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Erste Hilfe
Was benötigen Sie an Erste-Hilfe Material in Ihrer Einrichtung? - Wir helfen Ihnen bei der Auswahl!
Text der Gesetzlichen Unfallversicherung:
1. Welches Erste-Hilfe-Material muss in der Schule zur Verfügung stehen?
Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13 157 muss an einer zentralen, allen Hilfeleistenden zugänglichen Stelle im Schulgebäude (z. B. Sanitätsraum, Schulsekretariat) bereitgehalten und je nach Verbrauch ergänzt werden. (Siehe DIN 13 157 oder die GUV Information „Erste-Hilfe-Material“ GUV-I 512). Neu einzuführende Verbandstoffe müssen entsprechend dem Medizinproduktgesetz ein CE-Zeichen tragen. Medikamente und Salben gehören nicht in Verbandkästen.
Weitere Verbandkästen müssen, je nach Größe der Schule, vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler (z. B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Werkräume, Lehrküchen, Werkstätten) vorhanden sein. In Sporthallen und auf Sportplätzen sollten zusätzlich Kältepackungen, Sportsalben/-gel zur Behandlung stumpfer Verletzungen (z. B. Prellungen, Zerrungen) vorhanden sein. Erste-Hilfe-Material muss bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle usw. mitgenommen werden.
2. Wie sind Erste-Hilfe-Einrichtungen zu kennzeichnen?
Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung zu kennzeichnen.
3. Muss ein Sanitätsraum vorhanden sein?
In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden können („Sanitätsraum“, „Krankenzimmer“, „Schularztzimmer“). Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.
Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13 157 sowie einer Krankentrage nach DIN 13 024, Teil 1 oder DIN 13 024, Teil 2 oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.
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