildung zu Themen wie Migration, Inklusion, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit, Kurse zur politischen Bildungsarbeit.
3. Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Der Bildungsurlaub zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten dient dazu, Menschen auf ihre Aufgaben im Ehrenamt vorzubereiten oder sie dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten in einem bestehenden Ehrenamt auszubauen. Wenn Sie in schulnahen oder sozialen Projekten aktiv sind, können Sie von diesen Angeboten profitieren. Das Ehrenamt muss aber nicht zwingend mit der schulischen Tätigkeit in Verbindung stehen. Dieser Zweck ist leider nicht in allen Bundesländern anerkannt.
Beispiele:
Sprachkurse oder interkulturelle Trainings, die auf die Arbeit mit geflüchteten Menschen vorbereiten, Kurse für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Jugendlichen.
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Die Regelungen und Ausnahmen zur Beantragung und Bewilligung legt jedes Bundesland individuell fest. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie beschäftigt sind.
1. Anbieter und Kurs auswählen
- Geeigneten Kurs finden und anmelden: Recherchieren Sie nach anerkannten Veranstaltungen von Bildungsurlaub. In Baden-Württemberg und NRW ist die Anerkennung des Anbieters ausschlaggebend. Die Fortbildungen müssen den Vorgaben in Ihrem Bundesland entsprechen und zugelassen sein.
Kurse bieten beispielsweise Gewerkschaften und Volkshochschulen an. Es gibt Plattformen (z. B. Weiterbildungsdatenbanken auf den Seiten der Ministerien oder Plattformen wie Bildungsurlauber oder Bildungsurlaub.de), die Ihnen dabei helfen, einen passenden Kurs zu finden. - Zielsetzung klären: Stellen Sie sicher, dass der Kurs Ihren Bildungszielen entspricht.
2. Antrag einreichen
- Antragsfrist beachten: Je nach Bundesland muss der Antrag auf Bildungsurlaub in der Regel 6 - 9 Wochen vor Beginn des Kurses gestellt werden.
- Belege: Fügen Sie dem Antrag alle relevanten Unterlagen bei, z. B. Anmeldebestätigung, eine Kursbeschreibung, den Zeitplan und den Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub.
- Antragstellung: Teilweise stellen die Bundesländer Antragsformulare zur Verfügung, die Sie nutzen können. Gibt es kein Formular, fügen Sie den Unterlagen ein Anschreiben mit Abgabedatum bei, in dem Sie den Bildungsurlaub beantragen.
3. Rückmeldung abwarten:
- Bearbeitung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber bzw. die Schulbehörde prüft den Antrag und Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung. Das sollte innerhalb von 3 - 4 Wochen geschehen.
- Nachweise nachreichen: Wenn erforderlich, stellen Sie zusätzliche Informationen oder Nachweise bereit, z. B. eine Bescheinigung des Veranstalters, dass der Kurs den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
4. Nachweis über Teilnahme:
Nach Abschluss des Kurses muss die Teilnahme durch eine Bescheinigung des Kursanbieters nachgewiesen werden.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung
- Dringende schulorganisatorische Gründe, wie etwa Personalmangel, Prüfungszeiten oder schulische Veranstaltungen, können eine Ablehnung des Bildungsurlaubs rechtfertigen.
- Nicht-Einhaltung der Fristen
- Fehlende Unterlagen
Tipps zur erfolgreichen Beantragung
- Rechtzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Einreichung Ihres Antrags, um Verzögerungen oder Fristüberschreitungen zu vermeiden.
- Kommunikation mit der Schulleitung: Informieren Sie Ihre Schulleitung frühzeitig über Ihre Pläne, insbesondere wenn der Bildungsurlaub während der Unterrichtszeit genommen werden soll.
- Flexibilität zeigen: Seien Sie bereit, auf alternative Termine oder Kurse auszuweichen, falls es organisatorische Probleme gibt.
- Landesspezifische Regelungen beachten: Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen und Besonderheiten in Ihrem Bundesland.
- Anerkannte Anbieter wählen: Um Probleme bei der Genehmigung zu vermeiden, achten Sie darauf, dass der Anbieter und der Kurs offiziell als Bildungsurlaub zugelassen sind.
Quellen:
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